Seit dem 19.05.2021 ste­ht auch für die Unternehmen in Bran­den­burg ein neuer Coro­na-Härte­fall­fonds bere­it. Bun­desweit haben Bund und Län­der 1,5 Mil­liar­den Euro zur Ver­fü­gung gestellt. Im Einzelfall kön­nen darüber bis zu 100.000 Euro fließen. Geregelt wer­den die Härte­fall­hil­fen durch die Län­der. In Bran­den­burg  wer­den die Anträge über die Investi­tions­bank des Lan­des Bran­den­burg (ILB) abgewickelt.

Hil­f­santräge kön­nen Unternehmen und Soloselb­st­ständi­ge stellen, die durch die Coro­na-Pan­demie in ihrer Exis­tenz bedro­ht sind. Die Härte­fall­hil­fen richt­en sich speziell an solche Unternehmen, die mit den beste­hen­den Coro­na-Hil­fen des Bun­des, der Län­der und der Kom­munen bish­er nicht unter­stützt wer­den kon­nten. Antrags­berechtigt ist zum Beispiel, wer eine Ablehnung aus den bish­eri­gen Hil­f­spro­gram­men wie z.B. November‑, Dezem­ber­hil­fe oder Über­brück­ungs­geld vor­legen kann.

Anträge sind über Steuer­ber­ater oder andere Prüfende zu stellen. Dabei müssen die Unternehmen bele­gen, dass sie bei anderen Hil­f­spro­gram­men abgelehnt wurden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie unter: haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html und https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/brandenburg.html

Quelle: www.bmwi.de; www.haertefallhilfen.de

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