Seit dem 19.05.2021 steht auch für die Unternehmen in Brandenburg ein neuer Corona-Härtefallfonds bereit. Bundesweit haben Bund und Länder 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Im Einzelfall können darüber bis zu 100.000 Euro fließen. Geregelt werden die Härtefallhilfen durch die Länder. In Brandenburg werden die Anträge über die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgewickelt.
Hilfsanträge können Unternehmen und Soloselbstständige stellen, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Die Härtefallhilfen richten sich speziell an solche Unternehmen, die mit den bestehenden Corona-Hilfen des Bundes, der Länder und der Kommunen bisher nicht unterstützt werden konnten. Antragsberechtigt ist zum Beispiel, wer eine Ablehnung aus den bisherigen Hilfsprogrammen wie z.B. November‑, Dezemberhilfe oder Überbrückungsgeld vorlegen kann.
Anträge sind über Steuerberater oder andere Prüfende zu stellen. Dabei müssen die Unternehmen belegen, dass sie bei anderen Hilfsprogrammen abgelehnt wurden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: haertefallhilfen.de/HSF/Navigation/DE/Home/home.html und https://www.haertefallhilfen.de/HSF/Redaktion/DE/Dossiers/brandenburg.html
Quelle: www.bmwi.de; www.haertefallhilfen.de
Foto @ Jens Koeppen
Neueste Kommentare