Was kon­nte für das Handw­erk erre­icht wer­den? Der Vor­sitzende der AG Handw­erk des Par­la­mentskreis­es Mit­tel­stand der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion, Jens Koep­pen, berichtet über Ini­tia­tiv­en und  wichtige The­men der AG Handw­erk in der 19. Legislaturperiode:

Die PKM-AG Handw­erk befasst sich mit aktuellen handw­erk­spoli­tis­chen Fragestel­lun­gen und The­men und begleit­et Geset­zesini­tia­tiv­en unter dem Blick­winkel der Auswirkun­gen auf die Handwerksunternehmen.

In dieser Leg­is­laturpe­ri­ode kon­nten durch die Arbeit der AG Handw­erk zum einen neue gute Rah­menbe­din­gun­gen für das Handw­erk in Deutsch­land gesichert wer­den. Zum anderen wurde auch bei unzäh­li­gen Regelun­gen darauf hingewirkt, dass die beson­deren Her­aus­forderun­gen und Inter­essen der Handw­erks­be­triebe aus­re­ichend berück­sichtigt werden.

Nach­fol­gend erhal­ten Sie einen kurzen Überblick über einige unser­er The­menkom­plexe und Regelun­gen mit denen wir uns in dieser Leg­is­laturpe­ri­ode auseinan­derge­set­zt haben.

 

  1. Stärkung des Meisterbriefs

 Wiedere­in­führung der Meis­terpflicht für ver­schiedene Gewerke

Wiedere­in­führung der Meis­terpflicht in zwölf Gew­erken ( Fliesen‑, Plat­ten- und Mosaik­leger, Beton­stein- und Ter­raz­zo­her­steller, Estrich­leger, Behäl­ter- und Appa­rate­bauer, Par­ket­tleger, Rol­l­laden- und Son­nen­schutztech­niker, Drech­sler und Holzspielzeug­mach­er, Böttch­er, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklame­hersteller, Rau­mausstat­ter, Orgel- und Harmoniumbauer).

Der Meis­ter­brief ste­ht für hochw­er­tige Pro­duk­tqual­ität, steigert im Bere­ich gefahren­geneigter Tätigkeit­en den Ver­brauch­er- und Gewährleis­tungss­chutz und schafft auch die Grund­lage für nach­haltiges Unternehmer­tum im Handwerk.

Durch Rück­führung von zahlre­ichen Gew­erken zur Meis­terpflicht kon­nten Fehlen­twick­lun­gen der ver­gan­genen Jahre kor­rigiert werden.

Empirische Unter­suchun­gen im Vor­feld der Geset­zes­nov­el­le haben gezeigt, dass ins­beson­dere zur Gefahren­ab­wehr und zur Stärkung der beru­flichen Bil­dung und des dualen Aus­bil­dungssys­tems die Wiedere­in­führung der Meis­terpflicht geboten war.

  • HwO Novelle 

Mit der 5. HwO Nov­el­le wurde zum einen auf die Wiedere­in­führung der Meis­terpflicht in ver­schiede­nen Gew­erken reagiert und auch auf weit­ere Entwick­lun­gen im Handw­erk­srecht, die in der Handw­erk­sor­d­nung und anderen handw­erk­srechtlichen Vorschriften noch nicht nachvol­l­zo­gen wur­den oder klargestellt wer­den sollten.

Die Ver­fahren zur Meis­ter­prü­fung wur­den flex­i­bil­isiert, dynamisiert sowie beschle­u­nigt. Das Ehre­namt im Prü­fungs­bere­ich wurde gestärkt.

 

  1. Fachkräftesicherung

Die Sicherung der Fachkräfte ist ger­ade für die Handw­erk­sun­ternehmen eine zunehmend exis­tenzbedro­hende Fragestel­lung. Die Akademisierung der Gesellschaft macht den Handw­erks­beruf für viele junge Men­schen unat­trak­tiv. Diesem The­ma haben wir uns angenommen.

  • Fachkräf­teein­wan­derungs­ge­setz

Das Fachkräf­teein­wan­derungs­ge­setz (FEG) trägt zur Stärkung der qual­i­fizierten Zuwan­derung aus dem Aus­land bei. Es vere­in­facht die geset­zlichen Regelun­gen für die Zuwan­derung von in deutschen Betrieben drin­gend gebraucht­en Fachkräften aus Drittstaat­en. Das Fachkräf­teein­wan­derungs­ge­setz, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist, erle­ichtert ins­beson­dere den Zugang für Fachkräfte in Ausbildungsberufen.

  • Auf­stiegs-BAföG (ehe­ma­liges Meister-BAföG)

Für beru­fliche Weit­er­bil­dun­gen wur­den mehr Unter­stützung und mehr För­der­möglichkeit­en geschaf­fen. Davon prof­i­tieren auch Handw­erk­er, die sich zum Meis­ter- oder Betrieb­swirt weit­er­bilden wollen.

Zum Beispiel: Vol­lzuschuss zum Leben­sun­ter­halt bei Fort­bil­dung in Vol­lzeit, Erhöhung der Zuschus­san­teile zu Fort­bil­dungskosten, großzügigere Dar­lehenser­lasse der Lehrgangs- und Prü­fungs­ge­bühren nach erfol­gre­ichem Abschluss und Exis­ten­z­grün­dung, höhere Frei­be­träge für Familienmitglieder.

  • Min­destaus­bil­dungsvergü­tung

Seit dem 1. Jan­u­ar 2020 gilt erst­mals eine geset­zliche Min­destaus­bil­dungsvergü­tung (für neue Aus­bil­dungsverträge). Nicht jedes Handw­erk­sun­ternehmen ist mit der Neuregelung glück­lich. Es muss den­noch anerkan­nt wer­den, dass attrak­tive Aus­bil­dungsvergü­tung auch zur Stärkung der Aus­bil­dungs­bere­itschaft beiträgt.

 

  1. Bürokratieab­bau

Das Dritte Bürokratieent­las­tungs­ge­setz (BEG III) stellt einen ersten wichti­gen Schritt zur Umset­zung der Mit­tel­standsstrate­gie dar. Die Unternehmen wer­den um mehr als 1,1 Mil­liar­den Euro im Jahr entlastet.

Das Gesetz nutzt die Chan­cen der Dig­i­tal­isierung, um die müh­same „Zettel­wirtschaft“ in vie­len Bere­ichen zu erle­ichtern. Zen­trale Bausteine sind die Ein­führung der elek­tro­n­is­chen Arbeit­sun­fähigkeitsmeldung, Erle­ichterun­gen bei der Vorhal­tung von Daten­ver­ar­beitungssys­te­men für steuer­liche Zwecke und dig­i­tale Alter­na­tiv­en zu den Melde­scheinen aus Papi­er im Hotel­gewerbe. Zudem müssen Grün­der zukün­ftig nur noch vierteljährlich – statt wie bish­er monatlich – ihre Umsatzs­teuer­vo­ran­mel­dung abgeben. Damit wird eine wichtige Zusage aus dem Koali­tionsver­trag umgesetzt.

Darüber hin­aus sieht das BEG III weit­ere wichtige Maß­nah­men vor, unter anderem die Anhebung der umsatzs­teuer­lichen Klei­n­un­ternehmer­gren­ze von 17.500 auf 22.000 Euro, die Anhebung der Gren­ze zur Lohn­s­teuer­pauschalierung bei kurzfristiger Beschäf­ti­gung sowie die Pauschalierung der Lohn­s­teuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer.

Klar ist, unser Handw­erk hat mehr erwartet. Beim Bürokratieab­bau haben sich der Deutsche Bun­destag und die Regierung bedauer­licher­weise auch in der 19. Leg­is­laturpe­ri­ode sehr schw­er­fäl­lig gezeigt.

 

  1. Coro­na-Hil­fen
  •  Pro­gramme und Unterstützungsmöglichkeiten

Die Hil­f­spro­gramme und Unter­stützungsmöglichkeit­en für Unternehmen und Selb­ständi­ge inner­halb der Coro­na-Hil­fen des Bun­des ste­hen auch den Handw­erks­be­trieben zur Verfügung.

Ein Überblick über die wichtig­sten Pro­gramme und Angebote:

  • Maß­nah­men­paket für Start-ups und kleine Mittelständler
  • Über­brück­ung­shil­fen
  • Novem­ber- und Dezemberhilfe
  • Kurzarbeit­ergeld
  • Steuer­liche Maßnahmen
  • KfW-Schnel­lkred­it, KfW-Sonderprogramm
  • Wirtschaftssta­bil­isierungs­fonds
  • Warenkred­itver­sicherun­gen und Exportkreditgarantien
  • Bürgschaften
  • Grund­sicherung und Neustarthilfe

Viele Handw­erk­sun­ternehmen kon­nten während des Pan­demiegeschehens ihre Gew­erke weit­er ausüben. Andere wiederum waren zum Nichts-Tun, wie z.B. Friseure, ver­dammt. Mit den Coro­na-Hil­fen wurde ver­sucht, ziel­ge­nau die notwendi­ge Unter­stützung anzubieten.

  • Bun­de­spro­gramm „Aus­bil­dungsplätze sichern“

Die Fachkräftesicherung bleibt ein zen­trales The­ma für das Handw­erk in Deutsch­land. Mit dem Bun­de­spro­gramm „Aus­bil­dungsplätze sich­ern“ sollen Aus­bil­dungs­be­triebe während der Coro­na-Pan­demie bed­ingten schwieri­gen Zeit, gezielt unter­stützt werden.

Zum Pro­gramm gehören:

  • Die „Aus­bil­dung­sprämie“: Sie unter­stützt Betriebe, die trotz der Coro­na-Krise die Anzahl ihrer Aus­bil­dungsplätze hal­ten oder sog­ar erhöhen.
  • Ein Zuschuss zur Ver­mei­dung von Kurzarbeit: Dieser ste­ht für Betriebe zur Ver­fü­gung, wenn Kurzarbeit bei den Auszu­bilden­den ver­mieden wird.
  • Die Über­nah­meprämie: Sie ste­ht für Betriebe zur Ver­fü­gung, die Auszu­bildende aus einem insol­ven­ten oder pan­demiebeein­trächtigten Betrieb übernehmen.
  • Lock­down-II-Son­derzuschuss für Kle­in­stun­ternehmen: Kleine Aus­bil­dungs­be­triebe mit bis zu 4 Beschäftigten kön­nen einen Zuschuss erhal­ten, wenn sie ihren Geschäfts­be­trieb auf­grund des zweit­en Coro­na-Lock­downs ganz oder weit­ge­hend ein­stellen mussten.

 

  1. Arbeitss­chutzkon­trollge­setz (Werkverträge für Fleischindustrie)

Hier kon­nte erre­icht wer­den, dass die handw­erk­lichen Fleis­chereien nicht mit den Großun­ternehmen gle­ichgestellt wer­den. Die Ver­trauen­skrise wurde nicht durch das Handw­erk verur­sacht. Fol­gerichtig ist auch, dass diese Unternehmen nicht den neuen Anforderun­gen unter­wor­fen werden.

Es bestand Einigkeit mit dem Koali­tion­spart­ner, dass wir ab dem 1. Jan­u­ar 2021 die Nutzung von Werkverträ­gen im Kern­bere­ich der Fleischin­dus­trie, bei der Schlach­tung, Zerteilung und Ver­ar­beitung untersagen.

Im  Novem­ber 2020 haben wir nach lan­gen und zähen Ver­hand­lun­gen mit dem Koali­tion­spart­ner eine Ver­ständi­gung zum Ein­satz von Lei­har­beit­ern erre­icht. Auch wenn Zeitar­beit ab dem 1. April 2021 grund­sät­zlich im Kern­bere­ich der Fleischin­dus­trie unter­sagt wird, ist sie in einem begren­zten Umfang weit­er­hin zuläs­sig: Auf Grund­lage eines Tar­ifver­trages kön­nen kün­ftig tar­ifge­bun­dene Unternehmen der Fleis­chver­ar­beitung Auf­tragsspitzen durch Zeitar­beit abfangen.

Beson­ders wichtig war uns in den Ver­hand­lun­gen mit dem Koali­tion­spart­ner, dass das Fleis­cher­handw­erk von den Regelun­gen ausgenom­men ist. Betriebe mit bis zu 49 Mitar­beit­ern (ohne Verkauf­sper­son­al und Azu­bis) sind von den Beschränkun­gen und Aufze­ich­nungspflicht­en nicht betrof­fen. Damit haben wir das Fleis­cher­handw­erk wesentlich gestärkt und die regionale Ver­sorgung mit qual­i­ta­tiv hochw­er­ti­gen Fleis­chereipro­duk­ten gesichert. Unser Gesetz ist daher ein klares Zeichen an das Fleis­cher­handw­erk, sich weit­er­hin mit Fil­ialen in unseren Regio­nen zu engagieren.

 

  1. Kassen­sicherungssys­teme und Belegausgabepflicht

Frühzeit­ig haben wir darauf aufmerk­sam gemacht, welche Auswirkun­gen die von der SPD-Frak­tion geforderte Bel­e­gaus­gabepflicht ins­beson­dere für kleine Bäck­ereien haben wird. Wir kon­nten uns in diesem Punkt nicht durch­set­zen. Aber die frühzeit­i­gen Mah­nun­gen der AG Handw­erk sind sich­er ein Grund dafür, dass die geplanten staatlichen Kon­trollen der Regelung bere­its frühzeit­ig entschärft wurden.

 

  1. Tachographenpflicht

Auch auf Europäis­ch­er Ebene haben wir uns in die Geset­zge­bung­sprozesse einge­bracht, wenn unver­hält­nis­mäßige Belas­tun­gen für unser Handw­erk drohten.

Die Pläne der EU zur Ein­führung der Tachografenpflicht für Fahrzeuge der Gewicht­sklasse 2,4 bis 3,5 Ton­nen haben für viel Unmut gesorgt. Gemein­sam mit der CDU/C­SU-Gruppe im Europäis­chen Par­la­ment ist es gelun­gen, wichtige Änderun­gen für das Handw­erk an der ursprünglichen EU-Kom­mis­sionsvor­lage zu beschließen. Die Ausweitung der geplanten Tachografenpflicht kon­nte auf den gren­züber­schre­i­t­en­den Waren­verkehr beschränkt werden.

Die Kosten für die Nachrüs­tung eines dig­i­tal­en Tachografen wur­den vom Zen­tralver­band des Deutschen Handw­erks (ZDH) auf rund 1.500 Euro bez­if­fert. Hinzu wären Aufwen­dun­gen für die Anschaf­fung von Kon­trol­lka­rten für das Unternehmen und seine Mitar­beit­er, der Kauf von Soft­ware zur Daten­ver­wal­tung sowie regelmäßige Wartungs‑, Archivierungs- und Ausle­sungspflicht­en und die Unter­weisung aller Beschäftigten gekommen.

 

  1. Energiepoli­tik und Handwerk

Auch bei der Set­zung neuer Rah­menbe­din­gun­gen in der Energiepoli­tik haben wir das Handw­erk und seine Bedürfnisse im Auge behal­ten. Ob es um Anforderun­gen bei der Gebäude­sanierung geht, der Instal­la­tion von Solaran­la­gen oder auch das Handw­erk als Betrof­fene des neuen nationalen Emis­sion­shan­dels. Wir haben stets mit den Ver­bän­den und Unternehmen die neuen Rah­menset­zun­gen disku­tiert, um sicherzustellen, dass das Handw­erk sich zuver­läs­sig den neuen Anforderun­gen stellen kann. Auch zukün­ftig sollen unsere Handw­erk­sun­ternehmen fair am Wet­tbe­werb um Aufträge bei der Anla­gen­errich­tung oder bei der Energie-Effizienzber­atung teil­nehmen können.

Ganz aktuell: Wir set­zen uns für die Ver­längerung des Förder­pro­gramms “Mit­tel­standsini­tia­tive Energiewende und Kli­maschutz” über das Jahr 2021 hin­aus ein. Durch die Coro­na-Pan­demie kon­nte der Trans­for­ma­tion­sprozess der Handw­erk­sun­ternehmen nicht aus­re­ichend vor­angetrieben wer­den. Hier muss mit der Ver­längerung des Förder­pro­gramms drauf reagiert wer­den, um die Unternehmen bei der effizien­teren Nutzung der Energie in ihren Unternehmen zu unterstützen.

 

  1. Dig­i­tal­isierung im Handwerk

Die Dig­i­tal­isierung bringt für Handw­erk­sun­ternehmen neuen Schwung und macht sie auch als Arbeit­ge­ber attrak­tiv­er. Wir haben ver­schiedene Ini­tia­tiv­en und Förder­pro­gramme für die Dig­i­tal­isierung des Handw­erks unter­stützt. Dazu zählt u.a. die Förderung von Zuwen­dun­gen für den Forschungss­chw­er­punkt „Handw­erk 4.0: dig­i­tal und inno­v­a­tiv“. Das Pro­gramm  „Dig­i­tal Jet­zt — Investi­tions­förderung für KMU“ des BMWi bietet auch für unsere Handw­erk­sun­ternehmen finanzielle Zuschüsse und soll Fir­men dazu anre­gen, mehr in dig­i­tale Tech­nolo­gien sowie in die Qual­i­fizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

 

Bild @ Jens Koeppen