Die Lebens­mit­telver­sorgungs­kette muss in Takt gehal­ten wer­den. Denn was nicht gesät, gepflanzt, gepflegt, geern­tet, ver­ar­beit­et und trans­portiert wird, fehlt am Ende zur Ver­sorgung der Bevölkerung. Wenn Gemüse jet­zt nicht gepflanzt wer­den kann, wird der Markt ab Mai lei­den. Wenn Tier­hal­ter ihre Milchkühe nicht mehr füt­tern und melken kön­nen, fehlt es an Milch, But­ter, Käse an unseren Grund­nahrungsmit­teln. Unser Selb­stver­sorgungs­grad liegt bei eini­gen Grund­nahrungsmit­teln (Kartof­feln, Schweine­fleisch, Getrei­de, Käse) über 100 Prozent. Bei Obst und Gemüse nur unter 40 Prozent.

Deshalb wurde im Kabi­nett und in den Koali­tions­frak­tio­nen schnell gehan­delt und ein starkes Maß­nah­men­paket geschnürt das die Aufrechter­hal­tung der Lebens­mit­telver­sorgung unterstützt.

Land­wirte ger­ade im Son­derkul­turbere­ich, sind stark auf die Mitar­beit von Saisonar­beit­skräften angewiesen. Im März wer­den rund 30 000 Saisonar­beit­skräfte benötigt. Im Mai steigt der Bedarf auf etwa 85 000 an Nicht nur für die Ern­ten, son­dern auch für Pflanzun­gen. Die meis­ten Sai­son AK kamen bish­er aus Polen und Rumänien damit wird lei­der in dieser Sit­u­a­tion nicht mehr zu rech­nen sein. Es zeich­net sich ein mas­siv­er Eng­pass an Arbeit­skräften ab, was enorme Auswirkun­gen auf unsere Urpro­duk­tion haben wird.

 

Unter­stützun­gen für die Land- und Ernährungswirtschaft

Mit dem Maß­nah­men­paket erre­ichen wir:

- Anreize und ein­fache Regelun­gen für alle, die in der Land­wirtschaft mitar­beit­en wollen

- Sicherung der Liefer­ket­ten, damit die Lebens­mit­tel in den Regalen ankommen

- Liq­uid­ität für land­wirtschaftliche Betriebe

 

1. Die Branche wird als sys­tem­rel­e­vante Infra­struk­tur anerkannt 

Die Unternehmen der Lebens­mit­telver­sorgungs­kette von der Vor­leis­tungs und Zulieferindus­trie ( Fut­ter­mit­tel, Maschi­nen, Dün­gung, Pflanzen­schutz, Lebensmittelverpackungen),

der Erzeu­gung (Land­wirtschaft und Gartenbau),

der Lebens­mit­telver­ar­beitung ( Mühlen, Bäck­ereien, Molk­ereien, Schlach­tun­ternehmen und Fleischereien),

der Lebens­mit­tel­logis­tik bis hin zum Han­del ( Lebens­mit­tel­groß und Einzel­han­del) sind eine sys­tem­rel­e­vante Infrastruktur.

Mit Blick auf Quar­an­täne­maß­nah­men und Betrieb­ss­chließun­gen ist es möglich, dass diese Infra­struk­tur unter Berück­sich­ti­gung des notwendi­gen Gesund­heitss­chutzes aufrecht erhal­ten bleibt.

2. Ausweitung der „70-Tage-Regelung“

Saisonar­beit­skräfte dür­fen nun bis zum 31. Okto­ber eine kurzfristige Beschäf­ti­gungschäf­ti­gung für bis zu 115 Tagen — sozialver­sicherungs­frei — ausüben. Bish­er war das für bis zu 70 Tage möglich.

Saisonar­beit­skräfte, die bere­its in Deutsch­land sind, kön­nen dadurch länger hier arbeit­en, ohne Pflicht zur Sozialver­sicherung. Das hil­ft den Betrieben bei den vie­len jet­zt anste­hen­den Pflanz Pflege und Erntearbeiten.

3. Neben­tätigkeit­en für Bezieher von Kurzarbeitergeld

Unsere Land­wirtin­nen und Land­wirte brauchen helfende Hände. Um Anreize für eine tem­poräre Tätigkeit in der Land­wirtschaft zu schaf­fen wer­den Nebeneinkün­fte aus der Land­wirtschaft während der Coro­na Krise bis zur Höhe des bish­eri­gen Lohns nicht auf das Kurzarbeit­ergeld angerechnet.

4. www.daslandhilft.de — neue Job-Vermittlungsplattform

Gemein­sam mit dem Bun­desver­band der Maschi­nen­ringe e. V. hat das Bun­des­land­wirtschaftsmin­is­teri­um eine Plat­tform für Online Job Ver­mit­tlun­gen ins  Leben gerufen: www.daslandhilft.de die erfreulich stark fre­quen­tiert wird.

Sie stellt den Kon­takt zwis­chen suchen­den Land­wirten und „Helfend­en Hän­den“ her ohne Reg­istrierungs- oder Ver­mit­tlungs­ge­bühren Ziel ist eine schnelle kosten­lose sowie zuver­läs­sige Ver­mit­tlung von Men­schen, die Hil­fe brauchen und die Hil­fe bieten.

5. Bessere Hinzu­ver­di­en­stregelun­gen bei Ruheständlern

Weit­er­ar­beit oder Wieder­auf­nahme ein­er Beschäf­ti­gung nach Rentenein­tritt soll erle­ichtert wer­den. Das gel­tende Recht sieht Beschrä­nun­gen beim Zusam­men­tr­e­f­fen von Rente und Hinzu­ver­di­enst vor. Die Hinzu­ver­di­en­st­gren­ze bei Vor­ruh­eständlern wird in der geset­zlichen Renten­ver­sicherung deut­lich ange­hoben und in der Alterssicherung der Land­wirte voll­ständig aufge­hoben. Die Regelung gilt bis Ende 2020.

6. Arbeit­nehmerüber­las­sung

Das Bun­de­sar­beitsmin­is­teri­um wird hierzu eine Ausle­gung­shil­fe vor­legen, wonach Arbeit­nehmerüber­las­sung in der Coro­na Krise ohne Erlaub­nis möglich sind und das streng auszule­gende Kri­teri­um “nur gele­gentlich” dem nicht ent­ge­gen­ste­ht. Die Arbeit­nehmer dür­fen selb­stver­ständlich nicht zum Zweck der Über­las­sung ursprünglich eingestellt und beschäftigt wor­den sein. Die Regelung ist wichtig, um flex­i­bel auf die Krise und auf mögliche Per­son­alver­schiebun­gen zwis­chen den Wirtschaft­szweigen (in Rich­tung Ernährungs und Land­wirtschaft) reagieren zu können.

7. Flex­i­bil­isierung der Arbeitszeiten

Arbeit­szeit­en kön­nen befris­tet flex­i­bler gehand­habt wer­den. Für Aus­nah­meregelun­gen im Arbeit­szeit­ge­setz ist in dem Sozialschutz Paket eine Verord­nungser­mäch­ti­gung im Arbeit­szeit­ge­setz vor gese­hen. Dort wer­den die Details zur Flex­i­bil­isierung der Arbeit­szeit­en geregelt. Hier­von prof­i­tiert auch die Land und Ernährungswirtschaft.

8. Liq­uid­itätssicherung sicherstellen

Die Liq­uid­ität der land­wirtschaftlichen Betriebe sich­ern wir durch ein Pro­gramm der Land­wirtschaftlichen Renten­bank. Dieses ste­ht den von der Coro­na Krise betrof­fe­nen Unternehmen der land­wirtschaftlichen Primär­pro­duk­tion zur Ver­fü­gung. Antrags­berechtigt sind kleine und mit­tel­ständis­che Unternehmen der Land­wirtschaft, des Garten und Wein­baus Die Liq­uid­itätssicherungs­dar­lehen haben eine Laufzeit von 4, 6 oder 10 Jahren mit jew­eils einem Tilgungsfreijahr.

Die Antrag­stel­lung erfol­gt über die Haus­banken der betrof­fe­nen Betrieb e. Auf Antrag bei der Haus­bank, kann zudem eine Tilgungsaus­set­zung bere­its beste­hen­der Dar­lehen mit Zahlungsziel 30. März erfol­gen, hier­von haben bere­its zahlre­iche Betriebe Gebrauch gemacht.

9. Kündi­gungss­chutz bei Pachtverträgen

Land­wirtin­nen und Land­wirte, die vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 auf­grund der Auswirkun­gen der COVID-19-Pan­demie ihre Pacht nicht bedi­enen kön­nen, darf wegen Zahlungsrück­stän­den aus diesem Zeitraum nicht gekündigt werden.

10. Soforthil­fe in der Corona-Krise

Das Bun­de­spro­gramm „Coro­na-Soforthil­fen für kleine Unternehmen und „Soloselb-ständi­ge“ kann von Selb­ständi­gen oder Kle­in­stun­ternehmen bis zu 10 Mitar­beit­ern in der Lebens­mit­telkette oder in ländlichen Räu­men genutzt wer­den. Die Höhe des Zuschuss­es richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

 

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Ernährung und Landwirtschaft

Bild © Jens Koeppen