Um Fam­i­lien stärk­er zu ent­las­ten, hebt die Bun­desregierung das Kindergeld zum 1. Jan­u­ar 2021 an. Das Kindergeld steigt um 15 Euro pro Kind. Gle­ichzeit­ig wer­den die Kinder­frei­be­träge erhöht. Ins­ge­samt zwölf Mil­liar­den Euro jährlich plant die Bun­desregierung für die Ent­las­tung von Fam­i­lien und Kindern. Ins­beson­dere Fam­i­lien und Bezieher mit niedrigem und mit­tleren Einkom­men sollen gestärkt wer­den. Grund­lage ist das Zweite Familienentlastungsgesetz.

Wieviel Kindergeld bekom­men Eltern künftig?

Eltern sind auf­grund ihrer famil­iären Pflicht­en finanziell oft weniger leis­tungs­fähig als kinder­lose Men­schen. Ein wichtiges Werkzeug zur Fam­i­lienent­las­tung ist deshalb das Kindergeld.

Das Zweite Fam­i­lienent­las­tungs­ge­setz sieht eine Erhöhung des Kindergelds zum 1. Jan­u­ar 2021 um 15 Euro pro Kind vor. Für das erste und zweite Kind bekom­men Eltern damit 219 Euro pro Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind sog­ar 250 Euro.

Welche weit­eren Ent­las­tun­gen gibt es?

Auch bei der Bemes­sung der Einkom­men­steuer muss die zusät­zliche Belas­tung von Fam­i­lien berück­sichtigt wer­den. Deshalb erhöht die Bun­desregierung außer­dem den Kinder­frei­be­trag und den Frei­be­trag für den Betreu­ungs- und Erziehungs- oder Aus­bil­dungs­be­darf für die Einkom­menss­teuer. Jed­er Frei­be­trag wird pro Eltern­teil um 144 Euro ange­hoben. Damit kommt ein Eltern­paar ins­ge­samt auf eine Summe von 8.388 Euro jährlich, auf die keine Einkom­menss­teuer fäl­lig wird.

Was bedeuten die Neuerun­gen für den Rest der Steuerzahler?

Der Grund­frei­be­trag für Erwach­sene steigt eben­falls an. Sowohl für das Ver­an­la­gungs­jahr 2021 als auch für 2022 wird der Grund­frei­be­trag erhöht. Bis 2022 wächst der Betrag, auf den keine Lohn­s­teuer gezahlt wer­den muss, auf 9.984 Euro pro Jahr. Das sind 576 Euro mehr als noch im Ver­an­la­gungs­jahr 2020. Diese Änderung kommt Fam­i­lien, aber auch kinder­losen Steuerzahlen­den zu Gute.

Beson­der­heit bei den Neuregelungen: 

Ver­fas­sungsrechtlich geboten sind die Anpas­sung von Grund­frei­be­trag und Kinder­frei­be­trag an die Vor­gaben des jährlichen Exis­tenzmin­i­mum­berichts. Der Koali­tionsver­trag sieht aber vor, den Kinder­frei­be­trag an die Kindergeld-Erhöhung zu kop­peln. Deshalb über­steigt der Frei­be­trag das Kinderex­is­tenzmin­i­mum. So set­zt sich die Bun­desregierung nach­haltig gegen Kinder­ar­mut ein. Bed­ingt durch den Abbau der “kalten Pro­gres­sion” geht auch die Grund­frei­be­trags-Erhöhung für 2021 über das Exis­tenzmin­i­mum für Erwach­sene hin­aus. Als “kalte Pro­gres­sion” wird der Anstieg des durch­schnit­tlichen Steuer­satzes der Einkom­men­steuer beze­ich­net, der auf Lohn- und Gehalt­ser­höhun­gen zurück­zuführen ist, die lediglich den Preisanstieg (Infla­tion) ausgleichen.

Quelle: Bun­desregierung

Bild @ Bundesregierung