Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG /früher: Meister-BAföG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse — z.B. Meister, Fachwirt, Techniker, Erzieher oder Betriebswirt.
Seit dem 1. August gibt es zahlreiche Verbesserungen: Mehr Geld, flexiblere Rückzahlungsbedingungen und Verbesserungen für Familien — davon profitieren auch Handwerker, die sich zum Meister- oder Betriebswirt weiterbilden wollen.
Hier die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Förderung ist über alle drei Fortbildungsstufen bis zum Masterniveau möglich.
- Die Unterhaltsförderung wird künftig als Vollzuschuss gewährt und muss nicht mehr zurückgezahlt werden. (Alleinstehende erhalten zum Beispiel 892 Euro, für Verheiratete mit zwei Kindern ist eine Unterhaltsförderung von bis zu 1597 Euro möglich, Alleinerziehende erhalten bis zu 1.127 Euro.)
- Lehrgangsgebühren werden unabhängig vom Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro als Zuschuss übernommen. Für den Rest stehen günstige Darlehen der KfW zur Verfügung. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss in Zukunft nur die Hälfte des Darlehens zurückgezahlt werden.
- Macht man sich nach der Aufstiegsfortbildung selbstständig, muss künftig das KfW-Darlehen nicht mehr zurückgezahlt werden.
Alle Informationen finden Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/die-foerderung-50.html
Die Broschüre “Aufstiegs-BAföG” stelle ich Ihnen gern hier zur Verfügung: Aufstiegs_BAfoeG
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bild @ Jens Koeppen
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