Das Auf­stiegs-BAföG (Auf­stiegs­fort­bil­dungs­förderungs­ge­setz, kurz AFBG /früher: Meis­ter-BAföG) fördert die Vor­bere­itung auf mehr als 700 Fort­bil­dungsab­schlüsse — z.B. Meis­ter, Fach­wirt, Tech­niker, Erzieher oder Betriebswirt.

Seit dem 1. August gibt es zahlre­iche Verbesserun­gen: Mehr Geld, flex­i­blere Rück­zahlungs­be­din­gun­gen und Verbesserun­gen für Fam­i­lien — davon prof­i­tieren auch Handw­erk­er, die sich zum Meis­ter- oder Betrieb­swirt weit­er­bilden wollen.

Hier die wichtig­sten Änderun­gen im Überblick:

  • Die Förderung ist über alle drei Fort­bil­dungsstufen bis zum Mas­ter­n­iveau möglich.
  • Die Unter­halts­förderung wird kün­ftig als Vol­lzuschuss gewährt und muss nicht mehr zurück­gezahlt wer­den. (Alle­in­ste­hende erhal­ten zum Beispiel 892 Euro, für Ver­heiratete mit zwei Kindern ist eine Unter­halts­förderung von bis zu 1597 Euro möglich, Allein­erziehende erhal­ten bis zu 1.127 Euro.)
  • Lehrgangs­ge­bühren wer­den unab­hängig vom Einkom­men und Ver­mö­gen bis zu ein­er Höhe von 15.000 Euro als Zuschuss über­nom­men. Für den Rest ste­hen gün­stige Dar­lehen der KfW zur Ver­fü­gung. Bei erfol­gre­ich­er Abschlussprü­fung muss in Zukun­ft nur die Hälfte des Dar­lehens zurück­gezahlt werden.
  • Macht man sich nach der Auf­stiegs­fort­bil­dung selb­st­ständig, muss kün­ftig das KfW-Dar­lehen nicht mehr zurück­gezahlt werden.

Alle Infor­ma­tio­nen find­en Sie unter https://www.aufstiegs-bafoeg.de/de/die-foerderung-50.html

Die Broschüre “Auf­stiegs-BAföG” stelle ich Ihnen gern hier zur Ver­fü­gung: Aufstiegs_BAfoeG

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung

Bild @ Jens Koeppen