„Miteinander – Füreinander“ – unter diesem Motto wird am 01. Januar 2021 das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus fortgesetzt.
Am 03. August 2020 startete das Antragsverfahren für alle im aktuellen Bundesprogramm geförderten Mehrgenerationenhäuser. Bis zum 30. September 2020 können die Einrichtungen ihre Bewerbungen für eine Teilnahme an der neuen Förderperiode einreichen. (Die notwendigen Informationen haben die Häuser direkt erhalten.)
Nach erfolgreicher Bewerbung werden die Mehrgenerationenhäuser dann auch mit Beginn des neuen Bundesförderprogramms unterstützt. Der Bundeszuschuss wird dabei noch einmal um 10.000 Euro erhöht, so dass die Einrichtungen ab dem Jahr 2021 mit 40.000 Euro pro Jahr gefördert werden können.
Mit einer achtjährigen Programmlaufzeit wird den Mehrgenerationenhäusern Planungssicherheit und eine verlässliche Basis dafür gegeben, die jeweiligen Kommunen bei der Bewältigung der vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels zu unterstützen. Mehrgenerationenhäuser leisten einen wichtigen Beitrag zu generationsübergreifenden guten Entwicklungschancen, bieten Teilhabemöglichkeiten und tragen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse bei. Sie haben sich längst zu festen Einrichtungen in den Kommunen etabliert und bilden für viele Menschen einen wichtigen Bezugspunkt.
Bundesweit gibt es aktuell 534 Mehrgenerationenhäuser. Auch bei uns in der Region gibt es mehrere Einrichtungen, die seit vielen Jahre eine wertvolle Arbeit leisten und tolle Angebote für die Menschen vor Ort haben.
Es ist ein wichtiges Anliegen, die Mehrgenerationenhäuser auch in Zukunft bestmöglich, bedarfsgerecht und zeitgemäß bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Aktuelle Hinweise und Informationen zu den Mehrgenerationenhäusern und zum aktuellen Antragsverfahren und finden Sie unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.
Bild @ Jens Koeppen
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