Großen Infra­struk­tur­pro­jek­te im Verkehrs­bere­ich nehmen oft sehr viel Zeit in Anspruch. Mehrere Jahre sind der Regelfall. Kür­zlich hat der Deutsche Bun­destag zwei neue Geset­ze ver­ab­schiedet, die Abhil­fe schaf­fen sollen. Es han­delt sich um das „Gesetz zur weit­eren Beschle­u­ni­gung von Pla­nungs- und Genehmi­gungsver­fahren im Verkehrs­bere­ich“ sowie das „Maß­nah­men­vor­bere­itungs­ge­setz“ (MgvG).

1) „Gesetz zur weit­eren Beschle­u­ni­gung von Pla­nungs- und Genehmi­gungsver­fahren im Verkehrsbereich“

Beim ersten Gesetz geht es darum, mehr Tem­po bei der Mod­ernisierung von Infra­struk­turen wie Brück­en oder Gleisen zu machen. Ersatzneubaut­en – wie Behelfs-Brück­en – mussten bish­er aufwändi­ge Genehmi­gungsver­fahren durch­laufen. Dadurch zog sich die gesamte Erneuerung hin.

Das „Gesetz zur weit­eren Beschle­u­ni­gung von Pla­nungs- und Genehmi­gungsver­fahren im Verkehrs­bere­ich“ ver­schlankt ab jet­zt die Pla­nungsver­fahren für Ersatzneubaut­en, denn einige von ihnen sind nun von der Genehmi­gungspflicht ausgenommen.

Auch die Kom­munen prof­i­tieren von dem neuen Gesetz, sie wer­den finanziell ent­lastet. Bei eini­gen Vorhaben, wie der Besei­t­i­gung von alten Kreuzun­gen ein­er Schienen­strecke mit ein­er kom­mu­nalen Straße durch eine Unter- oder Über­führung, übern­immt der Bund nun kom­plett die Kosten.

2) „Maß­nah­men­vor­bere­itungs­ge­setz“

Das „Maß­nah­men­vor­bere­itungs­ge­setz“ befasst sich konkret mit 14 Mega-Verkehrspro­jek­ten. Sie sollen beschle­u­nigt wer­den, indem ihnen der Bun­destag direkt per Gesetz die Genehmi­gung erteilen kann. Damit wer­den diese lang­wieri­gen Ver­fahren stark verkürzt – Abstriche beim Umweltschutz wer­den dabei selb­stver­ständlich nicht gemacht.

Erfahrungswerte ander­er Län­der, zum Beispiel Däne­mark, zeigen, dass die Akzep­tanz dort beson­ders hoch ist, wo das Par­la­ment ein Pro­jekt bewilligt.

Die 14 Mod­ell­pro­jek­te im Bere­iche Schiene und Wasser­straße sind von beson­der­er Bedeu­tung für den Wirtschafts­stan­dort Deutsch­land ins­ge­samt und sind zugle­ich eine wichtige Grund­lage zum Erre­ichen der Klimaziele.

Die 14 Vorhaben set­zen sich aus acht Schienen- und sechs Wasser­straßen­pro­jek­ten zusammen:

Die Schienen­pro­jek­te:

  • Aus­bau der Eisen­bahn­strecke von Magde­burg nach Halle
  • Elek­tri­fizierung der Eisen­bahn­strecke von Gei­thain nach Chem­nitz im Rah­men des Aus­baus der Eisen­bahn­strecke von Leipzig nach Chemnitz
  • Aus­bau der Eisen­bahn­strecke von München über Mühldorf nach Freilassing
  • Aus­bau der Eisen­bahn­strecke von Hof über Mark­tred­witz und Regens­burg nach Obertraubling
  • Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihring­shausen im Rah­men des Aus­baus der Eisen­bahn­strecke von Pader­born nach Halle
  • Aus­bau der Eisen­bahn­strecke von Han­nover nach Bielefeld
  • Aus­bau der Eisen­bahn­strecke von der Gren­ze D/NL über Kaldenkirchen, Viersen und Rhey­dt nach Odenkirchen
  • Marschbahn nach Sylt

Die Wasser­straßen­pro­jek­te:

  • Ver­tiefung des Nord-Ostsee-Kanals
  • Fahrrin­nenan­pas­sung der Außenweser
  • Abladeop­ti­mierung der Fahrrin­nen des Mittelrheins
  • Fahrrin­nen­ver­tiefung des Unter­mains bis Aschaffenburg
  • Aus­bau des Wesel-Dat­teln-Kanals bis Marl und Ersatzneubau der „Großen Schleusen” sowie die Brück­en­hebung bei diesem Ersatzneubau
  • Wasser­straße Unter­weser Nord

Stärkung des ÖPNV

Die neuen Geset­ze sind gut für den Wirtschafts­stan­dort Deutsch­land, gut für den Kli­maschutz und stärken auch den ÖPNV.

Bild © Jens Koeppen