Die bestehende Rechtslage ist nicht zufriedenstellend. Es ist uns daher ein besonderes Anliegen, hier zeitnah Änderungen zu bewirken, damit Notfallsanitäter ihre Aufgabe rechtssicher und im Sinne der Patienten wahrnehmen können.
Aus diesem Grund haben die Koalitionsfraktionen im Rahmen von zwei internen Fachgesprächen mit Verbändevertretern und Vertretern zweier Bundesländer über die verschiedenen Möglichkeiten von Gesetzesänderungen diskutiert. Auch auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Gesundheit nun eine eigenständige gesetzliche Regelung vorbereitet, die bundesweit zu mehr Rechtssicherheit bei der Ausübung des Notfallsanitäterberufes beitragen wird. Die entsprechende Neuregelung ist im Gesetzentwurf zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reformgesetz) zu finden, der am 23. September 2020 im Bundeskabinett verabschiedet wurde.
Konkret soll den Notfallsanitätern die Ausübung von heilkundlichen Tätigkeiten situationsabhängig in begrenztem Umfang erlaubt werden, etwa dann, wenn akut keine ärztliche Versorgung möglich ist, und das Leben von Patientinnen und Patienten durch Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern vor Ort geschützt oder schwere Folgeschäden vermieden werden können. Darüber hinaus ist vorgesehen, dass das Bundesgesundheitsministerium Muster für standardmäßige Vorgaben für das eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und ‑situationen unter Beteiligung der Bundesländer entwickelt. Auch wenn diese Muster für die Bundesländer nicht verpflichtend sein werden, sollen diese eine einheitlichere Rechtslage im Bundesgebiet fördern. Eine bundesweit gleiche Orientierung kann auch dazu führen, den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu stärken.
Im Rahmen der parlamentarischen Diskussion zu dem Gesetz werden wir den nun vorliegenden Regelungsvorschlag intensiv prüfen und uns mit Experten dazu austauschen. Die erste Lesung fand am 25. November 2020 statt. Eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages fand im Dezember 2020 statt. Über die entsprechenden Vorschläge wird nun in den kommenden Wochen beraten.
Bild @ Jens Koeppen
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