Die beste­hende Recht­slage ist nicht zufrieden­stel­lend. Es ist uns daher ein beson­deres Anliegen, hier zeit­nah Änderun­gen zu bewirken, damit Not­fall­san­itäter ihre Auf­gabe rechtssich­er und im Sinne der Patien­ten wahrnehmen können.

Aus diesem Grund haben die Koali­tions­frak­tio­nen im Rah­men von zwei inter­nen Fachge­sprächen mit Ver­bän­de­v­ertretern und Vertretern zweier Bun­deslän­der über die ver­schiede­nen Möglichkeit­en von Geset­zesän­derun­gen disku­tiert. Auch auf dieser Grund­lage hat das Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit nun eine eigen­ständi­ge geset­zliche Regelung vor­bere­it­et, die bun­desweit zu mehr Rechtssicher­heit bei der Ausübung des Not­fall­san­itäter­berufes beitra­gen wird. Die entsprechende Neuregelung ist im Geset­zen­twurf zur Reform der tech­nis­chen Assis­tenzberufe in der Medi­zin und zur Änderung weit­er­er Geset­ze (MTA-Refor­mge­setz) zu find­en, der am 23. Sep­tem­ber 2020 im Bun­desk­abi­nett ver­ab­schiedet wurde.

Konkret soll den Not­fall­san­itätern die Ausübung von heilkundlichen Tätigkeit­en sit­u­a­tion­s­ab­hängig in begren­ztem Umfang erlaubt wer­den, etwa dann, wenn akut keine ärztliche Ver­sorgung möglich ist, und das Leben von Pati­entin­nen und Patien­ten durch Not­fall­san­itä­terin­nen und Not­fall­san­itätern vor Ort geschützt oder schwere Folgeschä­den ver­mieden wer­den kön­nen. Darüber hin­aus ist vorge­se­hen, dass das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um Muster für stan­dard­mäßige Vor­gaben für das eigen­ständi­ge Durch­führen von heilkundlichen Maß­nah­men bei bes­timmten not­fallmedi­zinis­chen Zus­tands­bildern und ‑sit­u­a­tio­nen unter Beteili­gung der Bun­deslän­der entwick­elt. Auch wenn diese Muster für die Bun­deslän­der nicht verpflich­t­end sein wer­den, sollen diese eine ein­heitlichere Recht­slage im Bun­des­ge­bi­et fördern. Eine bun­desweit gle­iche Ori­en­tierung kann auch dazu führen, den Gesund­heitss­chutz der Bevölkerung zu stärken.

Im Rah­men der par­la­men­tarischen Diskus­sion zu dem Gesetz wer­den wir den nun vor­liegen­den Regelungsvorschlag inten­siv prüfen und uns mit Experten dazu aus­tauschen. Die erste Lesung fand am 25. Novem­ber 2020 statt. Eine öffentliche Anhörung im Gesund­heit­sauss­chuss des Deutschen Bun­destages fand im Dezem­ber 2020 statt. Über die entsprechen­den Vorschläge wird nun in den kom­menden Wochen beraten.

Bild @ Jens Koeppen