Die Sitzungswoche des Deutschen Bun­destages ste­ht ganz im Zeichen eines Abmilderns der Corona-Krise.

Die Bewäl­ti­gung der Pan­demie bedeutet einen his­torischen Kraftakt für die Bevölkerung und Wirtschaft. Bun­desregierung und Par­la­ment set­zen alle Kräfte dafür ein, um der Krise effizient, prag­ma­tisch und schnell­st­möglich ent­ge­gen­zutreten. Dafür hat die Bun­desregierung mehrere mil­liar­den­schwere Maß­nah­men­pakete auf den Weg gebracht. Sie sollen u.a. für Unternehmen und Selb­st­ständi­ge, Ange­hörige freier Berufe, Fam­i­lien und Mieter die Auswirkun­gen der Coro­na-Krise abfed­ern. Die dafür notwendi­gen geset­zlichen Änderun­gen sollen in einem einzi­gar­ti­gen Kraftakt im Laufe dieser Woche von Bun­destag und Bun­desrat berat­en und beschlossen werden.

Die Maß­nah­men­pakete im Einzelnen:

50 Mil­liar­den Euro Zuschusspro­gramm für Selb­st­ständi­ge, Freiberu­fler und Kleinunternehmer 

Bere­its vom Kabi­nett ver­ab­schiedet wur­den wichtige Soforthil­fen: Als unbürokratis­che und rasche Hil­f­sleis­tung für Selb­st­ständi­ge, Freiberu­fler und kleinere Unternehmen soll es – bei bis zu fünf Beschäftigten – eine Ein­malzahlung von bis zu 9.000 Euro geben – bei bis zu zehn Beschäftigten erhöht sich die Unter­stützung auf bis zu 15.000 Euro.

Das Ziel ist, mit dem Zuschuss die wirtschaftliche Exis­tenz zu sich­ern und akute Liq­uid­ität­sen­g­pässe auf­grund laufend­er Betrieb­saus­gaben wie Pacht- oder Dar­lehen­skosten und Leas­in­grat­en zu über­brück­en. Mit diesem Beschluss soll über eine bun­desweit ein­heitliche Regelung Pla­nungssicher­heit für diese Ziel­gruppe erre­icht werden.

600 Mil­liar­den Euro zur Unter­stützung mit­tlerer und großer Unternehmen

Fonds für Eigenkap­i­tal- und Kred­it­maß­nah­men für Unternehmen: Dieser Wirtschaftssta­bil­isierungs­fonds (WSF) soll Fir­men in exis­ten­ziellen Schiefla­gen helfen. Zum einen stellt die Bun­desregierung einen Garantier­ah­men von 400 Mil­liar­den Euro bere­it, der es Unternehmen ermöglichen soll, sich am Kap­i­tal­markt leichter zu refinanzieren.

Darüber hin­aus sind 100 Mil­liar­den Euro für direk­te Maß­nah­men zur Eigenkap­i­tal­stärkung von Unternehmen vorgesehen.

Weit­ere 100 Mil­liar­den Euro sollen für Son­der­pro­gramme der staatlichen Banken­gruppe KfW bere­it­ste­hen. Sofern direk­te finanzielle Unter­stützung geleis­tet wird, kann diese mit Bedin­gun­gen an das Unternehmen verknüpft werden.

Nach­tragshaushalt in Zeit­en von Corona

Nach­tragshaushalt: Um angesichts der großen Her­aus­forderung für Wirtschaft und Gesellschaft alle notwendi­gen Maß­nah­men durch­führen und finanzieren zu kön­nen, soll ein Nach­tragshaushalt beschlossen wer­den. Dieser dient u.a. dazu, Coro­na-bed­ingte Mehraus­gaben von 55 Mil­liar­den Euro und höhere Sozialaus­gaben von knapp 8 Mil­liar­den Euro abzu­bilden, Soforthil­fen für Selb­st­ständi­ge, Freiberu­fler und Klei­n­un­ternehmer in ein­er Gesamthöhe von bis zu 50 Mil­liar­den Euro auf den Weg zu brin­gen und Zuschüsse zur Bekämp­fung des Coro­na-Virus in Höhe von rund 3 Mil­liar­den Euro bereitzustellen.

Zur Finanzierung dieser Maß­nah­men sollen neue Schulden von 156 Mil­liar­den Euro aufgenom­men wer­den. Nor­maler­weise erlaubt die Schulden­bremse im Grundge­setz eine max­i­male Neu­ver­schul­dung von 0,35 Prozent des Brut­toin­land­spro­duk­ts. Für „außergewöhn­liche Not­si­t­u­a­tio­nen“, wie eben die Coro­na-Krise, gilt aber eine Ausnahme.

Unternehmensfort­führung trotz wirtschaftlich­er Schwierigkeiten

Aus­set­zung der Insol­ven­zantragspflicht: Nor­maler­weise haben Unternehmen bei Zahlung­sun­fähigkeit bis zu drei Wochen Zeit, um eine Insol­venz zu beantra­gen. Diese Insol­ven­zantragspflicht wird bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 aus­ge­set­zt – Voraus­set­zung für die Aus­set­zung ist, dass der Insol­ven­z­grund auf die Pan­demie zurück­zuführen ist. Außer­dem muss  es Sanierungschan­cen geben.

Ähn­liche Regelun­gen gab es schon bei den Hochwasserkatas­tro­phen 2002, 2013 und 2016.

Infek­tion­ss­chutz: Ein­heitlich­es Han­deln bei bun­desweit­en Epidemien

Infek­tion­ss­chutzge­setz: Damit bei bun­desweit­en Epi­demien rasch und gezielt Maß­nah­men zum Schutz der öffentlichen Gesund­heit ergrif­f­en wer­den kön­nen, soll der Bund im Epi­demiefall weit­ge­hende Kom­pe­ten­zen übernehmen kön­nen: Das Bun­des­ge­sund­heitsmin­is­teri­um soll etwa Schritte zur Sich­er­stel­lung der Ver­sorgung mit Arzneimit­teln oder zur Stärkung der per­son­eller Ressourcen ein­leit­en. Außer­dem sollen ärztliche Unter­suchun­gen bei Ein­reisen nach Deutsch­land ange­ord­net wer­den können.

Mil­liar­den-Paket für Krankenhäuser

Kranken­hausent­las­tungs­ge­setz: Auch die Kliniken wer­den durch ein Mil­liar­den­paket ent­lastet: Die Ein­rich­tun­gen sollen für jedes Bett, das wegen der Ver­schiebung plan­bar­er Oper­a­tio­nen und Behand­lun­gen zunächst frei bleibt, eine Tages­pauschale erhalten.

Auch für neu ein­gerichtete inten­sivmedi­zinis­che Bet­ten mit Beat­mungs­gerät sollen die Kliniken finanzielle Unter­stützung erhalten.

Darüber hin­aus wird die Verord­nung zu Unter­gren­zen beim Pflegeper­son­al aus­ge­set­zt und Reha-Ein­rich­tun­gen dür­fen auch Nicht-Coro­na-Patien­ten zur akut­sta­tionären Kranken­hausver­sorgung aufnehmen. Ziel ist, die Pflegeein­rich­tun­gen von Bürokratie  zu ent­las­ten und befris­tet finanziell zu unterstützen.

Erle­ichtert­er Zugang zu sozialer Sicherung und zum Ein­satz und zur Absicherung sozialer Dien­stleis­ter sowie Hil­fen ins­bes. für Mieter

•    Sozialschutz­paket: Um soziale Härten auf­grund der Coro­na-Krise abzu­mildern, wer­den u. a. die Zugangs­beschränkun­gen für die Grund­sicherung und die Sozial­hil­fe gelock­ert. So wer­den die notwendi­ge Ver­mö­gen­sprü­fung und die Über­prü­fung der Angemessen­heit der Unterkun­fts- und Heizungskosten ab dem 1. März für vier Monate deut­lich vereinfacht.

•    Weit­er wird auf die voll­ständi­ge Anrech­nung des für frei­willige Tätigkeit­en in sys­tem­rel­e­van­ten Bere­ichen erziel­ten Ent­gelts auf das Kurzarbeit­ergeld befris­tet verzichtet.

•    Um die Prob­leme der Saisonar­beit ins­bes. in der Land­wirtschaft zu mildern wird außer­dem befris­tet die Zeit­gren­ze für ger­ingfügige Beschäf­ti­gung in Form der kurzzeit­i­gen Beschäf­ti­gung auf 5 Monate oder 115 Tage ausgeweitet.

•    Schließlich erhal­ten soziale Dien­stleis­ter die Möglichkeit, in Abstim­mung mit ihren Leis­tungsträgern konkrete Beiträge zur Bewäl­ti­gung der Auswirkun­gen der Coro­na-Krise zu leis­ten. Im Gegen­zug wer­den sie durch die Leis­tungsträger in ihrem Bestand bis zum 30. Sep­tem­ber gesichert.

•    In das Arbeit­szeit­ge­setz wird eine Verord­nungser­mäch­ti­gung einge­fügt, damit in der Coro­na-Krise bun­de­sein­heitliche Aus­nah­meregelun­gen vom Arbeit­szeit­ge­setz geschaf­fen wer­den können.

•    Und: Um in der Coro­na-Krise Rent­ner aus drin­gend benötigten Berufen leichter zurück­zu­holen, wird die für sie gel­tende jährliche Hinzu­ver­di­en­st­gren­ze von 6.300 Euro auf 44.590 Euro ange­hoben – diese Regelung wird bis zum Jahre­sende 2020 befristet.

•    Zeitweise Erle­ichterun­gen gibt es auch für Mieter. Derzeit kann ein Ver­mi­eter das Mietver­hält­nis kündi­gen, wenn zwei Monate in Folge keine Miete gezahlt wird. Nun soll Mietern wegen Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht gekündigt wer­den dür­fen, wenn sie glaub­haft machen kön­nen, dass die Pan­demie ursäch­lich für die Nichtzahlung ist. Die Verpflich­tung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibt aber beste­hen, sie muss nachgezahlt wer­den. Auch Belas­tun­gen aus Ver­braucher­dar­lehensverträ­gen kann bis zum 30. Juni 2020 durch Stun­dung Rech­nung getra­gen werden.

•    Um Fam­i­lien zu unter­stützen, die durch die Coro­na-Krise Einkom­men­sein­bußen erlei­den, wird der Zugang zum Kinderzuschlag (max­i­mal 185 Euro pro Monat) stark vere­in­facht. Das Einkom­men der Eltern wird nicht mehr für die ver­gan­genen sechs Monate geprüft, es reicht der Einkom­mens­bescheid des let­zten Monats vor Antrag­stel­lung. Und es wird eine ein­ma­lige Ver­längerung der Kinderzuschlagszahlung für die Bestands­fälle geben.

•    Schließlich wird für den Fall behördlich ange­ord­neter Kita- oder Schulschließun­gen nach Infek­tion­ss­chutzG für Sorge­berechtigte, die die Betreu­ung ihrer Kinder selb­st übernehmen müssen, weil keine ander­weit­ige zumut­bare Betreu­ung möglich ist, eine Entschädi­gungsregelung in das Infek­tion­ss­chutzge­setz aufgenom­men. Die Entschädi­gung wird 67 Prozent des dem erwerb­stäti­gen Sorge­berechti­gen ent­stande­nen Ver­di­en­staus­falls für läng­stens sechs Wochen betragen

Geord­nete Straf­prozesse trotz Pan­demie ermöglichen 

Jus­tiz: Damit wegen der Coro­na-Krise keine Straf­prozesse platzen, kön­nen sie pan­demiebe­d­ingt länger als bish­er unter­brochen wer­den. Derzeit kön­nen Ver­hand­lun­gen max­i­mal drei Wochen lang aus­ge­set­zt wer­den, kün­ftig jedoch gel­ten zwei Monate und zehn Tage.

Kurzarbeit­ergeld & Steuerstundungen

Diese umfassenden Maß­nah­men­pakete, die nun auf den Weg gebracht wer­den, stellen einen weit­eren wichti­gen Meilen­stein zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Krise dar. Mit den deut­lich erweit­erten Regelun­gen zum Kurzarbeit­ergeld und den Steuer­stun­dun­gen für Unternehmen haben Bun­desregierung und Par­la­ment bere­its in den ver­gan­genen Tagen erhe­bliche Schritte zum Schutz von Arbeit­splätzen und zur Ent­las­tung der Wirtschaft auf den Weg gebracht.

 

Quelle: www.cducsu.de

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