Erklärung zur Abstimmung nach § 31 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
zum TOP 8a am 17.12.2020
2./3. Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung energiewirtschaftlicher Vorschriften/EEG-Novelle 2021
Zur Sicherung einer bezahlbaren, verlässlichen und klimafreundlichen Energieversorgung ist der Ausbau der Erneuerbaren Energien notwendig, aber allein der bloße Ausbau der Erneuerbaren Energien reicht nicht!
Das EEG in seiner heutigen Ausgestaltung ist zu komplex, zu kleinteilig und zu unübersichtlich geworden, so dass es als Innovationstreiber denkbar ungeeignet ist. Vielmehr ist das Gesetz eine Bremse für eine moderne, innovative und zukunftsweisende Energieversorgung.
In der vorliegenden Novellierung fehlen Anreize von Innovationen im Bereich der Erneuerbaren Energien, durch ausreichend Speicherkapazitäten, durch die Nutzung von Wasserstoff, durch verbindliche internationale Kooperationen, durch Energieeffizienz, aber auch durch die Bereitstellung von ausreichenden Netzkapazitäten, dass der Verbrauch und die Erzeugung auch zeitlich und räumlich in Übereinstimmung gebracht werden.
Das EEG zielt fast ausschließlich auf den Zubau von Erzeugungskapazitäten ab, ohne dass Innovationsanforderungen gestellt werden. So wird das für 2050 formulierte Klimaziel nicht erreichbar sein!
Anstelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes brauchen wir ein marktwirtschaftliches Innovationsinstrument, wie den für alle Sektoren geltenden europaweiten Emissionshandel.
Bei den Förderungen sollten Innovationen für eine verlässliche Energieversorgung zukünftig im Mittelpunkt stehen und nicht der alleinige Anlagenzubau, ohne eine Nutzung der volatilen Energieträger sicherzustellen.
Durch den vorliegenden Entschließungsantrag zum Gesetzesentwurf wurden einige, noch sehr zaghafte, Impulse in diese Richtung gegeben.
Als wichtiges Signal der Beratungen sehe ich zudem auch die Streichung von § 1, Abs. 5, in dem die Erneuerbaren Energien in den Bereich der öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen Interesses eingestuft werden sollten und somit eine zusätzliche Privilegierung erhalten hätten. Damit wäre das Planungsrecht der Kommunen auf eine unzulässige Weise eingeschränkt worden. Das hätte die Akzeptanz der Energiewende weiter negativ beeinträchtigt. Die Streichung der Passage war für mich ein klares Zustimmungskriterium.
Ich stimme dem EEG 2021 mit den leichten Verbesserungen gegenüber der geltenden Gesetzeslage in der Hoffnung zu, dass wir im nächsten Jahr einen verlässlichen Ausstiegspfad aus dem EEG vereinbaren, der synchron zum Ausstieg aus der Erzeugung von Strom aus Kernenergie und Kohle in Deutschland einhergeht.
Bild @ Jens Koeppen
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