– stabile Renten im Westen, leichte Steigerung im Osten –
Grundlage der Rentenanpassung ist vor allem die Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Aufgrund der Corona-Pandemie sind im vergangenen Jahr die Löhne nicht gestiegen, sondern gesunken. Die gesetzlich verankerte Rentengarantie schützt Rentnerinnen und Rentner aber auch in schwierigen Zeiten vor Rentenkürzungen. So bleibt ab 1. Juli 2021 in Westdeutschland der Rentenwert stabil bei 34,19 Euro. Das heißt, die Standardrente beträgt weiterhin monatlich 1538,55 Euro.
In Ostdeutschland schreitet die Rentenangleichung weiter voran. So steigt der Rentenwert in Ostdeutschland ab dem 1. Juli 2021 um 0,72 Prozent von bisher 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Die monatliche Standardrente steigt somit um 10,80 Euro auf 1506,15 Euro. Grundlage dafür ist die Ost-West-Rentenangleichung. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert Ost mindestens so anzupassen, dass er 97,9 Prozent des Westwertes erreicht. Am Ziel der Vollendung der “sozialen Einheit” wird damit festgehalten. Bis zum 1. Juli 2024 soll es einen einheitlichen Rentenwert geben.
(Standardrente: Die Standardrente ist eine Regelaltersrente, die eine Durchschnittsverdienerin oder ein Durchschnittsverdiener erhält, wenn 45 Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden. Da die Lebensläufe der Versicherten sehr unterschiedlich sind, wird diese fiktive Rente stellvertretend für die gesamten Altersrenten in der Berechnung der Anpassung verwendet.)
Quelle: Bundesregierung
Foto @ Jens Koeppen
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