– sta­bile Renten im West­en, leichte Steigerung im Osten –

Grund­lage der Rente­nan­pas­sung ist vor allem die Lohnen­twick­lung des ver­gan­genen Jahres. Auf­grund der Coro­na-Pan­demie sind im ver­gan­genen Jahr die Löhne nicht gestiegen, son­dern gesunken. Die geset­zlich ver­ankerte Renten­garantie schützt Rent­ner­in­nen und Rent­ner aber auch in schwieri­gen Zeit­en vor Rentenkürzun­gen. So bleibt ab 1. Juli 2021 in West­deutsch­land der Renten­wert sta­bil bei 34,19 Euro. Das heißt, die Stan­dar­d­rente beträgt weit­er­hin monatlich 1538,55 Euro.

In Ost­deutsch­land schre­it­et die Rente­nan­gle­ichung weit­er voran. So steigt der Renten­wert in Ost­deutsch­land ab dem 1. Juli 2021 um 0,72 Prozent von bish­er 33,23 Euro auf 33,47 Euro. Die monatliche Stan­dar­d­rente steigt somit um 10,80 Euro auf 1506,15 Euro. Grund­lage dafür ist die Ost-West-Rente­nan­gle­ichung. In diesem Jahr ist der aktuelle Renten­wert Ost min­destens so anzu­passen, dass er 97,9 Prozent des West­wertes erre­icht. Am Ziel der Vol­len­dung der “sozialen Ein­heit” wird damit fest­ge­hal­ten. Bis zum 1. Juli 2024 soll es einen ein­heitlichen Renten­wert geben.

(Stan­dar­d­rente: Die Stan­dar­d­rente ist eine Rege­lal­ter­srente, die eine Durch­schnittsver­di­ener­in oder ein Durch­schnittsver­di­ener erhält, wenn 45 Jahre Beiträge zur geset­zlichen Renten­ver­sicherung gezahlt wur­den. Da die Lebensläufe der Ver­sicherten sehr unter­schiedlich sind, wird diese fik­tive Rente stel­lvertre­tend für die gesamten Alter­srenten in der Berech­nung der Anpas­sung verwendet.)

Quelle: Bun­desregierung

Foto @ Jens Koeppen