Seit Mitte des ver­gan­genen Jahres ist ein drastis­ch­er Preisanstieg für Nadelschnit­tholz zu verze­ich­nen. Bei Nadelschnit­tholzpro­duk­ten ist sog­ar eine Preis­steigerung von durch­schnit­tlich rund 100 % inner­halb eines Jahres zu beobacht­en. Hinzu kom­men Lief­er­eng­pässe. Bau­un­ternehmen kön­nen trotz guter Kon­junk­tur keine neuen Aufträge mehr annehmen. Lief­er­eng­pässe sowie Preisanstiege sind aber auch für andere Baustoffe zu verze­ich­nen, wie zum Beispiel Dämm­stoffe, Met­all­pro­duk­te oder auch Farben.

Die Ursachen für die Entwick­lun­gen sind vielschichtig. Wald­schä­den und Borkenkäfer­be­fall reduzieren die Frischholz- und erhöhen die Schad­holz­men­gen drastisch. Die Sägew­erke haben auf­grund der Schad­holz­men­gen ihre Kapaz­itäts­gren­zen erre­icht. Hinzu kom­men Fak­toren, die den inter­na­tionalen Han­del mit Holz als Rohstoff brem­sen sowie Coro­na-bed­ingte Reduzierun­gen der Pro­duk­tion und Störun­gen in den Lieferketten.

Klar ist: Um diesen Entwick­lun­gen entschlossen zu begeg­nen, ist ein enges Zusam­men­wirken der rel­e­van­ten Akteure in Bund, Län­dern und der Wirtschaft selb­st erforder­lich. Ziel muss es sein, dass sich die Sit­u­a­tion auf dem Rohstoff­markt und in den Liefer­ket­ten entspan­nt und der wirtschaftliche Auf­schwung dadurch nicht behin­dert wird. Im Mai 2021 kamen Vertreter aus Bauwirtschaft, Holzwirtschaft und dem Handw­erk im Bun­deswirtschaftsmin­is­teri­um zu einem Run­den Tisch zusam­men. Dabei wur­den Maß­nah­men erar­beit­et, die soweit sie in der Zuständigkeit des Bun­des liegen, schnell­st­möglich auf den Weg gebracht wer­den sollen.

Einen Überblick über die wichtig­sten Punk­te stelle ich Ihnen nach­fol­gend gern zur Verfügung:

Die Ein­schlags­be­gren­zung für Ficht­en­holz wird schnell­st­möglich aufge­hoben bzw. aus­ge­set­zt. Die Steuer­erle­ichterun­gen für Waldbe­sitzer wer­den auf dem Weg eines Erlass­es fortgeführt.

Im Rah­men von öffentlichen Bauaufträ­gen übern­immt die öffentliche Hand eine Vor­bil­drolle hin­sichtlich des Umgangs mit steigen­den bzw. volatilen Rohstoff­preisen und Ver­sorgungsen­g­pässen. Neben der Vere­in­barung von Preis­gleitk­lauseln in neuen und laufend­en Ver­gabev­er­fahren sollte auch in beste­hen­den Verträ­gen der zuläs­sige Spiel­raum im Rah­men des Haushalts- und Ver­gaberechts aus­geschöpft wer­den, um Preis­er­höhun­gen in der Beschaf­fung von notwendi­gen Baustof­fen soweit wie möglich auszugleichen.

Gle­ichzeit­ig ist ein Verzicht auf Kon­ven­tion­al­strafen sin­nvoll, wenn die Rohstof­fk­nap­pheit kausal für die verzögerte Leis­tung ist.

Zu ein­er Ent­las­tung wird auch die Nutzung von lediglich ver­färbtem, aber bautech­nisch zuläs­si­gen Kalamität­sholzes führen. Das wegen nationaler und europäis­ch­er Bau­s­tan­dards bis­lang nicht nachge­fragte Holz wurde vor allem exportiert. Dort, wo es bautech­nisch unbe­den­klich ist, müssen entsprechende Nor­men und Stan­dards angepasst werden.

Zusät­zlich zur Verbesserung der Ver­sorgung mit Holz und Holzpro­duk­ten aus heimis­chem Anbau, soll bei den Holz exportieren­den Län­dern dafür gewor­ben wer­den, dass inter­na­tionale Han­delshemm­nisse abge­baut wer­den. Gle­ich­es gilt für andere Baustoffe und Vorprodukte.

Der angekündigte Aus­bau der Kapaz­itäten durch die Sägein­dus­trie ist zu begrüßen. Möglichkeit­en zur Beschle­u­ni­gung von Genehmi­gungsver­fahren soll­ten umfassend genutzt wer­den. Um den akuten Eng­pass in der Bauwirtschaft zu reduzieren, ist eine fort­laufende und aus­re­ichende Ver­sorgung mit Frischholz im Ver­hält­nis zur Ver­ar­beitung von Schad­holz von zen­traler Bedeutung.

Waldbe­sitzer ste­hen bei der Ver­mark­tung ihres Rohholzes zunehmend großen Abnehmern aus der holzver­ar­bei­t­en­den Indus­trie gegenüber. Ins­beson­dere im Bere­ich der Sägew­erke ist der Markt mit­tler­weile stark kon­so­li­diert. Bei­de Seit­en soll­ten effizient und gewinnbrin­gend für bei­de Seit­en zusam­me­nar­beit­en. Nur so kann langfristig die nach­haltige Wieder­auf­forstung und Wald­be­wirtschaf­tung gewährleis­tet werden.

Bei hohen Coro­na-bed­ingten Umsatzein­brüchen bieten Bun­desregierung und Län­der Coro­na-Unternehmen­shil­fen an, die von Unternehmen der Bauwirtschaft bere­its in Anspruch genom­men wer­den. Die Bun­desregierung hat entsch­ieden, das Pro­gramm Über­brück­ung­shil­fe III bis zum 30. Sep­tem­ber 2021 zu verlängern.

Mit­tel- und langfristig müssen in der Klimapoli­tik The­men wie effiziente Wald­be­wirtschaf­tung, Stärkung regionaler Wertschöp­fungs­ket­ten oder die Nutzungskonkur­renz zwis­chen stof­flich­er und ener­getis­ch­er Ver­w­er­tung stärk­er in den Blick genom­men wer­den. Eine langfristige Ver­sorgung mit dem Rohstoff Holz im Rah­men eines umfassenden Auf­forstung­spro­gramms sowie der Nutzung der Wal­dres­sourcen muss sichergestellt werden.

Die Umset­zung dieser Maß­nah­men ist Auf­gabe der gesamten Bun­desregierung, der Län­der und Kom­munen, aber auch der Wirtschaft selbst.

Han­del­spoli­tis­che Maß­nah­men wie Aus­fuhrbeschränkun­gen und Strafzölle stellen keine geeigneten Maß­nah­men dar. Unab­hängig von ihrer rechtlichen Zuläs­sigkeit wider­sprechen diese unserem Ver­ständ­nis eines freien Welthandels und wür­den wahrschein­lich auch schädliche Gegen­maß­nah­men nach sich ziehen.

Quelle: BMWi

Foto @ Jens Koeppen