Gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen und Träger sind wertvolle Stützen für den sozialen Zusam­men­halt in Deutsch­land. Ein­rich­tun­gen wie Jugend­her­ber­gen, Schul­land­heime, Fam­i­lien­fe­rien­stät­ten oder Jugend­bil­dungsstät­ten sind  wichtige Bestandteile unser­er sozialen Infra­struk­tur. Sie bieten Kindern, Jugendlichen und Fam­i­lien preiswerte Über­nach­tun­gen und sind in nor­malen Zeit­en wertvolle Orte der Bil­dung und Begeg­nung. Daher ist es ein beson­deres Anliegen, ihre Arbeit auch in der Coro­n­avirus-Krise sicherzustellen und für die Zukun­ft zu erhalten.

Gemein­sam mit den Län­dern und den Kom­munen kon­nten in kürzester Zeit eng verzah­nte Maß­nah­men auf den Weg gebracht wer­den, um auch die gemein­nützi­gen Organ­i­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen während der Coro­n­avirus-Pan­demie gezielt zu unter­stützen. So kön­nen gemein­nützige Organ­i­sa­tio­nen und Ein­rich­tun­gen bere­its über ein KfW-Förder­pro­gramm Unter­stützung als Dar­lehen erhal­ten sowie Zuschüsse im Rah­men der Über­brück­ung­shil­fen beantragen.

Zusät­zlich wurde am 27. August das „Son­der­pro­gramm Kinder- und Jugend­bil­dung, Kinder- und Jugen­dar­beit” für die gemein­nützi­gen Organ­i­sa­tio­nen der Kinder- und Jugend­hil­fe ges­tartet.

Jugend­her­ber­gen, Schul­land­heime, Jugend­bil­dungs- und Fam­i­lien­fe­rien­stät­ten sowie andere gemein­nützige Ein­rich­tun­gen mit Über­nach­tungs­be­trieb kön­nen ihren Betrieb erst nach und nach wieder aufnehmen und sehen sich weit­er­hin mit erhe­blichen Ein­nah­meaus­fällen kon­fron­tiert. Durch die betrieblichen Ein­schränkun­gen, auf die sich Bund und Län­der am 16. März 2020 ver­ständigt hat­ten, waren ihre Ein­rich­tun­gen von Beginn an von den Fol­gen der Coro­n­avirus-Pan­demie betrof­fen. Seit März waren außer­schulis­che Bil­dungsange­bote und Über­nach­tun­gen in den dazuge­höri­gen Beherber­gung­sein­rich­tun­gen ver­boten. Noch immer ist der Betrieb oft nur sehr eingeschränkt möglich. Zudem sind Grup­pen- oder Klassen­fahrten sowie langfristige inter­na­tionale Jugen­daus­tausche, wenn über­haupt nur in geringem Umfang möglich. Gle­ichzeit­ig laufen aber die Fixkosten für den Betrieb der Ein­rich­tun­gen weiter.

Um coro­n­abe­d­ingte Liq­uid­ität­sen­g­pässe für diese Ein­rich­tun­gen abzufed­ern, wur­den durch den Beschluss des Zweit­en Nach­tragshaushalts 2020 zusät­zliche Mit­tel bereitgestellt.

Davon sind 25 Mil­lio­nen Euro für gemein­nützige Träger des langfristi­gen, inter­na­tionalen Jugend- und Schüler­aus­tauschs vorge­se­hen. Das nun aufgelegte Son­der­pro­gramm set­zt sich daher aus zwei Teilen zusam­men. Im Teil A des Son­der­pro­gramms wer­den die Regelun­gen für die Zuschüsse für Ein­rich­tun­gen im Bere­ich der Kinder- und Jugend­bil­dung, Kinder- und Jugen­dar­beit mit Über­nach­tungsange­boten und im Teil B für den langfristi­gen inter­na­tionalen Jugen­daus­tausch getroffen.

 

Zu Teil A

Zuschüsse für Ein­rich­tun­gen im Bere­ich der Kinder- und Jugend­bil­dung, Kinder- und Jugen­dar­beit mit Übernachtungsangeboten:

Antrags­berechtigt sind Jugend­her­ber­gen, Schul­land­heime, Fam­i­lien­fe­rien­stät­ten, Kinder­erhol­ungszen­tren, Naturfre­un­de­häuser, Jugend­bil­dungs- und Jugend­begeg­nungsstät­ten der Jugend­ver­bände, der poli­tis­chen und kul­turellen Kinder- und Jugend­bil­dung sowie der Kinder- und Jugen­dar­beit im Sport.

Die Hil­fen wer­den als nicht rück­zahlbare Zuschüsse in Form von Bil­ligkeit­sleis­tun­gen in Höhe von bis zu 90% des dargelegten Liq­uid­ität­sen­g­pass­es zwis­chen dem 1. April 2020 und dem 31. Dezem­ber 2020 und max­i­mal 400,- Euro pro Bett gewährt. Die Antrag­stel­lung erfol­gt bei Dachor­gan­i­sa­tio­nen in den jew­eili­gen Hand­lungs­feldern, die als Zen­tral­stellen umfassend bei der Umset­zung des Son­der­pro­grammes agieren.

Zen­tral­stellen im Sinne der Richtlin­ie sind:

das Deutsche Jugend­her­bergswerk, DJH Hauptver­band e.V. für Jugend­her­ber­gen und Schullandheime
der Ver­band der Kolp­inghäuser e.V. für Familienferienstätten
der Lan­desver­band KiEZe Sach­sen e.V. für Kindererholungszentren
die Naturfre­un­de­ju­gend Deutsch­lands für Naturfreundehäuser
der Arbeit­skreis deutsch­er Bil­dungsstät­ten e.V. für die Bil­dungsstät­ten der poli­tis­chen Kinder- und Jugendbildung
der Deutsche Bundesjugendringe.V. für die Ein­rich­tun­gen sein­er Mit­gliedsver­bände, sein­er Anschlussver­bände sowie weit­er­er Jugendverbände
die Bun­desvere­ini­gung Kul­turelle Kinder- und Jugend­bil­dung e.V. für Ein­rich­tun­gen der kul­turellen Kinder- und Jugendbildung
die Deutsche Sportju­gend im DOSB für Ein­rich­tun­gen der Kinder- und Jugen­dar­beit im Sport

Anträge kön­nen ab sofort bis zum 30. Sep­tem­ber 2020 bei den Zen­tral­stellen gestellt wer­den. Die Antrags­for­mu­la­re sind auf der Inter­net­seite des Bun­desmin­is­teri­ums für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend abruf­bar. Teil A des Son­der­pro­gramms läuft bis Ende 2020.

 

Zu Teil B

Zuschüsse für den langfristi­gen inter­na­tionalen Jugendaustausch:

Für den gemein­nützi­gen langfristi­gen inter­na­tionalen Jugen­daus­tausch ist eine zen­trale Ver­gabe durch die Freie und Hans­es­tadt Ham­burg vorge­se­hen. Zur Über­führung und Bewirtschaf­tung durch das Bun­des­land Ham­burg wird eine eigen­ständi­ge Bund-Län­der-Vere­in­barung in Abstim­mung mit dem Bun­desmin­is­teri­um für Finanzen getroffen.

Die Hil­fen wer­den als nicht rück­zahlbare Zuschüsse in Form von Bil­ligkeit­sleis­tun­gen in Höhe von bis zu 90 Prozent des dargelegten Liq­uid­ität­sen­g­pass­es zwis­chen dem 1. April 2020 und dem 31 . August 2021 gewährt.
Die Antrag­stel­lung erfol­gt bei den genan­nten Zen­tral­stellen oder — sofern keine Zen­tral­stel­len­zuge­hörigkeit vor­liegt — direkt bei der Sozial­be­hörde Hamburg.

Anträge sind für das jew­eilige Förder­jahr zu stellen. Die Antrags­for­mu­la­re sind auf der Inter­net­seite des Bun­desmin­is­teri­ums für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Sozial­be­hörde Ham­burg abruf­bar. Teil B des Son­der­pro­gramms läuft bis 31. August 2021.

Ziel ist es mit den eng aufeinan­der abges­timmten Maß­nah­men einen Schutzschirm zu span­nen, der es gemein­nützi­gen Ein­rich­tun­gen und Organ­i­sa­tio­nen ermöglicht, ihre wertvolle Arbeit trotz der schwieri­gen Umstände fortzuführen und so wichtige Orte und Ange­bote der Kinder- und Jugend­bil­dung, sowie Kinder- und Jugen­dar­beit für die junge Gen­er­a­tion und ihre Fam­i­lien erhalten.

Quelle: BMFSFJ

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