– Abschlagszahlungen laufen wieder –
Aufgrund von Hinweisen auf Betrugsfälle mussten die Abschlagszahlungen bei der Überbrückungshilfe III, der November- und der Dezemberhilfe leider vorübergehend gestoppt werden. Nachdem die zuständigen Ermittlungsbehörden eingeschaltet und erforderliche Verfahrensänderungen vorgenommen wurden, wurden die Abschlagszahlungen heute morgen wieder aufgenommen.
Anders als in Teilen der Berichterstattung suggeriert, waren die regulären Auszahlungen von dem Auszahlungsstopp übrigens zu keinem Zeitpunkt betroffen.
Für die Wiederaufnahme der Abschlagszahlungen wurden die bestehenden Maßnahmen zur Missbrauchs-Vorbeugung bei der Antragsstellung über „prüfende Dritte“ (also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte), deren Registrierung beim Antragsportal, die Authentifizierung mit dem jeweiligen Berufsregister sowie die digitalisierte Überprüfung anhand vorgegebener Prüfkriterien verbessert. Dies beinhaltet unter anderem eine Blocklist für Verdachtsfälle.
Künftig werden Abschlagszahlungen bereits ab einer Summe von 50.000 Euro vor Auszahlung zusätzlich auf Plausibilität geprüft und außerdem den Ländern für 48 Stunden zur Prüfung übermittelt, damit diese ihrerseits einen Abgleich mit dort evtl. aufgetretenen Auffälligkeiten vornehmen können. Letzteres führt für die Abschlagszahlungen zu einem kurzen Zeitverzug im Vergleich zum bisherigen Verfahren. Durch die Erhöhung der Zahl der
dafür eingesetzten Wirtschaftsprüfer sollen weitere Verzögerungen nach Möglichkeit verhindert werden.
Bei den November- und Dezemberhilfen sind die Abschlagszahlungen durch den Bund schon länger zu über 95 Prozent erledigt und die regulären Voll-Auszahlungen finden seit einigen Wochen durch die Länder statt.
Bei der Überbrückungshilfe III werden Abschlagszahlungen durch den Bund seit dem 11. Februar geleistet. Nun wurde auch das Fachverfahren für die regulären Auszahlungen der Überbrückungshilfe III durch die Länder in Betrieb genommen, spätestens ab diesem Wochenende ist das Verfahren in vollem Umfang nutzbar. Damit können die Bundesländer die Auszahlung der vollständigen Beträge vorbereiten und wie geplant noch im März veranlassen.
Somit liegt nun die Bearbeitung der genannten Hilfen des Bundes in den Händen der Länder – bis hin zur Auszahlung von 1,5 Mio. Euro bzw. 3 Mio. € für verbundene Unternehmen pro Fördermonat bei der Überbrückungshilfe III.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Foto @ Jens Koeppen
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