– Abschlagszahlun­gen laufen wieder –

Auf­grund von Hin­weisen auf Betrugs­fälle mussten die Abschlagszahlun­gen bei der Über­brück­ung­shil­fe III, der Novem­ber- und der Dezem­ber­hil­fe lei­der vorüberge­hend gestoppt wer­den. Nach­dem die zuständi­gen Ermit­tlungs­be­hör­den eingeschal­tet und erforder­liche Ver­fahren­sän­derun­gen vorgenom­men wur­den, wur­den die Abschlagszahlun­gen heute mor­gen wieder aufgenommen.

Anders als in Teilen der Berichter­stat­tung sug­geriert, waren die reg­ulären Auszahlun­gen von dem Auszahlungsstopp übri­gens zu keinem Zeit­punkt betroffen.

Für die Wieder­auf­nahme der Abschlagszahlun­gen wur­den die beste­hen­den Maß­nah­men zur Miss­brauchs-Vor­beu­gung bei der Antragsstel­lung über „prüfende Dritte“ (also Steuer­ber­ater, Wirtschaft­sprüfer oder Recht­san­wälte), deren Reg­istrierung beim Antragsportal, die Authen­tifizierung mit dem jew­eili­gen Beruf­s­reg­is­ter sowie die dig­i­tal­isierte Über­prü­fung anhand vorgegeben­er Prüfkri­te­rien verbessert. Dies bein­hal­tet unter anderem eine Block­list für Verdachtsfälle.

Kün­ftig wer­den Abschlagszahlun­gen bere­its ab ein­er Summe von 50.000 Euro vor Auszahlung zusät­zlich auf Plau­si­bil­ität geprüft und außer­dem den Län­dern für 48 Stun­den zur Prü­fung über­mit­telt, damit diese ihrer­seits einen Abgle­ich mit dort evtl. aufge­trete­nen Auf­fäl­ligkeit­en vornehmen kön­nen. Let­zteres führt für die Abschlagszahlun­gen zu einem kurzen Zeitverzug im Ver­gle­ich zum bish­eri­gen Ver­fahren. Durch die Erhöhung der Zahl der
dafür einge­set­zten Wirtschaft­sprüfer sollen weit­ere Verzögerun­gen nach Möglichkeit ver­hin­dert werden.

Bei den Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen sind die Abschlagszahlun­gen durch den Bund schon länger zu über 95 Prozent erledigt und die reg­ulären Voll-Auszahlun­gen find­en seit eini­gen Wochen durch die Län­der statt.

Bei der Über­brück­ung­shil­fe III wer­den Abschlagszahlun­gen durch den Bund seit dem 11. Feb­ru­ar geleis­tet. Nun wurde auch das Fachver­fahren für die reg­ulären Auszahlun­gen der Über­brück­ung­shil­fe III durch die Län­der in Betrieb genom­men, spätestens ab diesem Woch­enende ist das Ver­fahren in vollem Umfang nutzbar. Damit kön­nen die Bun­deslän­der die Auszahlung der voll­ständi­gen Beträge vor­bere­it­en und wie geplant noch im März veranlassen.

Somit liegt nun die Bear­beitung der genan­nten Hil­fen des Bun­des in den Hän­den der Län­der – bis hin zur Auszahlung von 1,5 Mio. Euro bzw. 3 Mio. € für ver­bun­dene Unternehmen pro För­der­monat bei der Über­brück­ung­shil­fe III.

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie

Foto @ Jens Koeppen