Vor Kurzem hat die EU die neue Förderrichtlinie für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben genehmigt. Damit steht für batterie‑, brennstoffzellen- und (Oberleitungs-)hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Ladeinfrastruktur sowie Machbarkeitsstudien ein attraktives Förderprogramm bereit.
Konkret umfasst die Förderrichtlinie als Teil der Umsetzung des Gesamtkonzepts klimafreundliche Nutzfahrzeuge drei Elemente:
- Förderung der Anschaffung von neuen klimafreundlichen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 sowie auf alternative Antriebe umgerüsteter Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investitionsmehrausgaben im Vergleich zu einem konventionellen Dieselfahrzeug,
- Förderung der für den Betrieb der klimafreundlichen Nutzfahrzeuge erforderlichen Tank- und Ladeinfrastruktur in Höhe von 80 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Gesamtausgaben,
- Förderung der Erstellung von Machbarkeitsstudien zu Einsatzmöglichkeiten von klimafreundlichen Nutzfahrzeugen sowie der Errichtung bzw. Erweiterung entsprechender Infrastruktur in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben.
Die Branche zeigt großes Interesse an dem neuen Programm: Bei der Bewilligungsbehörde Bundesamt für Güterverkehr sind Anträge für den ersten Förderaufruf (bis zum 27. September 2021 geöffnet) in Höhe von rund 300 Millionen Euro eingegangen:
- 445 Anträge für Nutzfahrzeuge mit klimaschonenden Antrieben (beantragte Mittel in Höhe von rund 254 Mio. Euro)
- 154 Anträge für betriebliche Ladeinfrastruktur (beantragte Mittel in Höhe von rund 46 Mio. Euro)
- 30 Anträge für Machbarkeitsstudien (beantragte Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro)
Vor dem Hintergrund der Förderhöhe von 80% der Investitionsmehrausgaben werden die Anträge im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens beschieden. Zentrales Priorisierungskriterium ist hierbei die erwartete CO2-Einsparung je investiertem Fördereuro. Die Zustellung erster Bescheide wird für Ende dieses Jahres erwartet.
Im ersten Quartal 2022 soll der zweite Förderaufruf veröffentlicht werden. In diesem Aufruf sollen erstmalig auch betriebliche Wasserstofftankstellen förderfähig sein. Die entsprechende Genehmigung der Europäischen Kommission liegt nunmehr vor.
Seit Oktober 2021 können zudem Anträge für öffentliche Wasserstofftankstellen im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) eingereicht werden.
Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI insgesamt circa 1,6 Milliarden Euro für die Förderung der Anschaffung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge sowie circa 5 Milliarden Euro für den Aufbau der Tank- und Ladeinfrastruktur (PKW und Lkw) bereit. Neben weiteren Maßnahmen des BMVi zur Förderung der Elektromobilität wird auch die neue Förderrichtlinie aus diesen Titeln gespeist.
Quelle: BMVI
Foto @ Jens Koeppen
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