Vor Kurzem hat die EU die neue Förder­richtlin­ie für Nutz­fahrzeuge mit alter­na­tiv­en Antrieben genehmigt. Damit ste­ht für batterie‑, brennstof­fzellen- und (Oberleitungs-)hybridelektrische Fahrzeuge, entsprechende Tank- und Lade­in­fra­struk­tur sowie Mach­barkeitsstu­di­en ein attrak­tives Förder­pro­gramm bereit.

Konkret umfasst die Förder­richtlin­ie als Teil der Umset­zung des Gesamtkonzepts kli­mafre­undliche Nutz­fahrzeuge drei Elemente:

  1. Förderung der Anschaf­fung von neuen kli­mafre­undlichen Nutz­fahrzeu­gen der EG-Fahrzeugk­lassen N1, N2 und N3 sowie auf alter­na­tive Antriebe umgerüsteter Nutz­fahrzeuge der EG-Fahrzeugk­lassen N2 und N3 in Höhe von 80 Prozent der Investi­tion­s­mehraus­gaben im Ver­gle­ich zu einem kon­ven­tionellen Dieselfahrzeug,
  2. Förderung der für den Betrieb der kli­mafre­undlichen Nutz­fahrzeuge erforder­lichen Tank- und Lade­in­fra­struk­tur in Höhe von 80 Prozent der zuwen­dungs­fähi­gen pro­jek­t­be­zo­ge­nen Gesamtausgaben,
  3. Förderung der Erstel­lung von Mach­barkeitsstu­di­en zu Ein­satzmöglichkeit­en von kli­mafre­undlichen Nutz­fahrzeu­gen sowie der Errich­tung bzw. Erweiterung entsprechen­der Infra­struk­tur in Höhe von 50 Prozent der zuwen­dungs­fähi­gen pro­jek­t­be­zo­ge­nen Ausgaben.

Die Branche zeigt großes Inter­esse an dem neuen Pro­gramm: Bei der Bewil­li­gungs­be­hörde Bun­de­samt für Güter­verkehr sind Anträge für den ersten Förder­aufruf (bis zum 27. Sep­tem­ber 2021 geöffnet) in Höhe von rund 300 Mil­lio­nen Euro eingegangen:

  • 445 Anträge für Nutz­fahrzeuge mit kli­mascho­nen­den Antrieben (beantragte Mit­tel in Höhe von rund 254 Mio. Euro)
  • 154 Anträge für betriebliche Lade­in­fra­struk­tur (beantragte Mit­tel in Höhe von rund 46 Mio. Euro)
  • 30 Anträge für Mach­barkeitsstu­di­en (beantragte Mit­tel in Höhe von rund 1 Mio. Euro)

Vor dem Hin­ter­grund der Förder­höhe von 80% der Investi­tion­s­mehraus­gaben wer­den die Anträge im Rah­men eines wet­tbe­werblichen Ver­fahrens beschieden. Zen­trales Pri­or­isierungskri­teri­um ist hier­bei die erwartete CO2-Einsparung je investiertem Fördereu­ro. Die Zustel­lung erster Beschei­de wird für Ende dieses Jahres erwartet.

Im ersten Quar­tal 2022 soll der zweite Förder­aufruf veröf­fentlicht wer­den. In diesem Aufruf sollen erst­ma­lig auch betriebliche Wasser­stoff­tankstellen förder­fähig sein. Die entsprechende Genehmi­gung der Europäis­chen Kom­mis­sion liegt nun­mehr vor.

Seit Okto­ber 2021 kön­nen zudem Anträge für öffentliche Wasser­stoff­tankstellen im Rah­men des Nationalen Inno­va­tion­spro­gramms Wasser­stoff- und Brennstof­fzel­len­tech­nolo­gie (NIP) ein­gere­icht werden.

Bis zum Jahr 2024 stellt das BMVI ins­ge­samt cir­ca 1,6 Mil­liar­den Euro für die Förderung der Anschaf­fung kli­mafre­undlich­er Nutz­fahrzeuge sowie cir­ca 5 Mil­liar­den Euro für den Auf­bau der Tank- und Lade­in­fra­struk­tur (PKW und Lkw) bere­it. Neben weit­eren Maß­nah­men des BMVi zur Förderung der Elek­tro­mo­bil­ität wird auch die neue Förder­richtlin­ie aus diesen Titeln gespeist.

Quelle: BMVI

Foto @ Jens Koeppen