1000 Meter versprochen — 1000 Meter geliefert. Die Brandenburg Koalition hat vor Kurzem einem Gesetz für eine Abstandsregelung von 1000 Metern von Windrädern zur Wohnbebauung beschlossen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine wichtige Zukunftsaufgabe. Er ist aber nur dann zielführend, wenn der erzeugte Strom auch genutzt werden kann und damit fossile Energien ersetzt. Allein der bloße Ausbau ist wirkungslos. Darüber hinaus muss der Zubau von erneuerbaren Energien im Einklang mit den Bedürfnissen der Menschen in den Standortkommunen realisiert werden. Deshalb ist die neue Regelung für Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung so wichtig, um die Akzeptanz für die Windenergie wieder zu stärken.
Auf Bundesebene ist das Vorhaben, einheitliche Standards verbindlich festzulegen in der letzten Legislaturperiode leider gescheitert, da sich die Bundesländer gegen eine Regelung durch den Bund ausgesprochen hatten.
Die CDU Brandenburg hat eine 1.000-Meter-Regelung auf Landesebene in den Koalitionsvertrag verhandelt und somit die Umsetzung dieses wichtigen Akzeptanzkriteriums bei uns in Brandenburg ermöglicht.
Foto © CDU Brandenburg
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