1000 Meter ver­sprochen — 1000 Meter geliefert. Die Bran­den­burg Koali­tion hat vor Kurzem einem Gesetz  für eine Abstand­sregelung von 1000 Metern von Win­drädern zur Wohn­be­bau­ung beschlossen.

Der Aus­bau der erneuer­baren Energien ist eine wichtige Zukun­ft­sauf­gabe. Er ist aber nur dann zielführend, wenn der erzeugte Strom auch genutzt wer­den kann und damit fos­sile Energien erset­zt. Allein der bloße Aus­bau ist wirkungs­los. Darüber hin­aus muss der Zubau von erneuer­baren Energien im Ein­klang mit den Bedürfnis­sen der Men­schen in den Stan­dortkom­munen real­isiert wer­den. Deshalb ist die neue Regelung für Min­destab­stände von Winden­ergiean­la­gen zu Wohn­be­bau­ung so wichtig, um die Akzep­tanz für die Winden­ergie wieder zu stärken.

Auf Bun­de­sebene ist das Vorhaben, ein­heitliche Stan­dards verbindlich festzule­gen in der let­zten Leg­is­laturpe­ri­ode lei­der gescheit­ert, da sich die Bun­deslän­der gegen eine Regelung durch den Bund aus­ge­sprochen hatten.

Die CDU Bran­den­burg hat eine 1.000-Meter-Regelung auf Lan­desebene in den Koali­tionsver­trag ver­han­delt und somit die Umset­zung dieses wichti­gen Akzep­tanzkri­teri­ums bei uns in Bran­den­burg ermöglicht.

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