709 Abgeordnete hat der Deutsche Bundestag in dieser Legislaturperiode. Damit wird die gesetzliche Regelgröße des Parlaments bereits um 111 Abgeordnete überschritten. Eine Begrenzung der Anzahl der Mitglieder des Deutschen Bundestages ist daher sinnvoll und angebracht. Die Folge eines weiteren Anwachsens der Parlamentsgröße wären eine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und zudem hohe Kosten.
Die Notwendigkeit einer Wahlrechtsreform, mit der ein Anwachsen der Zahl der Abgeordneten vermieden wird, besteht daher unbedingt. Das sollte aber nicht zu Lasten der Direktmandate erfolgen.
Auf die derzeit 709 Abgeordneten entfallen nur 299 Direktmandate. Eine Reduzierung der Wahlkreise führt nicht zwangsläufig zu einer optimalen Reduzierung der Anzahl von Abgeordneten. Vielmehr wird das direkte Mandat geschwächt und die Arbeit in den Wahlkreisen erschwert.
Dünn besiedelte Wahlkreise werden in der Fläche erheblich vergrößert. Im Flächenland Brandenburg wächst die Wahlkreisgröße weiter an, so dass die Wahlkreisarbeit und der Kontakt mit den Bürgern massiv erschwert und der direkte Austausch deutlich seltener möglich wird.
Politik darf sich nicht weiter vom Bürger entfernen. Daher plädierte ich nach wie vor für das sogenannte Grabenwahlrecht oder für eine Kappung der Anzahl der Abgeordneten auf generell 630, wie es seinerzeit schon Prof. Dr. Norbert Lammert vorschlug.
Das vom Bundestag verabschiedete Modell für die Wahl 2025 halte ich daher nicht für den richtigen Ansatz.
Bild @ Jens Koeppen
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