Derzeit ste­ht unsere gesamte Gesellschaft vor riesige Her­aus­forderun­gen und Poli­tik und Ver­wal­tung arbeit­en inten­siv daran, die wirtschaftlichen Fol­gen der Coro­na-Pan­demie abzu­mildern. Dazu gehören umfan­gre­iche Hil­f­spro­gramme in Mil­liar­den­höhe, aber auch Anpas­sun­gen im Zivilrecht.

Nie­mand soll seine Woh­nung ver­lieren oder seinen Betrieb schließen müssen.

Deshalb gilt den­jeni­gen, die wegen Kurzarbeit oder Job­ver­lust ihre Miete nicht mehr zahlen kön­nen, ein beson­der­er Schutz. Das gle­iche gilt für Betriebe, die etwa auf­grund behördlich­er Anord­nung schließen mussten und deren Ein­nah­men wegge­brochen sind. Aus diesem Grund wird eine Kündi­gung wegen Mietschulden befris­tet ausgesetzt.

Das ist allerd­ings ein umstrittenes Unter­fan­gen, denn es ist klar, dass wir den ins­beson­dere den kleinen und mit­tel­ständi­ges Ver­mi­etern damit einiges abver­lan­gen und dass dies ein mas­siv­er Ein­griff in beste­hende Verträge und das Eigen­tum­srecht darstellt.

In der Debat­te um den Mieter­schutz war der CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion insofern wichtig, dass ins­beson­dere pri­vate Klein­ver­mi­eter durch den Kündi­gungsauss­chluss nicht über­fordert wer­den, wenn sie etwa auf die Miet­zahlun­gen als Altersver­sorgung angewiesen sind. Die ersten unzu­mut­baren Vorschläge der Bun­desjus­tizmin­is­terin haben wir daher abgelehnt und darüber hin­aus darauf bestanden, dass der Kündi­gungsauss­chluss klar bis zum 30. Juni 2020 befris­tet ist. Mieter müssen nun auch glaub­haft machen, dass sie ger­ade infolge der Maß­nah­men zur Eindäm­mung des Coro­n­avirus ihre Miete nicht mehr zahlen kön­nen. Trit­tbret­tfahrer sollen so aus­geschlossen wer­den. Eine mögliche Ver­längerung dieser Regelung wird die CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion sehr kri­tisch prüfen.

Außer­dem soll­ten betrof­fene Mieter zuerst staatliche Leis­tun­gen wie Arbeit­slosen­geld, Wohn­geld oder auch die zahlre­ichen Hil­f­spro­gramme in Anspruch nehmen und daraus ihre Miete zahlen. Ziel ist es, einen Domi­no­ef­fekt zu ver­hin­dern, bei dem am Ende die Ver­mi­eter gerettet wer­den müssten und ein neuer Schutzschirm aufges­pan­nt wer­den muss. Ver­mi­etende Eigen­tümer wer­den bere­its jet­zt vor Folgeschä­den geschützt, wenn sie etwa noch Kred­ite für ihre Immo­bile zu bedi­enen haben. Hier beste­ht die Möglichkeit, dass sie ihre Zins- und Tilgungsleis­tun­gen für drei Monate gegenüber ihrer Bank stun­den, ohne dass sie Gefahr laufen, dass der Kred­it fäl­lig gestellt wird.

Klar ist zudem, dass die Miete inklu­sive der Zin­sen nachgezahlt wer­den muss. Deswe­gen ist davon auszuge­hen, dass nur diejeni­gen Mieter von der Regelung Gebrauch machen, die wirk­lich in Not sind.

Bild @ Jens Koeppen