Derzeit steht unsere gesamte Gesellschaft vor riesige Herausforderungen und Politik und Verwaltung arbeiten intensiv daran, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Dazu gehören umfangreiche Hilfsprogramme in Milliardenhöhe, aber auch Anpassungen im Zivilrecht.
Niemand soll seine Wohnung verlieren oder seinen Betrieb schließen müssen.
Deshalb gilt denjenigen, die wegen Kurzarbeit oder Jobverlust ihre Miete nicht mehr zahlen können, ein besonderer Schutz. Das gleiche gilt für Betriebe, die etwa aufgrund behördlicher Anordnung schließen mussten und deren Einnahmen weggebrochen sind. Aus diesem Grund wird eine Kündigung wegen Mietschulden befristet ausgesetzt.
Das ist allerdings ein umstrittenes Unterfangen, denn es ist klar, dass wir den insbesondere den kleinen und mittelständiges Vermietern damit einiges abverlangen und dass dies ein massiver Eingriff in bestehende Verträge und das Eigentumsrecht darstellt.
In der Debatte um den Mieterschutz war der CDU/CSU-Bundestagsfraktion insofern wichtig, dass insbesondere private Kleinvermieter durch den Kündigungsausschluss nicht überfordert werden, wenn sie etwa auf die Mietzahlungen als Altersversorgung angewiesen sind. Die ersten unzumutbaren Vorschläge der Bundesjustizministerin haben wir daher abgelehnt und darüber hinaus darauf bestanden, dass der Kündigungsausschluss klar bis zum 30. Juni 2020 befristet ist. Mieter müssen nun auch glaubhaft machen, dass sie gerade infolge der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus ihre Miete nicht mehr zahlen können. Trittbrettfahrer sollen so ausgeschlossen werden. Eine mögliche Verlängerung dieser Regelung wird die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sehr kritisch prüfen.
Außerdem sollten betroffene Mieter zuerst staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Wohngeld oder auch die zahlreichen Hilfsprogramme in Anspruch nehmen und daraus ihre Miete zahlen. Ziel ist es, einen Dominoeffekt zu verhindern, bei dem am Ende die Vermieter gerettet werden müssten und ein neuer Schutzschirm aufgespannt werden muss. Vermietende Eigentümer werden bereits jetzt vor Folgeschäden geschützt, wenn sie etwa noch Kredite für ihre Immobile zu bedienen haben. Hier besteht die Möglichkeit, dass sie ihre Zins- und Tilgungsleistungen für drei Monate gegenüber ihrer Bank stunden, ohne dass sie Gefahr laufen, dass der Kredit fällig gestellt wird.
Klar ist zudem, dass die Miete inklusive der Zinsen nachgezahlt werden muss. Deswegen ist davon auszugehen, dass nur diejenigen Mieter von der Regelung Gebrauch machen, die wirklich in Not sind.
Bild @ Jens Koeppen
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