Das Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) wurde in erster Lesung im Bundestag beraten. Mit dem Gesetzentwurf sollen die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden.
In Umsetzung dieses Vorhabens wird ein neuer sektoraler Bebauungsplantyp für den Wohnungsbau eingeführt und das Bauen im Innen- und Außenbereich für bestimmte Fälle erleichtert. Flächen sollen leichter für die Bebauung mobilisiert werden, indem die Anwendungsbereiche der gemeindlichen Vorkaufsrechte und des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten erweitert werden. Für mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Wohnungsbauflächen wird außerdem die Baugebietskategorie „Dörfliches Wohngebiet“ eingeführt. Weitere Regelungen heben die Bedeutung grüner Infrastruktur in Städten und Gemeinden für den Klimaschutz hervor und gehen auf flächendeckende Mobilfunkversorgung und Elektromobilität ein.
Mit diesem Gesetz kommen wir dem Ziel der schnelleren Bereitstellung von Bauland für den Wohnungsbau und der Flexibilisierung bestehenden Planungsrechts deutlich näher.
Bei den nun anstehenden Beratungen in der Koalition ist auf das ausgewogene Verhältnis zwischen Interessen der Eigentümer, der Vermieter einerseits und den Mietern und Wohnungssuchenden andererseits zu achten.
Foto @ Jens Koeppen
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