Das Gesetz zur Mobil­isierung von Bauland (Bauland­mo­bil­isierungs­ge­setz) wurde in erster Lesung im Bun­destag berat­en. Mit dem Geset­zen­twurf sollen die Kom­munen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unter­stützt werden.

In Umset­zung dieses Vorhabens wird ein neuer sek­toraler Bebau­ungs­plan­typ für den Woh­nungs­bau einge­führt und das Bauen im Innen- und Außen­bere­ich für bes­timmte Fälle erle­ichtert. Flächen sollen leichter für die Bebau­ung mobil­isiert wer­den, indem die Anwen­dungs­bere­iche der gemeindlichen Vorkauf­s­rechte und des Bauge­bots für Gebi­ete mit anges­pan­nten Woh­nungsmärk­ten erweit­ert wer­den. Für mehr Flex­i­bil­ität bei der Ausweisung von Woh­nungs­bau­flächen wird außer­dem die Bauge­bi­et­skat­e­gorie „Dör­flich­es Wohnge­bi­et“ einge­führt. Weit­ere Regelun­gen heben die Bedeu­tung grün­er Infra­struk­tur in Städten und Gemein­den für den Kli­maschutz her­vor und gehen auf flächen­deck­ende Mobil­funkver­sorgung und Elek­tro­mo­bil­ität ein.

Mit diesem Gesetz kom­men wir dem Ziel der schnelleren Bere­it­stel­lung von Bauland für den Woh­nungs­bau und der Flex­i­bil­isierung beste­hen­den Pla­nungsrechts deut­lich näher.

Bei den nun anste­hen­den Beratun­gen in der Koali­tion ist auf das aus­ge­wo­gene Ver­hält­nis zwis­chen Inter­essen der Eigen­tümer, der Ver­mi­eter ein­er­seits und den Mietern und Woh­nungssuchen­den ander­er­seits zu achten.

Foto @ Jens Koeppen