Zur Senkung der Einkom­mensgren­ze beim Eltern­geld durch Bun­des­fam­i­lien­min­is­terin Paus: Die Ampel­regierung plant offen­bar beim Eltern­geld die Hal­bierung der Einkom­mensgren­ze von bis­lang 300.000 auf 150.000 Euro für Paare im Bemes­sungszeitraum. Dieses Vorhaben geht an der Zielset­zung des Eltern­geldes und an der Leben­sre­al­ität von Fam­i­lien vorbei.

Das von der Union einge­führte Eltern­geld war die erfol­gre­ich­ste Reform für die Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf und das Instru­ment zur besseren Aufteilung von Erwerbs- und Sorgear­beit. Eltern­geld und Ehe­gat­ten­split­ting sind und bleiben eine Erfol­gs­geschichte. Sie ent­las­ten ins­beson­dere junge Fam­i­lien und machen die Fam­i­lien­pla­nung sicherer.

Sollte die Ankündi­gung der Bun­des­fam­i­lien­min­is­terin gel­tendes Recht wer­den, müssten sich Frauen zukün­ftig also wieder für Kind oder Kar­riere entschei­den oder wer­den in der Abhängigkeit vom Part­ner zemen­tiert. Bun­des­fam­i­lien­min­is­terin Paus ver­gisst bei allem Aktion­is­mus, dass ger­ade die arbei­t­ende Mit­telschicht dazu beiträgt, den Sozial­staat Deutsch­land zu stemmen.

Quelle: CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion

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