– erfol­gte Schritte und weit­ere Pla­nun­gen — Überblick aus dem  Bun­desmin­is­teri­um für Land­wirtschaft und Ver­brauch­er­schutz (BEML) –

Unser Land ist tra­di­tionell ein wirtschaftlich bedeut­samer Stan­dort. Grade auch vor diesem Hin­ter­grund ist es ein wichtiges Anliegen, in Sachen Tier­wohl und Tierge­sund­heit voranzuge­hen. Der wirtschaftliche Erfolg unser­er Tier­hal­ter und steigende Ansprüche an den Tier­schutz, auch durch die Ver­brauch­er, sind zwei Seit­en der gle­ichen Medaille. Die Stan­dort­sicherung der Tier­hal­tung in Deutsch­land und ein Mehr an Tier­wohl gehören zusam­men. Ziel ist daher eine wirtschaftlich erfol­gre­iche und bre­it akzep­tierte Tier­hal­tung in Deutsch­land, denn wenn die Erzeu­gung in Län­der mit gerin­geren Stan­dards abwan­dert, wer­den auch die Tier­schutzfra­gen in andere Län­der ver­legt. Importiert wer­den dann Waren, auf deren Stan­dards wir keinen Ein­fluss haben.

Der Umbau der Tier­hal­tung kostet Geld. Daher wird dieses Ziel mit För­der­maß­nah­men flankiert. Die Land­wirte wer­den so bei wichti­gen Weichen­stel­lun­gen begleit­et und finanziell unter­stützt. Für das Wohl der Tiere im Stall und auf der Wei­de haben wir eine beson­dere Ver­ant­wor­tung. Gle­ich­es gilt aber auch für Haustiere oder Zirkustiere. Auch hier gibt es Verbesserun­gen und weit­ere Pla­nun­gen. Nach­fol­gend erhal­ten Sie einen Überblick zu eini­gen wichti­gen Maß­nah­men, Pla­nun­gen und Förderun­gen des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

1. Küken­töten verbieten

Was ändert sich?

Das Kabi­nett hat einem entsprechen­den Geset­ze­sen­twurf zuges­timmt. Er zielt auf ein flächen­deck­endes Ver­bot des Küken­tötens in Deutsch­land ab.

Hin­ter­grund: Jedes Jahr wer­den allein in Deutsch­land etwa 45 Mil­lio­nen Hüh­n­erküken kurz nach dem Schlüpfen getötet. Das ist ethisch nicht vertret­bar. Bei den getöteten Küken han­delt es sich um die männlichen              Geschwis­ter der Leg­e­hen­nen. Sie wer­den in den meis­ten Fällen nicht aufge­zo­gen, weil sie sich weniger für die Erzeu­gung von Fleisch eignen. Das Ver­bot wird eine Sig­nal­wirkung auf andere Län­der haben. Frankre­ich hat bere­its angekündigt, dem Beispiel Deutsch­lands zu folgen.

Möglich wird der Ausstieg aus dem Küken­töten durch die Entwick­lung von Ver­fahren, mit denen das Geschlecht des Kükens bere­its frühzeit­ig im Ei bes­timmt wer­den kann. Dazu hat das BMEL die Grund­la­gen­forschung vor­angetrieben und mit­fi­nanziert. Derzeit erfol­gt der Auf­bau der Infra­struk­tur für den flächen­deck­enden Ein­satz des Ver­fahrens. Der Zeit­plan Ende 2021 ist ambi­tion­iert, aber zu schaf­fen. Es soll erre­icht wer­den, dass bei einem Ver­bot diese Alter­na­tivmöglichkeit auch de fac­to für die Brütereien nutzbar ist und sie nicht aus Deutsch­land ins Aus­land abwan­dern, wo an ein Ver­bot des Küken­tötens über­haupt nicht gedacht wird.

Mith­il­fe der prax­is- und mark­treifen Tech­nik kön­nen kün­ftig die Eier, in denen sich männliche Küken entwick­eln wür­den, aus dem Brutvor­gang abge­zo­gen wer­den. Mit der Folge, dass diese Eier erst gar nicht aus­ge­brütet wer­den, sich kein Küken entwick­elt und schlüpft, das dann anschließend gle­ich getötet würde. Neben der Geschlechts­bes­tim­mung im Brutei hat das BMEL als weit­ere Alter­na­tive zum Küken­töten die Züch­tung von so genan­nten Zwein­utzung­shüh­n­ern gefördert. Bei Zwein­utzung­shüh­n­ern han­delt es sich um Rasse spez­i­fis­che Genetiken, bei denen die Henne eine aus­re­ichende Leg­eleis­tung und der Hahn eine wirtschaftliche Mast- und Schlachtleis­tung erbringen.

Eine andere Alter­na­tive zum Küken­töten ist die Aufzucht der „Bruder­hähne”. Sie sind die männlichen Geschwis­ter der Hen­nen, deren Rasse spez­i­fis­che Genetik speziell auf das Ziel ein­er hohen Leg­eleis­tung aus­gerichtet ist. Einige Betriebe hal­ten die männlichen Tiere zur Erzeu­gung von Fleisch, was aber etwa vier­mal so lang wie bei der Aufzucht von Mas­thüh­n­ern dauert. Die höheren Pro­duk­tion­skosten wer­den in der Regel dadurch aus­geglichen, dass die Eier der Leg­e­hen­nen mit einem entsprechen­den Auf­schlag ver­mark­tet wer­den: Jedes Ei der Geschwis­ter­hen­nen kostet insofern einige Cent mehr.

Förderung: Vom BMEL wurde die Spitzen­tech­nolo­gie gefördert, um den Brütereien mark­treife Ver­fahren zur Geschlechts­bes­tim­mung im Ei zur Ver­fü­gung zu stellen. Das ist die Voraus­set­zung dafür, dass Betriebe nicht ins Aus­land abwan­dern und  Tier­schutzfra­gen nicht lediglich exportiert wer­den. Die mit BMEL-Mit­teln entwick­el­ten Grund­la­gen wur­den von der Wirtschaft aufge­grif­f­en, um sie für die Brütereien in prax­is­taugliche Lösun­gen zu überführen.

II. Ver­bot der Fer­kelka­s­tra­tion ohne Betäubung

Was ändert sich?

Mit Beginn des Jahres 2021 ist die Fer­kelka­s­tra­tion in Deutsch­land nur noch unter Voll­narkose erlaubt — das betäubungslose Kas­tri­eren ist ver­boten. Damit ist europaweit eine der ambi­tion­iertesten Regelun­gen in Kraft getreten: Eine voll­ständi­ge Schmerzauss­chal­tung muss garantiert sein, nicht wie in manchen anderen Län­dern nur eine Schmer­zlin­derung. Das entspricht den Ver­braucher­erwartun­gen und wird dem Tier­schutz gerecht.

Hin­ter­grund: Der Großteil der Fer­kel in Deutsch­land wird kas­tri­ert. Der Grund: Das Fleisch männlich­er Schweine kann einen sehr unan­genehmen Ebergeruch entwick­eln und ist dann schw­er bis gar nicht verkäu­flich. Die Kas­tra­tion wurde bish­er bei unter acht Tage alten Fer­keln ohne Betäubung durchge­führt. Seit dem 1. Jan­u­ar 2021 müssen die Fer­kel unter Voll­narkose betäubt sein. Für die Tier­hal­ter in Deutsch­land bedeutet das einen höheren Aufwand und Investi­tio­nen. Mit Förderun­gen soll ihnen daher unter die Arme gegrif­f­en wer­den. Alter­na­tiv kön­nen die Fer­kel auch gegen den sich entwick­el­nden Ebergeruch geimpft werden.

Die Förderung: Um die Land­wirte zu unter­stützen, wer­den sowohl die Anschaf­fung von Narkosegeräten als auch Schu­lun­gen unter­stützt. An der Nach­frage wurde deut­lich, dass die Förderung pass­ge­nau ist: Ins­ge­samt wur­den etwa 2.700 Förder­anträge mit einem Vol­u­men von rund 13,5 Mil­lio­nen Euro bewil­ligt. Zudem unter­stützt das Land­wirtschaftsmin­is­teri­um Forschung­spro­jek­te, so zum Beispiel im Rah­men der Ini­tia­tive „100.000-Improvac-Eber”, ein Ver­fahren, bei dem der besagte Ebergeruch durch Imp­fung ver­hin­dert wird.

III. Mehr Tier­schutz in der Sauenhaltung

Was ändert sich?

Mehr Tier­wohl in der Sauen­hal­tung ist wichtig. Ein notwendi­ger Schritt war der Ein­stieg in die Abschaf­fung der so genan­nten Kas­ten­stand­hal­tung von Sauen, der seit Juli 2020 beschlossene Sache ist.

Hin­ter­grund: Eine Sau wird in der gängi­gen Prax­is üblicher­weise bis zu 70 Tage in einem Kas­ten­stand gehal­ten. Der Kas­ten­stand im Abfer­kel­stall soll die Fer­kel nach der Geburt vor dem Erdrück­en durch die Mut­ter­sau schützen. Der Kas­ten­stand im Deckzen­trum dient vor allem als Man­age­menthil­fe. Nachteil von Kas­ten­stän­den ist, dass die Sauen in ihrer Bewe­gungs­frei­heit eingeschränkt sind. Um das zu ändern, müssen die Ställe umge­baut wer­den. Da das nicht von heute auf mor­gen möglich ist und für Land­wirte auch große Investi­tio­nen bedeutet, wurde entsch­ieden, dass es Über­gangs­fris­ten gibt, um aus der Kas­ten­stand­hal­tung weit­ge­hend auszusteigen. Kün­ftig ist die Fix­a­tion im Kas­ten­stand nur noch max­i­mal fünf Tage um den Zeit­punkt der Geburt herum zulässig.

Was gefördert wird: Aus dem Kon­junk­tur­paket wird der Stal­lum­bau für mehr Tier­wohl mit 300 Mil­lio­nen Euro gefördert. Damit wer­den Land­wirte unter­stützt, die schon jet­zt ihre Ställe umbauen wollen, um schneller als geset­zlich vorgeschrieben aus der Kas­ten­stand­hal­tung auszusteigen.

IV. Tiere in pri­vater Hal­tung bess­er schützen

a) Was ändert sich bei Hunden?

Haustiere sind ger­ade in der Coro­n­azeit immer beliebter gewor­den. Auch das Geschäft mit ihnen. Darum wird dem ille­galen Welpen­han­del ver­stärkt nachge­gan­gen, und bei der Zucht von Hun­den wer­den die Anforderun­gen erhöht. Eine entsprechende Verord­nung wurde daher bere­its vorgelegt. Hunde, die Qualzucht­merk­male aufweisen, dür­fen nicht mehr aus­gestellt, also auf Hun­de­schauen gezeigt wer­den. Auch ist vorge­se­hen, dass in der gewerb­smäßi­gen Hun­dezucht eine Betreu­ungsper­son kün­ftig max­i­mal drei Würfe gle­ichzeit­ig betreuen darf.

Alle Züchter, also auch pri­vate, müssen in Zukun­ft außer­dem sich­er­stellen, dass die Welpen­be­treu­ung die Bedürfnisse der Tiere aus­re­ichend berück­sichtigt — auch mit Blick auf den Umgang mit Men­schen. Die Anbinde­hal­tung (soge­nan­nter „Ket­ten­hund”, nicht das Anleinen) von Hun­den wird grund­sät­zlich ver­boten, der erforder­liche Aus­lauf im Freien konkretisiert.

Hin­ter­grund: Der Hund zählt zu den beliebtesten Haustieren in Deutsch­land. 2019 waren es über neun Mil­lio­nen Tiere in unserem Land. In fast jedem fün­ften Haushalt lebt ein Hund. Wer einen Hund hält, muss auch die Ver­ant­wor­tung für diesen übernehmen. Denn Haustiere sind keine Kuscheltiere, son­dern haben Bedürfnisse, die jed­er Tier­hal­ter ken­nen und berück­sichti­gen muss. Dazu gehört auch, dass sichergestellt ist, dass Hun­den kün­ftig ein aus­re­ichen­des Maß an Bewe­gung und Kon­takt ‘mit Umwel­treizen geboten wird. Wichtig ist aber auch, dass bei der Qualzucht stärk­er durchge­grif­f­en wer­den muss. Die Qualzucht ist heute schon ver­boten, trotz­dem gibt es nach wie vor Tiere, die darun­ter­fall­en. Qualzucht bei Hun­den bedeutet, dass durch die Züch­tung Kör­perteile oder Organe untauglich gemacht oder umgestal­tet wer­den, um ein bes­timmtes Ausse­hen zu erre­ichen. Ein bekan­ntes Beispiel sind Hunde mit beson­ders kurzen Köpfen. Wenn dieses natür­liche Merk­mal ins Extreme gezüchtet wird, lei­den die Tiere: Oft haben sie Schmerzen oder kön­nen sich nicht richtig bewe­gen. Es soll neu geregelt wer­den, dass die so gezüchteten Tiere auch nicht mehr aus­gestellt wer­den dür­fen. Durch das Ausstel­lungsver­bot soll der Zuch­tan­reiz ent­fall­en. Gle­ichzeit­ig soll ver­hin­dert wer­den, dass die Nach­frage nach diesen Hun­den steigt.

b) Was ändert sich für Exoten?

Für den Han­del mit Wirbeltieren wur­den die Anforderun­gen an das Verkauf­sper­son­al ver­schärft. Darunter fall­en auch viele exo­tis­che Tiere wie zum Beispiel Bartaga­men, viele Schlangen- oder Papageien­arten. Konkret wird fest­gelegt, dass das gesamte Verkauf­sper­son­al seine Qual­i­fika­tion der Behörde auf deren Ver­lan­gen nach­weisen muss, nicht mehr nur wie bish­er der Geschäfts­führer. Die ver­ant­wortliche Per­son muss ihre Sachkunde in den fol­gen­den Bere­ichen bele­gen: Hal­tung, Pflege, Füt­terung, häu­fige Krankheit­en, nor­males Ver­hal­ten der Tiere. Das Per­son­al muss sich zudem regelmäßig fort­bilden. Zudem muss ein Tierbe­stands­buch geführt wer­den, aus dem für die zuständi­gen Behör­den klar ersichtlich ist, wie viele und· welche Tiere es im Laden gibt und welche Sachkunde dementsprechend vorhan­den sein muss.

Hin­ter­grund: Viele Käufer von exo­tis­chen Tieren sind vor dem Kauf schlecht berat­en und merken erst zuhause, dass sie mit den Tieren nicht zurechtkom­men — und dass der Unter­halt der Tiere teuer ist. Die Folge: Immer mehr Exoten lan­den in den Tier­heimen, die aber auch nicht darauf vor­bere­it­et sind, Tiere mit so spez­i­fis­chen Ansprüchen aufzunehmen und zu ver­sor­gen. Aktuell hat lediglich die ver­ant­wortliche Per­son (z.B. der Geschäfts­führer) die Pflicht, gegenüber der zuständi­gen Behörde den Nach­weis aus­re­ichen­der Sachkunde zu erbrin­gen. Eine entsprechende Regelung für das Per­son­al im Zoofach­han­del beste­ht derzeit hinge­gen nicht. Mit der vor­liegen­den Verord­nung soll nun fest­gelegt wer­den, dass alle Per­so­n­en, die regelmäßig im Rah­men des gewerblichen Han­dels mit Wirbeltieren tätig sind, der Behörde gegenüber auf deren V erlan­gen nach­weisen müssen, dass sie über die notwendi­gen Ken­nt­nisse — als Sachkunde — ver­fü­gen. So wird sich­er gestellt, dass Verkäufer im Han­del der beson­deren Ver­ant­wor­tung, die sie tra­gen, auch gerecht wer­den. Als erste Ansprech­part­ner sollen sie kom­pe­tent und fachkundig berat­en kön­nen. Ganz klar muss auch sein: Wenn Zweifel beste­hen, wenn das Verkauf­sper­son­al merkt, dass der Inter­essent den Aufwand unter­schätzt, dann muss berat­en auch abrat­en bedeuten.

V. Wildtiere sind keine Zirkustiere

Was ändert sich?

Wildtiere gehören nicht in den Zirkus. Daher wurde eine Verord­nung vorgelegt, mit der das Zurschaustellen von Giraf­fen, Ele­fan­ten, Nashörn­ern, Flusspfer­den, Pri­mat­en und Großbären in Wan­derzirkussen ver­boten wer­den soll. Diese Tiere dür­fen nicht neu angeschafft wer­den. Gle­ichzeit­ig wird daran gear­beit­et, dass andere Wildtiere, vor allem Großkatzen wie Löwen und Tiger, rechtssich­er ein­be­zo­gen wer­den kön­nen. Zudem wer­den zum ersten Mal konkrete und verbindlich einzuhal­tende Anforderun­gen an das Hal­ten, den Trans­port und das Train­ing für alle Tiere im reisenden Zirkus erar­beit­et. Es soll zum Beispiel geregelt wer­den, wie Hal­tung­sein­rich­tun­gen gestal­tet sein müssen oder Train­ings- und Trans­portbe­din­gun­gen ausse­hen sollen.

Hin­ter­grund: Die Hal­tung im Zirkus­be­trieb ist für Wildtiere eine große Belas­tung. Sie sind an bis zu 50 wech­sel­nden Orten im Jahr, Gehege und Aus­läufe sind dort zumeist beengt. Dabei haben Wildtiere — im Ver­gle­ich zu domes­tizierten Tieren — höhere Ansprüche, wenn es um eine art­gerechte Hal­tung geht. Der Umgang mit dem Men­schen und man­gel­hafte Hal­tungs­be­din­gun­gen verur­sachen bei Wildtieren deut­lich mehr Stress als bei Haustieren.

VI. Mod­el­lvorhaben, Forschungsprojekte

Über die genan­nten konkreten Pro­jek­te hin­aus fördert das Bun­des­land­wirtschaftsmin­is­teri­um viele Forschung­spro­jek­te. Nach­fol­gend einige Beispiele.

Mehr Alter­na­tiv­en zu Tierversuchen

Deutsch­land nimmt bei der Erforschung und Entwick­lung von Alter­na­tiv­en zu Tierver­suchen eine Vor­re­it­er­rolle ein. Mit dem Betrieb des Deutschen Zen­trums zum Schutz von Ver­such­stieren (etwa 1,5 Mil­lio­nen Euro jährlich) genau­so wie mit der Forschungs­förderung durch das Bun­desin­sti­tut für Risikobe­w­er­tung (etwa 400.000 Euro jährlich) wird ein wesentlich­er Beitrag zum Tier­schutz geleis­tet. Erk­lärtes Ziel ist: Wo immer möglich, soll auf Tierver­suche zu verzichtet werden.

Bun­de­spro­gramm in Nutztierhaltung

Das Bun­de­spro­gramm Nutztier­hal­tung ist Bestandteil der Nutztier­strate­gie. Ziel ist eine kon­se­quente Weit­er­en­twick­lung der Hal­tungs­be­din­gun­gen zur Verbesserung des Tier­wohls und Ver­min­derung von Auswirkun­gen auf die Umwelt. Im Bun­de­spro­gramm wird die Ein­rich­tung von drei bun­des­landüber­greifend­en Tier­wohlkom­pe­tenzzen­tren für Schweine, Rinder und Geflügel gefördert. Hier erfol­gt der Wis­senstrans­fer in Aus­bil­dung und Prax­is über dig­i­tale Medi­en und auch unter Ein­bindung der Mod­ell- und Demonstrationsvorhaben.

Fol­gende Hand­lungs­felder gehören eben­falls dem Bun­de­spro­gramm an:

Ställe der Zukunft

Gefördert wer­den Exper­i­men­tier­ställe bei Lan­des- und Ver­such­sanstal­ten, wo beispiel­sweise neue tier­wohlgerechtere Stall­baukonzepte für die Sauen­hal­tung entste­hen, die dort erprobt und dann in der Prax­is genutzt wer­den können.

Mod­ell- und Demonstrationsvorhaben

Mit den Mod­ell- und Demon­stra­tionsvorhaben sollen die Hal­tungs­be­din­gun­gen von Nutztieren verbessert und das Tier­wohl in der land­wirtschaftlichen Tier­hal­tung gesteigert wer­den. Der Schw­er­punkt liegt dabei auf der Umset­zung neuer Erken­nt­nisse und inno­v­a­tiv­er Maß­nah­men, die Gesund­heit und Wohl der Tiere, eine tierg­erechte Hal­tung oder die Auswirkun­gen mod­ern­er Tier­hal­tungsver­fahren auf die Umwelt betreffen.
Ein weit­er­er Schw­er­punkt ist die Ein­rich­tung von Beratungsini­tia­tiv­en dazu, wie mehr Tier­schutz umge­set­zt wer­den kann. Diese unter­stützen die Betriebe in der Prax­is. Außer­dem wird ein Net­zw­erk aus Demon­stra­tions­be­trieben geschaf­fen, die bish­er noch nicht in der Prax­is ange­wandte inno­v­a­tive Ver­fahren oder eine Anpas­sung der Hal­tung­stech­nik zur Verbesserung des Tier­wohls umsetzen.

Dig­i­tal­isierung ret­tet Tiere

Rehk­itze, Jung­hasen, am Boden brü­tende Vögel und andere Tiere suchen beson­ders im Früh­jahr Schutz im hohen Gras — ein gefährlich­er Ort, wenn Land­wirte die Wiesen mähen. Deshalb hat das BMEL das Pro­jekt “Wil­dret­ter” gefördert: Drohnen wer­den dabei mit ein­er Wärme­bild­kam­era aus­ges­tat­tet, um Tiere zu orten und vor dem Mäh­tod zu bewahren. Durch die Forschungs­förderung des Min­is­teri­ums wur­den dazu die Grund­la­gen entwick­elt. Mit­tler­weile haben zahlre­iche Maschi­ne­nan­bi­eter Wil­dret­ter-Sys­teme im Programm.

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Ernährung und Landwirtschaft

Bild @ Jens Koeppen