– Infor­ma­tio­nen zur Vere­in­fachung und Aufstockung –

Um die Neuin­fek­tio­nen weit­er abzusenken, haben Bund und Län­der am 19. Jan­u­ar 2021 die Ver­längerung und punk­tuelle Ver­schär­fung der Shut­down-Maß­nah­men beschlossen. Damit ein­her geht das starke Beken­nt­nis, den Unternehmen und Beschäftigten in der Krise weit­er­hin zur Seite zu stehen.

Seit Beginn der Coro­na-Krise wur­den ins­ge­samt über 75 Mil­liar­den Euro an Hil­fen für die Wirtschaft bewil­ligt und aus­gezahlt, mehr als in jedem anderen ver­gle­ich­baren Land der EU. Hinzu kommt das Kurzarbeit­ergeld im Umfang von rund 20 Mil­liar­den Euro sowie das größte Kon­junk­tur­paket in der Geschichte der Bun­desre­pub­lik Deutschland.

Zu den Coro­na-Hil­fen für die Wirtschaft zählt ein bre­ites Port­fo­lio hil­fre­ich­er Instru­mente wie KfW-Kred­ite, Bürgschaften, Garantien, Soforthil­fen Über­brück­ung­shil­fen, die Novem­ber­hil­fe und Abschlagszahlun­gen bei der Dezemberhilfe.

In Summe ist bei der Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fe bis heute ein Gesamtvol­u­men von rd. 2,8 Mil­liar­den Euro an Abschlagzahlun­gen geflossen. Bei der Novem­ber­hil­fe sind zudem seit dem 12. Jan­u­ar 2021 rd. 422 Mil­lio­nen Euro an reg­ulären Auszahlun­gen durch die Län­der über­wiesen worden.

Die Mitar­bei­t­erin­nen und Mitar­beit­er des BMWi sowie der IT-Dien­stleis­ter arbeit­en weit­er­hin mit sehr großem Ein­satz daran, die restlichen Auszahlun­gen rasch zu ermöglichen. Das gilt auch für die Über­brück­ung­shil­fen III. Hier wer­den Abschlagszahlun­gen ab Feb­ru­ar erfolgen.

Gle­ichzeit­ig wer­den wesentliche Verbesserun­gen aufgelegt, um die Unternehmen noch bess­er zu unter­stützen. So wer­den die Zugangsvo­raus­set­zun­gen deut­lich vere­in­facht und die max­i­male Förder­höhe sowie die Abschlagszahlun­gen spür­bar erhöht.

Mit der Anerken­nung von Wertver­lus­ten für unverkäu­fliche oder saisonale Ware als erstat­tungs­fähige Fixkosten unter­stützt die Bun­desregierung den Einzel­han­del. Zudem kön­nen Unternehmen Investi­tio­nen für die bauliche Mod­ernisierung und Umset­zung von Hygien­ekonzepten eben­so wie Investi­tio­nen in Dig­i­tal­isierung und Mod­ernisierung als Kosten­po­si­tion gel­tend machen, z. B. Investi­tio­nen in den Auf­bau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Einzel­heit­en zu den Verbesserun­gen bei der Über­brück­ung­shil­fen III find­en Sie hier 210120 Vere­in­fachung Über­brück­ung­shil­fe III ‑Überblick mit Links

Das BMWi informiert fort­laufend zu den Hil­fen auf sein­er Web­site unter https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/coronahilfe.html.

Quelle: Budneswirtschaftsmin­is­teri­um

Bild @ Jens Koeppen