Mit dem Gesetz sind massive Grundrechtseinschränkungen verbunden und Ausgangssperren, Schulschließungen, aber auch die Abriegelung ganzer Bundessländer für Nichtbewohner, sind durch diese gesetzlichen Regelungen sehr leicht und unmittelbar umsetzbar. Die gegenwärtige Situation in Deutschland lässt es nicht zu, dass man von einem Pandemiegeschehen ausgeht, das derartig schwerwiegende Eingriffe rechtfertigt.
Von den 413 Kreisen in Deutschland haben lediglich 12 Kreise noch eine 7‑Tage-Inzidenz von leicht über 50. Weder das Pandemiegeschehen selbst, noch die individuelle Betroffenheit der Regionen lassen nationales Handeln mit diesen massiven Eingriffen legitimieren. Die vorgebrachte Begründung, dass in der parlamentarischen Sommerpause keine Sitzungen stattfinden und dann erheblicher Verwaltungsaufwand notwendig wäre, kann nicht ernsthaft für diese massiven Grundrechtseinschränkungen herhalten. Die Aufgabe von Abgeordneten ist es, die Grundrechte zu schützen!
Aus Gründen der Optimierung der Anzahl von Plenarsitzungen Grundgesetzeinschränkungen auf Vorrat zu beschließen, halte ich schlichtweg für unangemessen.
Foto @ Jens Koeppen
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