– 2./3. Lesung des von der Bun­desregierung einge­bracht­en Entwurfs eines Ersten Geset­zes zur Änderung des Bun­des-Kli­maschutzge­set­zes — Zielset­zung richtig, Maß­nah­men jedoch kontraproduktiv –

 

Den Inhalt des oben genan­nten Geset­zen­twurfs sehe ich u.a. aus fol­gen­den Grün­den kritisch:

 

1.) Der Kli­maschutz ist mit enor­men Her­aus­forderun­gen an die Lebenswelt jedes Einzel­nen, aber auch hin­sichtlich der notwendi­gen finanziellen Ressourcen, ver­bun­den. Daher hat das Bun­desver­fas­sungs­gericht bis zum Ende des kom­menden Jahres Zeit eingeräumt, um die angemah­n­ten Maß­nah­men abzuwä­gen und rechtlich umzuset­zen. Dieser Abwä­gungszeitraum hätte angesichts der Bedeu­tung des The­mas genutzt wer­den müssen, um Lösun­gen anzu­bi­eten, die von bre­it­er wis­senschaftlich­er Exper­tise begleit­et sind.

 

2.) Mit dem Geset­zen­twurf wurde kein Beken­nt­nis zur Tech­nolo­gie­of­fen­heit ver­bun­den. Die Tech­nolo­gie­of­fen­heit ist jedoch drin­gend erforder­lich, um die ehrgeizigen Ziele zu erre­ichen, ohne die Wet­tbe­werb­s­fähigkeit des Indus­tri­e­s­tandorts Deutsch­land zu gefährden.

 

3.) Die ehrgeizigen Kli­maschutzziele wer­den wir nur erre­ichen, wenn die vorgeschla­ge­nen Maß­nah­men auf bre­ite Akzep­tanz bei den Bürg­ern stoßen. Die gegen­wär­ti­gen Diskus­sio­nen um CO2-Einsparun­gen und auch die vie­len Maß­nah­men, die einen hohen finanziellen Mit­telein­satz erfordern, aber let­z­tendlich wenig zum Kli­maschutz beitra­gen, kosten enormes Ver­trauen der Bevölkerung. Hier muss man gegen­s­teuern. Der Zubau von riesi­gen Solar­feldern oder großer Wind­parks, ohne dass die notwendi­ge Net­zka­paz­ität vorhan­den ist oder aus­re­ichend Spe­icher­lö­sun­gen zur Ver­fü­gung ste­hen, nützen dem Kli­maschutz nicht. Die Bew­er­tung des EEG durch den Bun­desrech­nung­shof muss endlich zu geset­zlichen Anpas­sun­gen führen. Man muss davon wegkom­men, dass man als Erfol­gsziel bei den Erneuer­baren den Anla­gen­zubau anset­zt. Zielkri­teri­um muss zukün­ftig die zur Ver­fü­gung ste­hende nutzbare Energie sein. Das Förder­sys­tem muss endlich entsprechend angepasst werden.

 

4.) Die Beschle­u­ni­gung des Abbaus von CO2-Emis­sio­nen darf die Energiev­er­sorgungssicher­heit in Deutsch­land und für den Indus­tri­e­s­tandort Deutsch­land nicht gefährden. Das würde mas­sive Schä­den nach sich ziehen. Den jet­zi­gen Pfad, ohne neue tech­nol­o­gis­che Per­spek­tiv­en aufzuzeigen, weit­er zu verkürzen, würde ein Vorziehen des Kohleausstiegs bedeuten. Es beste­ht jedoch ein sehr bre­it­er gesellschaftlich­er Kon­sens, wann der poli­tisch angestrebte Kohleausstieg über­haupt vertret­bar ist.

 

5.) Mit der Energie- und Klimapoli­tik wer­den die ländlichen Erzeuger­stan­dorte benachteiligt und tra­gen unver­hält­nis­mäßig hohe Las­ten und Kosten für andere Lan­desteile, z.B. im Bere­ich der Verteil­net­ze. Dieser Kon­flikt wird in der Geset­zge­bung nicht entschärft. Statt immer neuer Zielset­zun­gen, muss man sich kurzfristig den aktuellen Prob­le­men annehmen.

 

Foto @ Jens Koeppen