– 2./3. Lesung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes — Zielsetzung richtig, Maßnahmen jedoch kontraproduktiv –
Den Inhalt des oben genannten Gesetzentwurfs sehe ich u.a. aus folgenden Gründen kritisch:
1.) Der Klimaschutz ist mit enormen Herausforderungen an die Lebenswelt jedes Einzelnen, aber auch hinsichtlich der notwendigen finanziellen Ressourcen, verbunden. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bis zum Ende des kommenden Jahres Zeit eingeräumt, um die angemahnten Maßnahmen abzuwägen und rechtlich umzusetzen. Dieser Abwägungszeitraum hätte angesichts der Bedeutung des Themas genutzt werden müssen, um Lösungen anzubieten, die von breiter wissenschaftlicher Expertise begleitet sind.
2.) Mit dem Gesetzentwurf wurde kein Bekenntnis zur Technologieoffenheit verbunden. Die Technologieoffenheit ist jedoch dringend erforderlich, um die ehrgeizigen Ziele zu erreichen, ohne die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland zu gefährden.
3.) Die ehrgeizigen Klimaschutzziele werden wir nur erreichen, wenn die vorgeschlagenen Maßnahmen auf breite Akzeptanz bei den Bürgern stoßen. Die gegenwärtigen Diskussionen um CO2-Einsparungen und auch die vielen Maßnahmen, die einen hohen finanziellen Mitteleinsatz erfordern, aber letztendlich wenig zum Klimaschutz beitragen, kosten enormes Vertrauen der Bevölkerung. Hier muss man gegensteuern. Der Zubau von riesigen Solarfeldern oder großer Windparks, ohne dass die notwendige Netzkapazität vorhanden ist oder ausreichend Speicherlösungen zur Verfügung stehen, nützen dem Klimaschutz nicht. Die Bewertung des EEG durch den Bundesrechnungshof muss endlich zu gesetzlichen Anpassungen führen. Man muss davon wegkommen, dass man als Erfolgsziel bei den Erneuerbaren den Anlagenzubau ansetzt. Zielkriterium muss zukünftig die zur Verfügung stehende nutzbare Energie sein. Das Fördersystem muss endlich entsprechend angepasst werden.
4.) Die Beschleunigung des Abbaus von CO2-Emissionen darf die Energieversorgungssicherheit in Deutschland und für den Industriestandort Deutschland nicht gefährden. Das würde massive Schäden nach sich ziehen. Den jetzigen Pfad, ohne neue technologische Perspektiven aufzuzeigen, weiter zu verkürzen, würde ein Vorziehen des Kohleausstiegs bedeuten. Es besteht jedoch ein sehr breiter gesellschaftlicher Konsens, wann der politisch angestrebte Kohleausstieg überhaupt vertretbar ist.
5.) Mit der Energie- und Klimapolitik werden die ländlichen Erzeugerstandorte benachteiligt und tragen unverhältnismäßig hohe Lasten und Kosten für andere Landesteile, z.B. im Bereich der Verteilnetze. Dieser Konflikt wird in der Gesetzgebung nicht entschärft. Statt immer neuer Zielsetzungen, muss man sich kurzfristig den aktuellen Problemen annehmen.
Foto @ Jens Koeppen
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