Um die Fol­gen der Covid-19-Pan­demie auf den Lehrstel­len­markt abzufed­ern, hat die Bun­desregierung Hil­fen in Mil­lio­nen­höhe beschlossen. Das Bun­de­spro­gramm “Aus­bil­dungsplätze sich­ern” sieht Maß­nah­men von ins­ge­samt 500 Mil­lio­nen Euro für kleine und mit­tlere Unternehmen in den Jahren 2020 und 2021 vor. Gefördert wer­den Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten, die eine Beruf­saus­bil­dung in anerkan­nten Aus­bil­dungs­berufen oder in den bun­des- und lan­desrechtlich geregel­ten prax­is­in­te­gri­erten Aus­bil­dun­gen im Gesund­heits- und Sozial­we­sen durchführen.

Prämien für Ausbildungsbetriebe

Fol­gen­des ist geplant:

  • Betriebe, die beson­ders von der Coro­na-Pan­demie betrof­fen sind, bekom­men eine Prämie, wenn sie ihr Aus­bil­dungsniveau hal­ten. Konkret sollen sie für jeden für das Aus­bil­dungs­jahr 2020/2021 abgeschlosse­nen Aus­bil­dungsver­trag 2.000 Euro erhalten.
  • Unternehmen, die ihr Aus­bil­dungsplatzange­bot erhöhen, soll eine Prämie von 3.000 Euro für jeden gegenüber dem früheren Niveau zusät­zlich abgeschlosse­nen Aus­bil­dungsver­trag gezahlt werden.
  • Aus­bil­dungs­be­triebe, die ihre Aktiv­itäten auch in der Krise fort­set­zen und für Auszu­bildende sowie deren Aus­bilder keine Kurzarbeit anmelden, wer­den beson­ders unter­stützt. Geplant ist eine Förderung von 75 Prozent der Brut­to-Aus­bil­dungsvergü­tung. Sie greift für jeden Monat, in dem der Betrieb einen Arbeit­saus­fall von min­destens 50 Prozent hat. Diese Unter­stützung ist befris­tet bis zum 31. Dezem­ber 2020.
  • Gefördert wer­den auch Betriebe, die Auszu­bildende übernehmen, deren Unternehmen die Aus­bil­dung pan­demiebe­d­ingt über­gangsweise nicht fort­set­zen kön­nen. Hier läuft die Befris­tung bis zum 30. Juni 2021.
  • Unternehmen, die Auszu­bildende von Betrieben übernehmen, die Insol­venz anmelden mussten, erhal­ten eine Prämie von 3.000 Euro pro aufgenomme­nen Auszu­bilden­den. Auch diese Unter­stützung ist befris­tet bis zum 30. Juni 2021.

Mit diesen Eck­punk­ten soll ein wichtiges Ele­ment des Kon­junk­tur- und Zukun­ftspakets zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Pan­demie umge­set­zt wer­den. Mit den Maß­nah­men soll sichergestellt wer­den, dass das Erfol­gsmod­ell „duale Aus­bil­dung“ auch in Krisen­zeit­en Bestand hat: Denn die Fachkräfte, die heute nicht aus­ge­bildet wer­den, fehlen mor­gen in den Unternehmen.

Alle Infor­ma­tio­nen zu den Eck­punk­ten des Pro­gramms und den geplanten Maß­nah­men erhal­ten Sie im beige­fügten Merk­blatt: 200624 Eckpunkte_Ausbildung sichern

Quelle: Bun­desregierung

Bild @ Jens Koeppen