Bund und Län­der haben sich darauf ver­ständigt, die gel­tenden Maß­nah­men zur Eindäm­mung der Coro­na-Pan­demie zu ver­längern und teil­weise auch zu verschärfen.

Fol­gen­des wurde im Rah­men der Videoschaltkon­ferenz am 05. Jan­u­ar im einzel­nen beschlossen:

  • Die beste­hen­den Beschlüsse bleiben weit­er­hin gültig. Die Län­der wer­den alle bis zum 10. Jan­u­ar 2021 befris­teten Maß­nah­men, die auf gemein­samen Beschlüssen beruhen, bis zum 31. Jan­u­ar 2021 verlängern.
  • Die bish­eri­gen Beschlüsse für pri­vate Zusam­menkün­fte wer­den erweit­ert: Sie wer­den nur im Kreis der Ange­höri­gen des eige­nen Haus­standes und mit max­i­mal ein­er weit­eren nicht im Haushalt leben­den Per­son gestattet.
  • Betrieb­skan­ti­nen wer­den geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zuläs­sig bleibt die Abgabe von mit­nah­me­fähi­gen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  • Arbeit­ge­berin­nen und Arbeit­ge­ber wer­den drin­gend gebeten, großzügige Home­Of­fice-Möglichkeit­en zu schaf­fen, um bun­desweit den Grund­satz “Wir bleiben zuhause” umset­zen zu können.
  • In Land­kreisen mit ein­er 7‑Tages-Inzi­denz von über 200 Neuin­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­wohner­in­nen und Ein­wohn­ern wer­den die Län­der weit­ere lokale Maß­nah­men nach dem Infek­tion­ss­chutzge­setz ergreifen, ins­beson­dere zur Ein­schränkung des Bewe­gungsra­dius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vor­liegt. Tages­touris­tis­che Aus­flüge stellen expliz­it keinen trifti­gen Grund dar.
  • Für Alten- und Pflege­heime sind beson­dere Schutz­maß­nah­men zu tre­f­fen. Min­destens bis die Imp­fun­gen mit bei­den Impf­dosen in den Ein­rich­tun­gen abgeschlossen sind, kommt den Schnell­tests beim Betreten der Ein­rich­tun­gen eine beson­dere Bedeu­tung zu. Vielfach fehlen in den Ein­rich­tun­gen die per­son­ellen Kapaz­itäten, solche Schnell­tests vor Ort durchzuführen. Deshalb wer­den Bund und Län­der eine gemein­same Ini­tia­tive starten, um vorüberge­hend Frei­willige zur Durch­führung von umfan­gre­ichen Schnell­tests in die Ein­rich­tun­gen zu brin­gen. Die Bun­de­sagen­tur für Arbeit wird die Ver­mit­tlung unter­stützen. Diese Ini­tia­tive soll auch Ein­rich­tun­gen der Eingliederung­shil­fe unterstützen.
  • Das Robert-Koch-Insti­tut prüft sorgfältig die Berichte über neue Muta­tio­nen mit verän­derten Eigen­schaften des Virus, etwa in Hin­blick auf eine erhöhte Ansteck­ungs­ge­fahr oder Schwere des Ver­laufs in ver­schiede­nen Alters­grup­pen. Gemein­sames Ziel von Bund und Län­dern ist es, den Ein­trag von Muta­tio­nen mit möglichen pan­demiev­er­schär­fend­en Eigen­schaften aus dem Aus­land möglichst  stark einzudäm­men. Bei nicht ver­mei­d­baren Ein­reisen aus Gebi­eten, in denen solche mutierten Virus­vari­anten vorkom­men, wird die Bun­de­spolizei die Ein­hal­tung der beson­deren Ein­reisebes­tim­mungen ver­stärkt kontrollieren.
  • In den bish­eri­gen Beschlüssen der Bun­deskan­z­lerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der wurde von einem Impf­be­ginn in 2021 aus­ge­gan­gen. Nun­mehr war es auf­grund ein­er frühen Zulas­sung des Impf­stoffes von BioN­Tech / Pfiz­er und Bere­it­stel­lung der Infra­struk­tur durch die Län­der möglich, bere­its am 27. Dezem­ber 2020 in allen Län­dern mit dem Impfen zu begin­nen. 1,3 Mil­lio­nen Dosen des Impf­stoffes wur­den bis Jahre­sende an die Län­der aus­geliefert, knapp 2,7 Mil­lio­nen weit­ere Dosen fol­gen bis zum 1. Feb­ru­ar 2020. Der Bund wird den Län­dern auf Grund­lage der Her­steller­mel­dun­gen ver­lässliche Lieferzeit­en über­mit­teln, um ein abgesichertes Ein­ladungs­man­age­ment vor Ort zu ermöglichen.
    Bis spätestens Mitte Feb­ru­ar wird allen Bewohner­in­nen und Bewohn­ern von sta­tionären Pflegeein­rich­tun­gen ein Imp­fange­bot gemacht wer­den können.
  • Der Betrieb von Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen und Schulen hat höch­ste Bedeu­tung für die Bil­dung der Kinder und für die Vere­in­barkeit von Fam­i­lie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinder­be­treu­ung­sein­rich­tun­gen, aus­ge­set­zte Präsen­zpflicht bzw. Dis­tanzun­ter­richt in Schulen über einen län­geren Zeitraum bleiben nicht ohne neg­a­tive Fol­gen für die Bil­dungs­bi­ogra­phien und die soziale Teil­habe der Kinder und Jugendlichen. Den­noch müssen die von den Län­dern ergrif­f­e­nen Maß­nah­men auch in diesem Bere­ich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezem­ber 2020 bis Ende Jan­u­ar ver­längert werden.
  • Der Bund wird geset­zlich regeln, dass das Kinderkranken­geld im Jahr 2021 für 10 zusät­zliche Tage pro Eltern­teil (20 zusät­zliche Tage für Allein­erziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gel­ten, in denen eine Betreu­ung des Kindes zu Hause erforder­lich wird, weil die Schule oder der Kinder­garten bzw. die Klasse oder Gruppe pan­demiebe­d­ingt geschlossen ist oder die Präsen­zpflicht im Unter­richt aus­ge­set­zt wurde.
  • Die Beschränkungs­maß­nah­men wur­den in allen Bere­ichen durch umfan­gre­iche finanzielle Hil­f­spro­gramme des Bun­des und der Län­der begleit­et. Nun­mehr kommt ins­beson­dere der Über­brück­ung­shil­fe III des Bun­des beson­dere Bedeu­tung zu. Es sollen Abschlagszahlun­gen möglich gemacht wer­den. Erste reg­uläre Auszahlun­gen im Rah­men der bis Ende Juni 2021 laufend­en Über­brück­ung­shil­fe III wer­den im ersten Quar­tal 2021 erfolgen.
  • Für Ein­reisen aus Risiko­ge­bi­eten nach Deutsch­land soll zukün­ftig grund­sät­zlich neben der beste­hen­den zehn­tägi­gen Quar­an­tänepflicht, die früh­estens nach fünf Tagen durch ein neg­a­tives Testergeb­nis verkürzt wer­den kann, zusät­zlich eine Testpflicht bei Ein­reise einge­führt wer­den (Zwei-Test-Strate­gie). Die Musterquar­an­tän­everord­nung wird entsprechend angepasst und von den Län­dern in ihren entsprechen­den Verord­nun­gen zum 11. Jan­u­ar 2021 umge­set­zt. Der Bund wird geson­derte Regeln ins­beson­dere zur Testpflicht vor Ein­reise für beson­dere Risiko­ge­bi­ete erlassen, von denen auf­grund von der Ver­bre­itung von Muta­tio­nen des Virus oder beson­ders hoher Inzi­den­zen ein beson­deres Ein­tragsrisiko besteht.
  • Die Bun­deskan­z­lerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län­der wer­den im Lichte der weit­eren Infek­tion­sen­twick­lung am 25. Jan­u­ar 2021 erneut berat­en und über die Maß­nah­men ab 1. Feb­ru­ar 2021 beschließen.

Den Beschluss im Wort­laut erhal­ten Sie hier 2021–01-05-beschluss-mpk-data

 

Quelle: www.bundesregierung.de

Bild @ Jens Koeppen