In ein­er Videokon­ferenz am 27. August 2020 haben sich Bun­deskan­z­lerin Angela Merkel und die Min­is­ter­präsi­den­ten der Bun­deslän­der zu weit­eren Maß­nah­men zur Bekämp­fung der SARS-Cov2-Pan­demie verständigt:

  • Für Ver­stöße gegen die Maskenpflicht wer­den die Län­der (mit Aus­nahme Sach­sen-Anhalts) ein Min­de­stregel­bußgeld in Höhe von 50 Euro festlegen.
  • Die Möglichkeit frei­williger kosten­los­er Tests für Ein­reisende aus Nicht-Risiko­ge­bi­eten endet zum Ende der Som­mer­fe­rien aller Bun­deslän­der mit dem 15. Sep­tem­ber 2020. Für Reisende aus Risiko­ge­bi­eten wird die Testpflicht vor­erst aufrechter­hal­ten, bis eine effek­tive Umset­zung der Quar­an­tänepflicht gewährleis­tet ist. Möglichst am 1. Okto­ber soll eine neue Regelung zur Selb­sti­so­la­tion einge­führt wer­den. Danach ist eine vorzeit­ige Beendi­gung der Quar­an­täne früh­estens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rück­kehr möglich.
  • Großver­anstal­tun­gen bei denen eine Kon­tak­tver­fol­gung und die Ein­hal­tung von Hygien­eregeln nicht möglich ist, bleiben weit­er­hin unter­sagt, min­destens bis zum 31.12.2020. Zum ein­heitlichen Umgang mit Zuschauern bei bun­desweit­en Sportver­anstal­tun­gen wird eine Arbeits­gruppe auf Ebene der Chefs der Staatskan­zleien einge­set­zt, die bis Ende Okto­ber einen Vorschlag vor­legen soll.
  • Der Bund sagt weit­ere 500 Mil­lio­nen Euro für ver­lässliche dig­i­tale Home­school­ing-Ange­bote zu, sollte kein Präsen­zschul­be­trieb stat­tfind­en können.
  • Geset­zlich Ver­sicherte erhal­ten in diesem Jahr fünf Tage zusät­zlich Kinderkranken­t­agegeld pro Eltern­teil, Allein­erziehende zehn.

Weit­ere aus­führliche Infor­ma­tio­nen zur aktuellen Bund-Län­der-Vere­in­barung lesen Sie hier 2020–08-27-beschluss-mpk-data

Bild: Jens Koeppen