Das Kon­junk­tur­paket wird nach und nach mit konkreten Maß­nah­men unter­füt­tert und umge­set­zt. Vor diesem Hin­ter­grund ste­hen durch den kür­zlich beschlosse­nen Nach­trag zum Bun­de­shaushalt 2020 Mit­tel in Höhe von ins­ge­samt 600 Mio. Euro für die Sanierung kom­mu­naler Ein­rich­tun­gen in den Bere­ich Sport, Jugend und Kul­tur bere­it. Für eine Tranche von 400 Mio. Euro ist ein neuer Pro­jek­taufruf gestartet.

Gefördert wer­den Pro­jek­te mit beson­der­er regionaler oder über­re­gionaler Bedeu­tung und mit sehr hoher Qual­ität im Hin­blick auf ihre Wirkun­gen für den gesellschaftlichen Zusam­men­halt, die soziale Inte­gra­tion in der Kom­mune und die gesamte Stadt(teil)entwicklungspolitik. Die Pro­jek­te sollen auch einen Beitrag zum Kli­maschutz leis­ten, oder über ein hohes Inno­va­tionspoten­zial verfügen.

Der Sanierungs­be­darf in der kom­mu­nalen Infra­struk­tur ist grade auch in den Bere­ichen Sport und Kul­tur zum Teil erhe­blich. Die zusät­zlichen Mit­tel sollen hier gezielt helfen. Grade jet­zt ist es wichtig, ein starkes Sig­nal für mehr Investi­tio­nen zu set­zen. Ich freue mich auf viele inno­v­a­tive und nach­haltige Pro­jek­te aus meinem Wahlkreis!“

Ab dem 21. August kön­nen die Pro­jek­tanträge unter https://foerderportal.bund.de/easyonline ein­gere­icht wer­den. Die Frist endet am 30. Okto­ber 2020.

Die Mit­tel sollen in zwei Tranchen umge­set­zt wer­den. Für die erste Tranche sind 200 Mil­lio­nen Euro vorge­se­hen. Um die Mit­tel des Kon­junk­tur­pakets möglichst schnell zu ver­aus­gaben, beab­sichtigt der Haushalt­sauss­chuss des Deutschen Bun­destags im Sep­tem­ber 2020 Pro­jek­te mit einem Bun­deszuschuss von ins­ge­samt 200 Mil­lio­nen Euro auf Basis der Inter­essen­bekun­dun­gen zum Pro­jek­taufruf 2018 für eine Förderung zu beschließen. Für diese erste Tranche ist eine erneute Bewer­bung nicht erforder­lich! Weit­ere 400 Mil­lio­nen Euro ste­hen für diesen Pro­jek­taufruf 2020 zur Ver­fü­gung. Für diese zweite Tranche ist ein Beschluss des Haushalt­sauss­chuss­es im I. Quar­tal 2021 vor­be­haltlich des Beschlusses des Deutschen Bun­destags zum Bun­de­shaushalt 2021 geplant. Kom­munen, die eine Inter­essen­bekun­dung auf den Pro­jek­taufruf 2018 ein­gere­icht hat­ten und noch nicht gefördert wer­den, kön­nen ihre Inter­essen­bekun­dun­gen gegebe­nen­falls aktu­al­isiert erneut einreichen.

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Bild @ Jens Koeppen