Seit dem 25.03.2020 hat die Investi­tions­bank des Lan­des Bran­den­burg (ILB) mit der Ent­ge­gen­nahme der Anträge auf Soforthil­fe für die Fol­gen der Coro­na-Krise begonnen.

Die Antrags­for­mu­la­re ste­hen für Bürg­er auf der Home­page der ILB unter www.ilb.de bereit.

Die Antrags­frist läuft bis Ende Dezem­ber dieses Jahres. Es wird mit vie­len Tausend Anträ­gen gerechnet.Die ILB will die Anträge auf Soforthil­fe so zügig wie möglich bear­beit­en, damit die Zuwen­dun­gen so schnell wie möglich aus­gezahlt wer­den können.

Weit­ere Hinweise:

Antrags­berechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Ange­hörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerb­stäti­gen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Bran­den­burg haben,

Bei der Soforthil­fe han­delt es sich um einen Zuschuss der aus Grün­den der staatlichen Für­sorge des Lan­des Bran­den­burg zum Aus­gle­ich von Härten im Zusam­men­hang mit der Coro­na-Krise jet­zt für die erste Zeit zur Ver­fü­gung stehen.

Fol­gende Unter­la­gen wer­den zur Antrag­stel­lung benötigt:

  • Han­del­sreg­is­ter­auszug oder ver­gle­ich­bare Unterlagen,
  • Gewer­bean­mel­dung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohn­jour­nal oder gle­ich­w­er­tige Unter­la­gen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • For­mu­lar “Erk­lärun­gen über bere­its erhal­tene bzw. beantragte “De-minimis”-Beihilfen.

Die Soforthil­fe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerb­stäti­gen und beträgt:

  • bis zu 5 Erwerb­stätige bis zu 9.000 EUR,
  • bis zu 15 Erwerb­stätige bis zu 15.000 EUR,
  • bis zu 50 Erwerb­stätige bis zu 30.000 EUR,
  • bis zu 100 Erwerb­stätige bis zu 60.000 EUR.

 

Quelle: www.ilb.de

Bild © Jens Koeppen