Seit dem 25.03.2020 hat die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe für die Folgen der Corona-Krise begonnen.
Die Antragsformulare stehen für Bürger auf der Homepage der ILB unter www.ilb.de bereit.
Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres. Es wird mit vielen Tausend Anträgen gerechnet.Die ILB will die Anträge auf Soforthilfe so zügig wie möglich bearbeiten, damit die Zuwendungen so schnell wie möglich ausgezahlt werden können.
Weitere Hinweise:
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben,
Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen.
Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:
- Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
- Gewerbeanmeldung,
- Kopie des Personalausweises,
- Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
- Formular “Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte “De-minimis”-Beihilfen.
Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
- bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
- bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
- bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
- bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.
Quelle: www.ilb.de
Bild © Jens Koeppen
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