Der Bun­destag hat im Jahr 2020 den über viele Jahre disku­tierten Kohleausstieg beschlossen. Als endgültiges Ausstiegs­jahr für die Kohlever­stro­mung wurde das Jahr 2038 fest­geschrieben. Bis dahin ist aber sicherzustellen, dass die Energiev­er­sorgung durch bezahlbare Alter­na­tiv­en abgesichert wer­den kann und dass der Struk­tur­wan­del in den jet­zi­gen Kohlere­gio­nen erfol­gre­ich umge­set­zt wurde.

Um sich über den aktuellen Stand des Struk­tur­wan­dels auszu­tauschen, haben Mit­glieder der CDU/C­SU-Frak­tion auf Ein­ladung unser­er Lan­des­gruppe den Aus­tausch mit Experten der Lausitzrunde gesucht. Die ein­ge­lade­nen Bürg­er­meis­ter haben die derzeit­i­gen Diskus­sio­nen in der Region dargestellt und auch deut­lich gemacht, an welchen Punk­ten die Unter­stützung von Seit­en des Bun­des gegen­wär­tig fehlt.

Mein Faz­it: „Aus der Region her­aus wurde uns deut­lich gemacht, dass der Zeit­punkt 2038 für den Kohleausstieg als real­is­tisch erachtet wird, aber die von Bündnis90/Die Grü­nen geführte Diskus­sion zum Vorziehen des Kohleausstiegs zu ein­er erhe­blichen Verun­sicherung in der Region führt. Wed­er Alter­na­tiv­en für die Ver­sorgungssicher­heit, noch der Struk­tur­wan­del, oder die Lösung des Wasser­prob­lems kön­nen bis zum Jahr 2030 aus­re­ichend vor­ange­bracht wer­den. Die Diskus­sion zum Ver­lassen des Kohlekom­pro­miss­es schadet dem Struk­tur­wan­del­prozess erhe­blich und gefährdet aufge­bautes Ver­trauen der let­zten Jahre. Zudem braucht der erfol­gre­iche Struk­tur­wan­del die Mit­tel der Gemein­schaft­sauf­gabe „Regionale Wirtschaftsstruk­tur“. Die gegen­wär­tig beab­sichtigte Kürzung der Ampel­regierung für den kom­menden Bun­de­shaushalt gefährdet auch viele Pro­jek­te in den Kohlere­gio­nen, z.B. auch im Zusam­men­hang mit dem Aus­bau der verän­derten infra­struk­turellen Rah­menbe­din­gun­gen. Die Kürzun­gen müssen vom Tisch.

Wichtig ist zudem auch, dass das Behar­ren auf eine starre Abgren­zung der Finanzierungsmöglichkeit­en von bes­timmten Auf­gaben für die Begleitung des Struk­tur­wan­dels durch den Bund kon­trapro­duk­tiv ist. Die Bun­de­sebene hat den Kohleausstieg beschlossen, daher liegt die Finanzierungsver­ant­wor­tung der Pro­jek­te auch über­wiegend beim Bund. Hier auf Kom­pe­ten­z­ab­gren­zung zu pochen, bremst den Struk­tur­wan­del unnötig aus.”

Foto © Jens Koeppen