Es ist gestern noch kurzfristig gelun­gen, dass alle von der Coro­na-Krise betrof­fe­nen Unternehmen sich die Sozialver­sicherungs­beiträge für die Monate März und April 2020 stun­den lassen können.

Die betrof­fe­nen Unternehmen müssen sich bis spätestens am morgi­gen Don­ner­stag form­los unter Bezug auf Not­lage durch die Coro­na-Krise und Para­graf § 76 SGB IV direkt an ihre jew­eils zuständi­gen Krankenkassen wen­den müssen die ihre Sozialver­sicherungs­beiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stun­den zu lassen.

Ein Muster­antrag für die Krankenkasse find­en Sie hier: SV_Vorlage2

Bild © Jens Koeppen