Die Sicherung des Fachkräftebedarfs ist eine große Herausforderung für die Zukunft. Schon heute haben viele Arbeitgeber Schwierigkeiten, ausreichend qualifiziertes Personal zu finden. Das am 1. März 2020 in Kraft tretende Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist eine wichtige Maßnahme, um Personalengpässe durch die Anwerbung von Menschen mit qualifizierter Berufsausbildung aus Drittstaaten zu lindern und den Wirtschaftsstandort Deutschland nachhaltig zu stärken.
Welche Maßnahmen sind für eine praxistaugliche Umsetzung des Gesetzes bereits getroffen worden? Wo besteht neben dem neuen Gesetz noch Handlungsbedarf? Wo stehen wir und was ist noch zu tun, damit die Zuwanderung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht nur wirtschaftlich erfolgreich ist, sondern auch gesamtgesellschaftlich gelingt? Darüber möchte die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag sich mit Ihnen austauschen.
Sie sind daher herzlich zum Fachgespräch am Mittwoch, den 11. März 2020, von 14.00 bis 16.00 Uhr, in den Sitzungssaal der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Reichstagsgebäude, Raum 3N001, Berlin eingeladen.
Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung im Vorfeld der Sitzung notwendig ist. Alle Informationen zur Veranstaltung und zu Ihrer Anmeldung finden Sie im nachfolgenden PDF-Dokument: Einladung_Fachgespräch Fachkräfteeinwanderung
Bild © Jens Koeppen
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