Die Sicherung des Fachkräftebe­darfs ist eine große Her­aus­forderung für die Zukun­ft. Schon heute haben viele Arbeit­ge­ber Schwierigkeit­en, aus­re­ichend qual­i­fiziertes Per­son­al zu find­en. Das am 1. März 2020 in Kraft tre­tende Fachkräf­teein­wan­derungs­ge­setz ist eine wichtige Maß­nahme, um Per­son­aleng­pässe durch die Anwer­bung von Men­schen mit qual­i­fiziert­er Beruf­saus­bil­dung aus Drittstaat­en zu lin­dern und den Wirtschafts­stan­dort Deutsch­land nach­haltig zu stärken.

Welche Maß­nah­men sind für eine prax­is­taugliche Umset­zung des Geset­zes bere­its getrof­fen wor­den?  Wo beste­ht neben dem neuen Gesetz noch Hand­lungs­be­darf? Wo ste­hen wir und was ist noch zu tun, damit die Zuwan­derung von aus­ländis­chen Arbeit­nehmerin­nen und Arbeit­nehmern nicht nur wirtschaftlich erfol­gre­ich ist, son­dern auch gesamt­ge­sellschaftlich gelingt? Darüber möchte die CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bun­destag sich mit Ihnen austauschen.

Sie sind daher her­zlich zum Fachge­spräch am Mittwoch, den 11. März 2020, von 14.00 bis 16.00 Uhr, in den Sitzungssaal der CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bun­destag, Reich­stags­ge­bäude, Raum 3N001, Berlin eingeladen.

Bitte beacht­en Sie, dass eine Anmel­dung im Vor­feld der Sitzung notwendig ist. Alle Infor­ma­tio­nen zur Ver­anstal­tung und zu Ihrer Anmel­dung find­en Sie im nach­fol­gen­den PDF-Doku­ment: Einladung_Fachgespräch Fachkräf­teein­wan­derung

Bild © Jens Koeppen