In Polen aus­ge­bildete Ärzte erhal­ten nun endlich eine Beruf­ser­laub­nis. Die Mühlen der Bürokratie mahlen manch­mal sehr langsam. Doch jet­zt hat das Bran­den­bur­gis­che Gesund­heitsmin­is­teri­um eine Neuregelung erlassen, die für die in Polen aus­ge­bilde­ten Ärzte beste­hende Hür­den bei der Anerken­nung ihres Medi­zin­studi­ums aus dem Weg räumt. Absol­ven­ten des Medi­zin­studi­ums in Polen wird dem­nach in Bran­den­burg auf Antrag eine weit­ge­hend uneingeschränk­te Beruf­ser­laub­nis erteilt. Inner­halb dieses Zeitraums ist eine Ken­nt­nis­prü­fung zu absolvieren, die dann Voraus­set­zung für die Appro­ba­tion­serteilung ist. Das sind gute Nachricht­en, grade auch für unsere Region. Wir sind, nicht nur vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Pan­demie, froh über jeden jun­gen Arzt, der nach Bran­den­burg kommt und hier arbeit­en möchte. Grade in den ländlichen Regio­nen ist der Bedarf groß. Ins­beson­dere durch den uner­müdlichen Ein­satz von führen­den Medi­zin­ern am Stan­dort Schwedt, in enger Abstim­mung mit der Bun­de­sebene, ist es gelun­gen, diese wichtige Neuregelung auf Lan­desebene voranzubringen.

Hin­ter­grund: Eine Änderung der EU-Beruf­san­erken­nungsverord­nung führte dazu, dass von der Appro­ba­tions­be­hörde des Lan­des Bran­den­burg die Abschlüsse von Medi­zin­stu­den­ten an pol­nis­chen Hochschulen hier nicht mehr anerkan­nt wurden.

Mit ein­er Neuregelung hat das Gesund­heitsmin­is­teri­um des Lan­des Bran­den­burg auf­grund drin­gen­der Appelle dahinge­hend nun Abhil­fe geschaffen.

Absol­ven­ten der pol­nis­chen Medi­zin­er­aus­bil­dung soll nun eine weit­ge­hend uneingeschränk­te Beruf­ser­laub­nis erteilt wer­den, die auf 12 bis 13 Monate befris­tet ist. In dieser Zeit müssen sie in ein­er Prü­fung ihre Ken­nt­nisse nach­weisen, woraufhin dann die Appro­ba­tion erteilt wird. Bis zu 6 Monate sollen auf eine Weit­er­bil­dung zum Facharzt angerech­net wer­den können.

Das bran­den­bur­gis­che Gesund­heitsmin­is­teri­um hat sich dazu mit den Län­dern Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Ham­burg abges­timmt. Der Erlass soll ab dem 1. April 2020 gelten.

Bild Jens Koeppen