In Polen ausgebildete Ärzte erhalten nun endlich eine Berufserlaubnis. Die Mühlen der Bürokratie mahlen manchmal sehr langsam. Doch jetzt hat das Brandenburgische Gesundheitsministerium eine Neuregelung erlassen, die für die in Polen ausgebildeten Ärzte bestehende Hürden bei der Anerkennung ihres Medizinstudiums aus dem Weg räumt. Absolventen des Medizinstudiums in Polen wird demnach in Brandenburg auf Antrag eine weitgehend uneingeschränkte Berufserlaubnis erteilt. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Kenntnisprüfung zu absolvieren, die dann Voraussetzung für die Approbationserteilung ist. Das sind gute Nachrichten, grade auch für unsere Region. Wir sind, nicht nur vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, froh über jeden jungen Arzt, der nach Brandenburg kommt und hier arbeiten möchte. Grade in den ländlichen Regionen ist der Bedarf groß. Insbesondere durch den unermüdlichen Einsatz von führenden Medizinern am Standort Schwedt, in enger Abstimmung mit der Bundesebene, ist es gelungen, diese wichtige Neuregelung auf Landesebene voranzubringen.
Hintergrund: Eine Änderung der EU-Berufsanerkennungsverordnung führte dazu, dass von der Approbationsbehörde des Landes Brandenburg die Abschlüsse von Medizinstudenten an polnischen Hochschulen hier nicht mehr anerkannt wurden.
Mit einer Neuregelung hat das Gesundheitsministerium des Landes Brandenburg aufgrund dringender Appelle dahingehend nun Abhilfe geschaffen.
Absolventen der polnischen Medizinerausbildung soll nun eine weitgehend uneingeschränkte Berufserlaubnis erteilt werden, die auf 12 bis 13 Monate befristet ist. In dieser Zeit müssen sie in einer Prüfung ihre Kenntnisse nachweisen, woraufhin dann die Approbation erteilt wird. Bis zu 6 Monate sollen auf eine Weiterbildung zum Facharzt angerechnet werden können.
Das brandenburgische Gesundheitsministerium hat sich dazu mit den Ländern Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg abgestimmt. Der Erlass soll ab dem 1. April 2020 gelten.
Bild Jens Koeppen
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