– 2./3. Beratung des von den Frak­tio­nen der CDU/CSU und SPD einge­bracht­en Entwurfs eines Vierten Geset­zes zum Schutz der Bevölkerung bei ein­er epi­demis­chen Lage von nationaler Tragweite –

Den oben genan­nten Geset­ze­sen­twurf habe ich aus fol­gen­den Grün­den abgelehnt:

  • Aus­gangssper­ren gehören nicht in unsere freie, lib­erale Gesellschaft! Den vor­ge­tra­ge­nen erhe­blichen ver­fas­sungsrechtlichen Bedenken wurde auch mit den Änderun­gen der Koali­tions­frak­tio­nen nicht aus­re­ichend begeg­net. Wed­er wurde zudem die Wirk­samkeit nur annäh­ernd belegt, noch kon­nte der Vol­lzug der Maß­nahme in den Diskus­sio­nen gek­lärt wer­den. Zudem wider­spricht die Maß­nahme der Erken­nt­nis, dass Ansteck­un­gen inner­halb von Räu­men stat­tfind­en und die Infek­tion­s­ge­fahr im Freien ver­nach­läs­sig­bar ist. Von Aus­gangssper­ren sind zudem beson­ders Bürg­er betrof­fen, die in beengten Räum­lichkeit­en leben.
  • Mit diesem Infek­tion­ss­chutzge­setz ist man zudem auf die Inzi­denz pro 100.000 Ein­wohn­er inner­halb von 7 Tagen als alleiniges Kri­teri­um zur Bew­er­tung der epi­demis­chen Lage zurück­gekehrt. Die Inzi­denz jedoch als alleiniger Indika­tor ist zu wenig und zeigt nicht die Zahl der Erkrankun­gen und die Krankheit­slast der Gesellschaft auf.
  • Es ist nicht erkennbar, wie durch die Aushe­belung der föderalen Struk­turen und Zuständigkeit­en bessere Lösun­gen für die Men­schen erre­icht wer­den. Der viel kri­tisierte Flick­en­tep­pich von Lösun­gen bleibt durch die „Bun­desnot­bremse“ qua­si unverän­dert beste­hen. Nun fehlt jedoch die Möglichkeit, mit unbürokratis­chen Reak­tion­s­möglichkeit­en der Kreise oder Län­der den unter­schiedlichen Grün­den von Infek­tion­shäu­fun­gen zu begegnen.
  • Deutsch­land befind­et sich seit nahezu 6 Monat­en in einem zweit­en Lock­down. Viele Schüler sind seit 4 Monat­en nicht mehr in der Schule, Geschäfte sind in vie­len Teilen Deutsch­lands seit Wei­h­nacht­en geschlossen, Restau­rants und Bars blieben seit Anfang Novem­ber geschlossen, Über­nach­tun­gen zu touris­tis­chen Zweck­en dür­fen inner­halb von Deutsch­land eben­falls seit Novem­ber nicht mehr ange­boten wer­den, eben­so wur­den fast alle Freizeitak­tiv­itäten ver­boten. Die Inzi­denz­zahlen bewe­gen sich jedoch nicht auf die poli­tisch geset­zte Zielzahl zu, sie steigen aber auch nicht expo­nen­tiell. Die Ver­schär­fung des Infek­tion­ss­chutzge­set­zes kommt zu ein­er Zeit, in der die Poli­tik eher mit Zuver­sicht und deut­lichen Anstren­gun­gen beim Schaf­fen ein­er Testin­fra­struk­tur, nach­fragegerecht­en Imp­fange­boten und Aufk­lärung sowie Stärkung der Kranken­hausstruk­turen agieren sollte. Der mit dem Gesetz jedoch eingeschla­gene Weg ist hin­sichtlich Ver­hält­nis­mäßigkeit und Wirk­samkeit nicht nachvollziehbar.

Zusam­men­fassend stelle ich fest, dass für mich mit der vorge­se­henen Bun­des­ge­set­zge­bung die Ver­hält­nis­mäßigkeit zwis­chen Grun­drecht­sein­schränkun­gen und Virus­bekämp­fung nicht gegeben ist.

Foto @ Jens Koeppen