– 2./3. Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite –
Den oben genannten Gesetzesentwurf habe ich aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Ausgangssperren gehören nicht in unsere freie, liberale Gesellschaft! Den vorgetragenen erheblichen verfassungsrechtlichen Bedenken wurde auch mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen nicht ausreichend begegnet. Weder wurde zudem die Wirksamkeit nur annähernd belegt, noch konnte der Vollzug der Maßnahme in den Diskussionen geklärt werden. Zudem widerspricht die Maßnahme der Erkenntnis, dass Ansteckungen innerhalb von Räumen stattfinden und die Infektionsgefahr im Freien vernachlässigbar ist. Von Ausgangssperren sind zudem besonders Bürger betroffen, die in beengten Räumlichkeiten leben.
- Mit diesem Infektionsschutzgesetz ist man zudem auf die Inzidenz pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen als alleiniges Kriterium zur Bewertung der epidemischen Lage zurückgekehrt. Die Inzidenz jedoch als alleiniger Indikator ist zu wenig und zeigt nicht die Zahl der Erkrankungen und die Krankheitslast der Gesellschaft auf.
- Es ist nicht erkennbar, wie durch die Aushebelung der föderalen Strukturen und Zuständigkeiten bessere Lösungen für die Menschen erreicht werden. Der viel kritisierte Flickenteppich von Lösungen bleibt durch die „Bundesnotbremse“ quasi unverändert bestehen. Nun fehlt jedoch die Möglichkeit, mit unbürokratischen Reaktionsmöglichkeiten der Kreise oder Länder den unterschiedlichen Gründen von Infektionshäufungen zu begegnen.
- Deutschland befindet sich seit nahezu 6 Monaten in einem zweiten Lockdown. Viele Schüler sind seit 4 Monaten nicht mehr in der Schule, Geschäfte sind in vielen Teilen Deutschlands seit Weihnachten geschlossen, Restaurants und Bars blieben seit Anfang November geschlossen, Übernachtungen zu touristischen Zwecken dürfen innerhalb von Deutschland ebenfalls seit November nicht mehr angeboten werden, ebenso wurden fast alle Freizeitaktivitäten verboten. Die Inzidenzzahlen bewegen sich jedoch nicht auf die politisch gesetzte Zielzahl zu, sie steigen aber auch nicht exponentiell. Die Verschärfung des Infektionsschutzgesetzes kommt zu einer Zeit, in der die Politik eher mit Zuversicht und deutlichen Anstrengungen beim Schaffen einer Testinfrastruktur, nachfragegerechten Impfangeboten und Aufklärung sowie Stärkung der Krankenhausstrukturen agieren sollte. Der mit dem Gesetz jedoch eingeschlagene Weg ist hinsichtlich Verhältnismäßigkeit und Wirksamkeit nicht nachvollziehbar.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass für mich mit der vorgesehenen Bundesgesetzgebung die Verhältnismäßigkeit zwischen Grundrechtseinschränkungen und Virusbekämpfung nicht gegeben ist.
Foto @ Jens Koeppen
Vuelen Dank, Herr Koeppen, für Ihre
Ablehnung des Infektionsschutzgesetzes. Das war sicher keine für Sie leichte Entscheidung.
Sehr geehrter Herr Koeppen,
danke für Ihre Ablehnung dieses unverhältnismäßigen Eingriffs in die Grundrechte der Bürger des Landes!
Bei einer insgesamt äußerst problematischen Entwicklung in Deutschland ist dies ein Lichtblick. Nochmals danke dafür!