Die Corona-Krise hat Auswirkungen auf uns alle. Am vergangenen Freitag verabschiedete der Deutsche Bundestag im Eilverfahren das Gesetz zur befristeten, krisenbedingten Verbesserung der Regelungen für das Kurzarbeitergeld.
Schnell und entschlossen muss gehandelt werden, um die Auswirkungen der Epidemie für die Wirtschaft zu begrenzen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat seit der Verabschiedung des Gesetzes am letzten Freitag das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) nachdrücklich aufgefordert, den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld — auch rückwirkend — ab dem 1. März 2020 zu ermöglichen.
Im BMAS wurde in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) die Entscheidung getroffen, die notwendige Rechtsverordnung für den erleichterten Bezug von Kurzarbeitergeld rückwirkend zum 1. März 2020 in
Kraft treten zu lassen.
Es wird per Rechtsverordnung rechtssicher klargestellt, dass Unternehmen in dieser besonderen Situation Unterstützung bekommen. So können sie Entlassungen vermeiden und gemeinsam mit ihren Beschäftigten diese Krise überstehen. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld werden ab 1. März 2020 wie folgt erleichtert:
• Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes vom Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann.
• Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit für die Ausfallzeiten zu 100 Prozent von der BA erstattet.
• Kurzarbeitergeld können auch Zeitarbeiter erhalten; es gibt keine unterschiedliche Behandlung mit dem Stammpersonal des entleihenden Betriebes.
• In Betrieben, in denen Regelungen zur Führung von Arbeitskonten bestehen, wird auf den Aufbau von Minusstunden verzichtet.
Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten.
Ansprechpartner vor Ort sind die jeweils zuständigen Arbeitsagenturen.
Unternehmen — auch Zeitarbeitsunternehmen — können den krisenbedingten Arbeitsausfall ab sofort bei der zuständigen Arbeitsagentur anzeigen, um ihre Ansprüche zu sichern.
Mit diesen Maßnahmen soll die Liquidität der Unternehmen gesichert und dafür gesorgt werden, dass die betroffenen Beschäftigten ihre Arbeitsplätze nicht verlieren.
Bild © Jens Koeppen
Guten Morgen,
was kann ich machen? — Wir sind ein kleiner, gemeinnütziger Schwimmverein mit 20 ehrenamtlich tätigen Übungsleitern. Jetzt kann kein Unterricht stattfinden.
Alle bekommen Aufwandsentschädigungen. Einige verdienen damit ihren Lebensunterhalt und können ihre Miete nicht mehr bezahlen.
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Christine Weber