Das Bun­desmin­is­teri­um für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur (BMVI) hat die Mit­tel für den Rad­verkehr auf ein nie dagewe­senes Niveau aufge­stockt: Rund 1,46 Mil­liar­den Euro ste­hen bis zum Jahr 2023 allein für den Rad­verkehr zur Verfügung.

Neu: Ab sofort kön­nen Län­der und Gemein­den Bun­desmit­tel für Rad­verkehrsin­fra­struk­tur­pro­jek­te vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhil­fe-Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Län­dern abges­timmt. Bis zu rund 660 Mil­lio­nen Euro ste­hen bis 2023 dafür bereit.

Der Bund stellt den Län­dern Finanzhil­fen für Investi­tio­nen in den Rad­verkehr durch das Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ zur Ver­fü­gung. Dieses Finanzhil­fe­pro­gramm ist Bestandteil des Kli­maschutzpro­grammes 2030 der Bun­desregierung zur Umset­zung des Kli­maschutz­plans 2050. Mit dem Son­der­pro­gramm sollen Rad­fahrer bun­desweit unter­stützt, geschützt und gestärkt wer­den. Mehr Verkehr soll auf den kli­mafre­undlichen Rad­verkehr ver­lagert wer­den – ins­beson­dere im ländlichen Raum.

Die Finanzhil­fen des Bun­des sollen für Investi­tio­nen einge­set­zt wer­den, die die Attrak­tiv­ität und Sicher­heit des Rad­fahrens erhöhen und zum Auf­bau ein­er möglichst lück­en­losen Rad­in­fra­struk­tur beitra­gen. Stadt-Umland-verbindun­gen — auch über kom­mu­nale Gren­zen hin­weg — wer­den dabei beson­ders begrüßt. Außer­dem soll der Rad­verkehr bess­er mit anderen Verkehrsträgern ver­net­zt und der zunehmende Las­ten­rad­verkehr berück­sichtigt werden.

Im Rah­men des neuen Son­der­pro­gramms wer­den unter andrem gefördert:

  • Der Neu‑, Um- und Aus­bau flächen­deck­ender, möglichst getren­nter und sicher­er Radverkehrsnetze,
  • eigen­ständi­ge Radwege,
  • Fahrrad­straßen,
  • Rad­wege­brück­en oder ‑unter­führun­gen (inklu­sive Beleuch­tung und Wegweisung),
  • Abstel­lan­la­gen und Fahrradparkhäusern,
  • Maß­nah­men zur Opti­mierung des Verkehrsfluss­es für den Rad­verkehr wie getren­nte Ampel­phasen (Grün­phasen),
  • die Erstel­lung von erforder­lichen Rad­verkehrskonzepten zur Verknüp­fung der einzel­nen Verkehrsträger und
  • Las­ten­rad­verkehr.

Die Maß­nah­men der Län­der und Gemein­den wer­den mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemein­den und bei Gemein­den in struk­turschwachen Regio­nen sog­ar mit bis zu 90 Prozent der förder­fähi­gen Kosten unter­stützt. Zur Ent­las­tung der Län­der und Gemein­den während der Coro­na-Pan­demie kön­nen die Maß­nah­men bis zum 31. Dezem­ber 2021 sog­ar mit bis zu 80 Prozent gefördert wer­den. Der Lan­desan­teil kann sowohl aus Mit­teln des Lan­deshaushalts wie auch aus kom­mu­nalen Haushal­ten aufge­bracht werden.

Die Förder­anträge sind an die Län­der zu richt­en. Die Mit­tel sollen schnell und unbürokratisch fließen kön­nen. Daher wurde mit den Län­dern vere­in­bart, dass das Bun­de­samt für Güter­verkehr als Pro­jek­t­träger des BMVI, inner­halb von einem Monat eventuelle Ein­wände gegen die von den Län­dern ein­gere­icht­en Pro­jek­te erhebt. Tut es das nicht, gel­ten die Anträge als genehmigt.

Die Län­der acht­en auf eine angemessene Verteilung der Mit­tel zwis­chen urba­nen und ländlichen Regio­nen mit dem Ziel der Her­stel­lung gle­ich­w­er­tiger Lebensverhältnisse.

Das Son­der­pro­gramm „Stadt und Land“ wird vom Bund evaluiert. Wesentliche Grund­lage ist die Bere­it­stel­lung von Dat­en der Län­der zum Unfallgeschehen, der Verkehrsen­twick­lung und zum CO2-Ausstoß.

Die Vere­in­barung im Wort­laut erhal­ten Sie hier ver­wal­tungsvere­in­barung-son­der­pro­gramm-stadt-und-land

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zum Antragsver­fahren erhal­ten Sie hier https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Sonderprogramm_Stadt_und_Land/Sonderprogramm_Stadt_und_Land_node.html

Quelle: www.bmvi.de

Foto @ Jens Koeppen