Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Mittel für den Radverkehr auf ein nie dagewesenes Niveau aufgestockt: Rund 1,46 Milliarden Euro stehen bis zum Jahr 2023 allein für den Radverkehr zur Verfügung.
Neu: Ab sofort können Länder und Gemeinden Bundesmittel für Radverkehrsinfrastrukturprojekte vor Ort abrufen. Das BMVI hat dafür das Finanzhilfe-Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und mit den Ländern abgestimmt. Bis zu rund 660 Millionen Euro stehen bis 2023 dafür bereit.
Der Bund stellt den Ländern Finanzhilfen für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Verfügung. Dieses Finanzhilfeprogramm ist Bestandteil des Klimaschutzprogrammes 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050. Mit dem Sonderprogramm sollen Radfahrer bundesweit unterstützt, geschützt und gestärkt werden. Mehr Verkehr soll auf den klimafreundlichen Radverkehr verlagert werden – insbesondere im ländlichen Raum.
Die Finanzhilfen des Bundes sollen für Investitionen eingesetzt werden, die die Attraktivität und Sicherheit des Radfahrens erhöhen und zum Aufbau einer möglichst lückenlosen Radinfrastruktur beitragen. Stadt-Umland-verbindungen — auch über kommunale Grenzen hinweg — werden dabei besonders begrüßt. Außerdem soll der Radverkehr besser mit anderen Verkehrsträgern vernetzt und der zunehmende Lastenradverkehr berücksichtigt werden.
Im Rahmen des neuen Sonderprogramms werden unter andrem gefördert:
- Der Neu‑, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder ‑unterführungen (inklusive Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäusern,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger und
- Lastenradverkehr.
Die Maßnahmen der Länder und Gemeinden werden mit bis zu 75 Prozent, bei finanzschwachen Gemeinden und bei Gemeinden in strukturschwachen Regionen sogar mit bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2021 sogar mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Der Landesanteil kann sowohl aus Mitteln des Landeshaushalts wie auch aus kommunalen Haushalten aufgebracht werden.
Die Förderanträge sind an die Länder zu richten. Die Mittel sollen schnell und unbürokratisch fließen können. Daher wurde mit den Ländern vereinbart, dass das Bundesamt für Güterverkehr als Projektträger des BMVI, innerhalb von einem Monat eventuelle Einwände gegen die von den Ländern eingereichten Projekte erhebt. Tut es das nicht, gelten die Anträge als genehmigt.
Die Länder achten auf eine angemessene Verteilung der Mittel zwischen urbanen und ländlichen Regionen mit dem Ziel der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse.
Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ wird vom Bund evaluiert. Wesentliche Grundlage ist die Bereitstellung von Daten der Länder zum Unfallgeschehen, der Verkehrsentwicklung und zum CO2-Ausstoß.
Die Vereinbarung im Wortlaut erhalten Sie hier verwaltungsvereinbarung-sonderprogramm-stadt-und-land
Weitere Informationen zum Antragsverfahren erhalten Sie hier https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Radverkehr/Sonderprogramm_Stadt_und_Land/Sonderprogramm_Stadt_und_Land_node.html
Quelle: www.bmvi.de
Foto @ Jens Koeppen
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