Der Bund fördert erst­ma­lig Mietern, Eigen­heimbe­sitzern und Ver­mi­etern den Ein­bau pri­vater Ladesta­tio­nen für Elek­troau­tos. Der Zuschuss beträgt 900 Euro.

Mit dem Mas­ter­plan Lade­in­fra­struk­tur soll eine flächen­deck­ende Ver­sorgung mit Ladestellen erre­icht wer­den– die Nationale Leit­stelle Lade­in­fra­struk­tur sorgt für die schnelle Umsetzung.

Zur Förderung:

Wer kann Anträge stellen?

Träger von Investi­tion­s­maß­nah­men zur Errich­tung ein­er Ladesta­tion für Elek­troau­tos im nicht öffentlich zugänglichen Bere­ich von selb­st genutzten oder ver­mi­eteten Wohnge­bäu­den. Träger von Investi­tion­s­maß­nah­men sind zum Beispiel Pri­vat­per­so­n­en, Woh­nung­seigen­tümerge­mein­schaften, Woh­nung­sun­ternehmen, Woh­nungsgenossen­schaften und Bauträger. Nicht antrags­berechtigt sind kom­mu­nale Gebi­et­skör­per­schaften, rechtlich unselb­ständi­ge Eigen­be­triebe von kom­mu­nalen Gebi­et­skör­per­schaften, Gemein­de­ver­bände, Zweck­ver­bände und Kirchen.

Was wird gefördert?

Gefördert wer­den der Erwerb und die Errich­tung ein­er fab­rikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladesta­tion inklu­sive des elek­trischen Anschlusses (Net­zan­schluss) sowie damit ver­bun­dene notwendi­ge Nebe­nar­beit­en (Def­i­n­i­tion der Gesamtkosten siehe unter “Wie wird gefördert?”) an Stellplätzen von beste­hen­den Wohnge­bäu­den in Deutsch­land, wenn u.a.:

  • die Ladesta­tion über eine Nor­mal­ladeleis­tung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuer­baren Energien kommt,
  • die Ladesta­tion intel­li­gent und steuer­bar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfol­gt durch einen Investi­tion­szuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkon­to über­wiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unter­schre­it­en die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschuss­be­trag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschuss­portal beantragt wer­den. Bei der Ermit­tlung der Gesamtkosten kön­nen Kosten für fol­gende Leis­tun­gen berück­sichtigt werden:

• Ladesta­tion
• Energiemanagementsystem/Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
• Elek­trisch­er Anschluss (Net­zan­schluss)
• Notwendi­ge Elek­troin­stal­la­tion­sar­beit­en (zum Beispiel Erdarbeiten)

Anträge kön­nen ab dem 24. Novem­ber 2020 bei der KfW ein­gere­icht wer­den. Aus­führliche Infor­ma­tio­nen zur Förderung und zum Antragsver­fahren find­en Sie unter www.kfw.de/440.

 

Zur Nationalen Leit­stelle Ladeinfrastruktur:

Im Auf­trag des Bun­desmin­is­teri­ums für Verkehr und dig­i­tale Infra­struk­tur (BMVI) koor­diniert und steuert die Nationale Leit­stelle Lade­in­fra­struk­tur unter dem Dach der bun­de­seige­nen NOW GmbH die Aktiv­itäten zum Aus­bau der Lade­in­fra­struk­tur in Deutsch­land. Sie unter­stützt beim Pla­nen, Umset­zen und Fördern der Lade­in­fra­struk­tur. Um den Bedarf an Ladesäulen bess­er zu ver­ste­hen, erfasst sie rel­e­vante Dat­en. Sie ver­net­zt alle wichti­gen Akteure und gibt ihr Wis­sen weit­er. Die Nutzerin­nen und Nutzer hat sie dabei immer im Blick.

Was sind die Auf­gaben der Leitstelle?

• Den Bedarf ken­nen und entsprechend pla­nen — Mit dem Stan­dort­TOOL (www.standortTool.de) ver­fügt die Leit­stelle über ein Pla­nungswerkzeug, mit dem deutsch­landweit öffentlich zugängliche Lade­in­fra­struk­tur bis 2030 für Pkw geplant und der weit­ere Aus­baube­darf berech­net wer­den kann
• Flächenbe­sitzer und Inve­storen zusam­men­brin­gen — Mit dem Flächen­TOOL schafft die Leit­stelle eine dig­i­tale Plat­tform, die eine Über­sicht über Flächen in Deutsch­land gibt, die für den Auf­bau von Lade­in­fra­struk­tur in Frage kom­men und Flächenbe­sitzer und Inve­storen miteinan­der ver­net­zt. Die erste Ver­sion des Flächen­TOOL soll Ende 2020 online gehen.
• Tech­nik vere­in­heitlichen — Bei der Tech­nik, die beim Laden und Bezahlen zum Ein­satz kommt, wird die Leit­stelle an ein­er Vere­in­heitlichung arbeit­en, um den Kom­fort beim Laden für die Nutzerin­nen und Nutzer zu steigern (Roam­ing und Eichrecht)
• Mon­i­tor­ing und Analyse — Die Leit­stelle ist als Wis­senspool rund um die Lade­in­fra­struk­tur angelegt. Hier wer­den belast­bare wis­senschaftliche, tech­nis­che wie auch ökonomis­che Erken­nt­nisse zur Lade­in­fra­struk­tur gesam­melt. Wo diese Erken­nt­nisse noch nicht vorhan­den sind, gewin­nt sie die Leit­stelle mit eige­nen Studien.

Was sind die Ziele?

• Die näch­ste Schnel­l­ladesäule muss in 10 Minuten erre­ich­bar sein.
• Auf­bau eines öffentlichen Schnel­l­ladenet­zes mit 1000 Stan­dorten, das bis Ende 2023 entste­ht, das Laden bei län­geren Fahrten abdeckt und auch für den urba­nen All­t­ag nutzbar ist
• Errich­tung von 50.000 öffentlich zugänglichen Schnell- und Nor­mal­ladepunk­ten bis Ende 2021
• Beschle­u­ni­gung des Auf­baus von öffentlich­er, pri­vater und gewerblich­er Lade­in­fra­struk­tur durch finanzielle Förderung und bessere rechtliche Rahmenbedingungen
• Eine nutzer­fre­undliche öffentliche Lade­in­fra­struk­tur mit leicht aufzufind­en­den Ladesäulen, die zuver­läs­sig funk­tion­ieren und den Lade­vor­gang trans­par­ent mit den gängi­gen Zahlungsmeth­o­d­en abrechnen.

Quelle: Bun­desmin­is­teri­um für Verkehr und dig­i­tale Infrastruktur

Bild @ Jens Koeppen