Entlastungen

Soforthil­fe für Haushalte und Unternehmen

Der Bund übern­immt die Kosten für den Dezem­ber-Abschlag für Gas und Wärme. Damit ent­lastet er Gas- und Fer­n­wärmekundin­nen und ‑kun­den spür­bar, um den Zeitraum bis zur Gaspreis­bremse zu über­brück­en. Das Gesetz über die Dezem­ber-Soforthil­fe trat am 19. Novem­ber 2022 in Kraft.

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Heizkosten­zuschuss für Men­schen mit kleinem Einkommen

Mit einem zweit­en Heizkosten­zuschuss von min­destens 345 Euro ent­lastet die Bun­desregierung ziel­gerichtet rund zwei Mil­lio­nen Men­schen. Dazu gehören rund 1,5 Mil­lio­nen Wohn­geld­berechtigte – vor allem Fam­i­lien und Allein­erziehende, Senior­in­nen und Senioren, sowie Azu­bis und Studierende mit BAföG. Die Änderung des Heizkosten­zuschuss­ge­set­zes ist am 16. Novem­ber in Kraft getreten. Entschei­dend für den Anspruch ist, dass die Berechtigten bere­its für min­destens einen der Monate von Sep­tem­ber bis Dezem­ber 2022 ihre Förderung beziehen. Der Zuschuss muss nicht beantragt wer­den. Er wird von Amts wegen aus­gezahlt. Angestrebt wird, dass die Län­der den Zuschuss noch in diesem Jahr auszahlen.

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Energiepreis­pauschale für Rent­ner­in­nen und Rentner

Rent­ner­in­nen und Rent­ner erhal­ten im Dezem­ber eine ein­ma­lige Energiepreis­pauschale in Höhe von 300 Euro brutto.

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Insol­ven­zrecht – Unternehmen in schwieri­gen Zeit­en schützen

Die Bun­desregierung will ver­hin­dern, dass gesunde Unternehmen nur deshalb einen Insol­ven­zantrag stellen müssen, weil die Energie- und Rohstoff­preise derzeit schw­er kalkulier­bar sind. Dazu wer­den der Prog­nosezeitraum gekürzt und die Antrags­frist verlängert.

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Finanzierung des 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirms

Um Men­schen und Unternehmen finanziell zu ent­las­ten, hat die Bun­desregierung einen umfassenden Abwehrschirm angekündigt – Gesamtvol­u­men: 200 Mil­liar­den Euro. Um die Finanzierung zu sich­ern, wird der Wirtschaftssta­bil­isierungs­fonds reak­tiviert und neu ausgerichtet.

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Klima  

CO2-Bepreisung nun auch für Kohle- und Müllverbrennung

Ab 2023 wer­den die Ver­bren­nung von Kohle und ab 2024 dann auch die Mül­lver­bren­nung in die CO2-Bepreisung ein­be­zo­gen. Zudem wird die Erhöhung des CO2-Preis­es für Sprit, Heizöl und Gas auf den 1. Jan­u­ar 2024 ver­schoben. Das entsprechende Gesetz trat am 16. Novem­ber 2022 in Kraft.

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Gesundheit

Geset­zliche Kranken­ver­sicherung stabilisieren

Die Finanzierung der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung wird für 2023 sta­bil­isiert wer­den. Die finanzielle Last sollen nicht allein die Beitragszahlerin­nen und Beitragszahler tra­gen, son­dern auf mehrere Schul­tern verteilt wer­den. Der Bund wird einen ergänzen­den Zuschuss leis­ten. So wird ermöglicht, dass der Zusatzbeitragssatz nur maßvoll erhöht wer­den muss. Außer­dem wer­den Leis­tun­gen in der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung nicht gekürzt.

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Verbraucherschutz

Gesetz über dig­i­tale Dienste

EU-weit verbindliche Pflicht­en für alle Anbi­eter dig­i­taler Dien­ste, schnellere Ent­fer­nung ille­galer Inhalte und umfassender Schutz der Grun­drechte von Nutzerin­nen und Nutzern im Inter­net – hier­für ste­ht das Gesetz über dig­i­tale Dien­ste. Es ist am 16. Novem­ber 2022 in Kraft getreten und gilt ab dem 17. Feb­ru­ar 2024.

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Hoch­preisige Son­der­rufnum­mern gesperrt

Betrüger klin­geln kurz an und leg­en dann sofort wieder auf. Das soll Ver­braucherin­nen und Ver­brauch­er dazu bewe­gen, die angezeigte Num­mer zurück­zu­rufen und damit in eine Kosten­falle zu tap­pen. Ab dem 1. Dezem­ber 2022 ist damit Schluss: Alle Anrufe, bei denen bes­timmte Absender-Rufnum­mern angezeigt wer­den – vor allem hoch­preisige Son­der­rufnum­mern wie (0)900 und (0)137 – müssen vom Anbi­eter, der die Verbindung her­stellt, abge­brochen wer­den. Solche Anrufe wer­den also kün­ftig gar nicht mehr vermittelt.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto © Jens Koeppen