Landwirtschaft

Neues Tier­arzneimit­telge­setz schafft Ein­heitlichkeit und Transparenz

Mit dem neuen Tier­arzneimit­telge­setz (TAMG), das ab dem 28. Jan­u­ar 2022 gilt, wer­den die Vorschriften für Tier­arzneimit­tel über­sichtlich zusam­menge­führt und schaf­fen so erhe­bliche Ent­las­tung für Tierärztin­nen und Tierärzte sowie Tier­hal­terin­nen und Tier­hal­ter bei der Anwen­dung. Zugle­ich gewährleis­tet das TAMG ein hohes Schutzniveau für die Tierge­sund­heit, den Tier­schutz und die Umwelt sowie den Schutz der öffentlichen Gesund­heit. Eine zeit­gle­ich anzuwen­dende EU-Verord­nung schränkt unter anderem den Ein­satz von Antibi­oti­ka bei Tieren weit­er ein.

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Corona-Pandemie

Gene­se­nen-Sta­tus verkürzt

Seit dem 15. Jan­u­ar gel­ten nur diejeni­gen als von COVID-19 gene­sen, deren Erkrankung nicht länger als drei Monate zurück­liegt. Hin­ter­grund sind neue wis­senschaftliche Erken­nt­nisse auf­grund der ras­an­ten Ver­bre­itung der Omikron-Vari­ante des Corona-Virus.

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Artenschutz

Strik­te EU-Regelun­gen für den Elfenbeinhandel

Der Han­del mit Ele­fan­ten-Elfen­bein inner­halb der EU ist ver­boten. Eben­so unter­sagt sind kom­merzielle Wieder­aus­fuhren oder Ein­fuhren. Aus­nah­men gel­ten nur für Musikin­stru­mente aus der Zeit vor 1975 sowie für Antiq­ui­täten, die vor dem 03. März 1947 hergestellt wur­den. Die Regelung trat am 19. Jan­u­ar 2022 in Kraft.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto © Jens Koeppen