Energie

Gasver­sorgung sichern

Die Lage auf dem Energiemarkt hat sich drastisch ver­schärft. Die Bun­desregierung schafft deshalb mit ein­er Geset­zesän­derung neue Möglichkeit­en, um flex­i­bel auf den anges­pan­nten Gas­markt zu reagieren. Konkret geht es darum, Gaspreise anpassen und Energie­un­ternehmen sta­bil­isieren zu kön­nen. Das Gesetz ist am 12. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Weniger Gas für die Strompro­duk­tion nutzen

Die Nutzung von Kohle und Öl soll befris­tet dazu beitra­gen, Gas in der Stromver­sorgung zu sparen. Mit der Verord­nung der Bun­desregierung kön­nen erste Ersatzkraftwerke an den Strom­markt zurück­kehren und einen Beitrag zur Gaseinsparung leis­ten. Die Verord­nung ist am 14. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Verteidigung

Bun­deswehr schneller ausrüsten

Angesichts der neuen sicher­heit­spoli­tis­chen Bedro­hungslage muss die Ein­satzfähigkeit der Bun­deswehr schnell­st­möglich erhöht wer­den. Ein Baustein ist das „Gesetz zur Beschle­u­ni­gung von Beschaf­fungs­maß­nah­men für die Bun­deswehr — Bun­deswehrbeschaf­fungs­beschle­u­ni­gungs­ge­setz (BwB­BG)“. Es ermöglicht der Bun­deswehr, für einen beschränk­ten Zeitraum Aufträge ein­fach­er und schneller zu vergeben und nach­prüfen zu lassen. Das Gesetz ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Frauenrechte

Wer­be­ver­bot für Abtrei­bun­gen aufgehoben

Durch die Aufhe­bung des § 219a dür­fen Ärztin­nen und Ärzte nun öffentlich darüber informieren, dass und mit welch­er Meth­ode sie Abtrei­bun­gen durch­führen. Schwan­gere sollen so ein­fach­er als bish­er geeignete Ärztin­nen oder Ärzte für eine Abtrei­bung find­en kön­nen. Die Geset­zesän­derung ist am 19. Juli 2022 in Kraft getreten.

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Bildung

BAföG-Reform: Frei­be­trag, Bedarf­s­satz und Wohnkosten­zuschlag steigen

Die Frei­be­träge wer­den zum 1. August 2022 um 20,75 Prozent ange­hoben, die Bedarf­ssätze um 5,75 Prozent, der Wohnkosten­zuschlag steigt auf 360 Euro. Außer­dem wird die Alters­gren­ze von 30 Jahren bei Beginn der Aus­bil­dung auf 45 Jahre ange­hoben. Das wirkt sich eben­falls auf die Beruf­saus­bil­dung­shil­fe, das Aus­bil­dungs­geld und die Ein­stiegsqual­i­fizierung aus.

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Verkehrssicherheit

Abbiege­as­sis­ten­ten ab sofort Pflicht

Seit dem 6. Juli 2022 sind Abbiege­as­sis­ten­ten für neue Fahrzeug­typen europaweit verpflich­t­end — und ab dem 7. Juli 2024 für alle neu zuge­lasse­nen Fahrzeuge. Diese Pflicht gilt für die Fahrzeugk­lassen M2, M3, N2 und N3, also für Busse und Lkw mit mehr als 3,5 Ton­nen zuläs­siger Gesamt­masse. So sollen häu­fig tödliche Abbiege­un­fälle mit Fußgängern und Rad­fahrern ver­hin­dert werden.

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Landwirtschaft

Mehr Bio, weniger Gift: Neue EU-Vorschriften für Düngemittel

Seit dem 16. Juli 2022 gilt die neue EU-Verord­nung für Düngemit­tel. Sie öffnet den EU-Bin­nen­markt für organ­is­che und abfall­basierte Dünge­pro­duk­te und legt gemein­same Regeln für die Kennze­ich­nung fest. Erst­mals wer­den Gren­zw­erte für tox­is­che Stoffe in Düngemit­teln wie Kad­mi­um, Queck­sil­ber oder Arsen einge­führt. Mit den neuen Regeln sollen die Risiken für Umwelt und Gesund­heit sowie die Abhängigkeit von Importen ver­ringert werden.

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Verbraucherschutz

E171 — Titan­diox­id in Lebens­mit­teln verboten

Titan­diox­id (E171) wird bis­lang ver­wen­det, um vie­len Lebens­mit­teln eine weiße Farbe zu ver­lei­hen: von Back­waren und Bro­tauf­strichen bis hin zu Sup­pen, Soßen, Salat­dress­ings und Nahrungsergänzungsmit­teln. Auf­grund eines wis­senschaftlichen Gutacht­ens kam die Europäis­che Behörde für Lebens­mit­tel­sicher­heit zu dem Schluss, dass Titan­diox­id bei der Ver­wen­dung als Lebens­mit­telzusatzstoff nicht mehr als sich­er ange­se­hen wer­den kann. Ab 8. August 2022 ist die Ver­wen­dung von Titanox­id deshalb in Nahrungsmit­teln verboten.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto © Jens Koeppen