Auch im April treten wieder eine Rei­he von geset­zlichen Neuregelun­gen in Kraft. Hier find­en Sie einen Überblick über die neuen Gesetzesregelungen:

Mehr Nor­mal­ität im Alltag

Die Coro­na-Regeln wer­den kün­ftig weit­ge­hend weg­fall­en. Ein Basis-Schutz wie die Maskenpflicht, etwa in Kranken­häusern oder Pflegeein­rich­tun­gen, bleibt aber beste­hen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen sind weit­er­hin möglich. Entschei­dend ist die Regelung im jew­eili­gen Bun­des­land. Gle­ichzeit­ig sollen stren­gere lokal begren­zte Regelun­gen gel­ten, wenn es die Infek­tion­slage dort erfordert und das Lan­despar­la­ment dies beschließt. Diese Änderung des Infek­tion­ss­chutzge­set­zes greift seit dem 20. März.

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Homeoffice bleibt eine Option

Bewährte Arbeitss­chutz­maß­nah­men wie Tes­tange­bote und Home­of­fice bleiben beste­hen. Sie wer­den nicht mehr vorgeschrieben, aber als mögliche Schutz­maß­nah­men festgeschrieben.

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Weiterhin erleichterter Zugang zu Kurzarbeitergeld

Die Zugangsvo­raus­set­zun­gen zum Kurzarbeit­ergeld bleiben bis zum 30. Juni 2022 her­abge­set­zt. Betrof­fene Betriebe haben damit weit­er­hin Planungssicherheit.

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Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung weiterhin möglich

Wer pan­demiebe­d­ingt in Not gerät, soll bis 31. Dezem­ber 2022 Anspruch auf vere­in­facht­en Zugang zur Grund­sicherung haben. Das heißt, ab 1. April gilt weit­er­hin die eingeschränk­te Ver­mö­gen­sprü­fung, Über­nahme der tat­säch­lichen Aufwen­dun­gen für Unterkun­ft und Heizung und vere­in­fachte Bewil­li­gung vor­läu­figer Leis­tun­gen. Die Bun­desregierung will damit ins­beson­dere Klei­n­un­ternehmer und Solo-Selb­st­ständi­ge unter­stützen, die vorüberge­hend von erhe­blichen Einkom­men­sein­bußen betrof­fen sind.

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Zugang zum Kinderzuschlag bleibt erleichtert

Der Kinderzuschlag unter­stützt vor allem Allein­erziehende und Fam­i­lien mit kleinen Einkom­men. Monatlich kön­nen sie einen Zuschlag von bis zu 209 Euro pro Kind erhal­ten. Wegen der Coro­na-Pan­demie wurde die Ver­mö­gen­sprü­fung vorüberge­hend erle­ichtert. Eltern müssen dem­nach keine Angaben mehr zu ihrem Ver­mö­gen machen, wenn sie kein erhe­blich­es Ver­mö­gen haben. Diese Regelung wurde bis Ende Dezem­ber 2022 verlängert.

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Akuthilfe für pflegende Angehörige verlängert

Damit Beruf­stätige Pflege und Beruf bess­er vere­in­baren kön­nen, hat die Bun­desregierung die  Akuthil­fe für pfle­gende Ange­hörige bis 30. Juni 2022 ver­längert. Bis zu 20 Arbeit­stage kön­nen Ange­hörige bei ein­er akut auftre­tenden Pfle­ge­si­t­u­a­tion bezahlt der Arbeit fern­bleiben. Das Pflege­un­ter­stützungs­geld kann eben­falls bis zu 20 Arbeit­stage in Anspruch genom­men wer­den, wenn auf­grund coro­n­abe­d­ingter Ver­sorgungsen­g­pässe zu Hause gepflegt wird.

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Reisen wird wieder leichter

Die Ein­reise nach Deutsch­land wird wieder ein­fach­er: Seit 3. März ist kein Land mehr als Coro­na-Hochrisiko­ge­bi­et ausgewiesen.

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Frühzeitig Klarheit über den Erwerbsstatus

Sofern Auf­trag­nehmer oder Auf­tragge­ber Zweifel haben, ob eine abhängige Beschäf­ti­gung oder eine selb­st­ständi­ge Tätigkeit vor­liegt, kön­nen sie ein Sta­tus­fest­stel­lungsver­fahren bei der Deutschen Renten­ver­sicherung ein­leit­en. Diese bes­timmt den sozialver­sicherungsrechtlichen Sta­tus der oder des Erwerb­stäti­gen, so dass bei den Beteiligten Rechtssicher­heit geschaf­fen wird.

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Quelle: www.bundesregierung.de

Foto © Jens Koeppen