Auszahlung des Kinder­bonus startet

Im Kon­junk­tur­paket hat­te die Bun­desregierung beschlossen, für jedes kindergeld­berechtigte Kind einen Kinder­bonus in Höhe von 300 Euro zu zahlen. Er wird in der Regel automa­tisch von der zuständi­gen Fam­i­lienkasse aus­gezahlt. Die Auszahlung erfol­gt im Sep­tem­ber 2020 in Höhe von 200 Euro und im Okto­ber 2020 in Höhe von 100 Euro.

Der Bonus wird nicht auf Sozialleis­tun­gen angerech­net. Beim Kinder­frei­be­trag, von dem Fam­i­lien mit höherem Einkom­men prof­i­tieren, wird er hinge­gen berück­sichtigt. Der Kinder­bonus kommt somit gezielt vor allem Fam­i­lien mit kleinen und mit­tleren Einkom­men zu Gute.

Psy­chother­a­peutenaus­bil­dung neu geregelt

Ab 1. Sep­tem­ber wird die Aus­bil­dung der Psy­chother­a­peutin­nen und Psy­chother­a­peuten auf eine neue geset­zliche Grund­lage gestellt. Die Appro­ba­tion wird kün­ftig nach einem fün­fjähri­gen Uni­ver­sitätsstudi­um erteilt. An das Studi­um schließt sich eine — nach jew­eiligem Lan­desrecht organ­isierte — Weit­er­bil­dung in sta­tionären oder ambu­lanten Ein­rich­tun­gen an. Im ambu­lanten und sta­tionären Bere­ich wer­den die Behand­lungsleis­tun­gen, die Psy­chother­a­peuten in Weit­er­bil­dung (PiW) erbrin­gen, von den Krankenkassen vergütet.

Bild @ Jens Koeppen