In der Woche vom 07.–12. Dezember hat der Deutsche Bundestag abschließen über den Bundeshaushalt 2021 beraten. Dieser ist maßgeblich von der aktuellen Corona-Pandemie und den daraus resultierenden finanziellen Herausforderungen geprägt. Insbesondere werden mit dem Bundeshaushalt für das kommende Jahr erforderliche Mittel für den Gesundheitsbereich und für umfangreiche Wirtschaftshilfen zur Verfügung gestellt.
Auf Bitten der Bundesregierung werden die Ausgaben gegenüber dem Regierungsentwurf vom September um rund 85 Milliarden Euro auf fast 500 Milliarden Euro angehoben. Diese Ausgaben und der Einbruch der Steuereinnahmen lassen sich nur mit einer deutlich höheren Neuverschuldung als im Regierungsentwurf finanzieren. Die Nettokreditaufnahme 2021 wurde von 96,2 Milliarden Euro im Regierungsentwurf vom September auf nun 179,8 Milliarden Euro angehoben. Die nach der Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme von 15,6 Milliarden Euro wird damit um 164,2 Milliarden Euro überschritten. Dafür ist erneut wie im laufenden Jahr ein Beschluss des Bundestages erforderlich, der gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes eine außergewöhnliche Notsituation feststellt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht. Angesichts der Schwere der Corona-Pandemie liegt diese Ausnahmesituation zweifelsfrei vor.
Für die außergewöhnlichen Schulden ist ein Tilgungsplan vorgesehen, der eine Rückführung ab 2026 in 17 Jahresschritten vorgibt.
Details zum Bundeshaushalt 2021 und einen Überblick über die einzelnen Ressorts finden Sie hier cducsu_faktenblatt_Bundeshaushalt_2021
Quelle: CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bild @ Jens Koeppen
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