In dieser Woche beschließt der Deutsche Bun­destag den Bun­de­shaushalt 2021. Dieser ist maßge­blich von der aktuellen Coro­na-Pan­demie und den daraus resul­tieren­den finanziellen Her­aus­forderun­gen geprägt. Ins­beson­dere wer­den mit dem Bun­de­shaushalt 2021 erforder­liche Mit­tel für den Gesund­heits­bere­ich und für umfan­gre­iche Wirtschaft­shil­fen zur Ver­fü­gung gestellt.

Auf Bit­ten der Bun­desregierung wer­den die Aus­gaben gegenüber dem Regierungsen­twurf vom Sep­tem­ber um rund 85 Mil­liar­den Euro auf fast 500 Mil­liar­den Euro ange­hoben. Diese Aus­gaben und der Ein­bruch der Steuere­in­nah­men lassen sich nur mit ein­er deut­lich höheren Neu­ver­schul­dung als im Regierungsen­twurf finanzieren. Die Net­tokred­i­tauf­nahme 2021 wurde von 96,2 Mil­liar­den Euro im Regierungsen­twurf vom Sep­tem­ber auf nun 179,8 Mil­liar­den Euro ange­hoben. Die nach der Schulden­bremse zuläs­sige Net­tokred­i­tauf­nahme von 15,6 Mil­liar­den Euro wird damit um 164,2 Mil­liar­den Euro über­schrit­ten. Dafür ist erneut wie im laufend­en Jahr ein Beschluss des Bun­destages erforder­lich, der gemäß Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundge­set­zes eine außergewöhn­liche Not­si­t­u­a­tion fest­stellt, die sich der Kon­trolle des Staates entzieht. Angesichts der Schwere der Coro­na-Pan­demie liegt diese Aus­nahme­si­t­u­a­tion zweifels­frei vor.

Für die außergewöhn­lichen Schulden ist ein Tilgungs­plan vorge­se­hen, der eine Rück­führung ab 2026 in 17 Jahress­chrit­ten vorgibt.

Details zum Bun­de­shaushalt 2021 find­en Sie hier cducsu_faktenblatt_Bundeshaushalt_2021

Quelle: CDU/C­SU-Frak­tion im Deutschen Bundestag

Bild @ Jens Koeppen