In dieser Woche ste­ht im Deutschen Bun­destag die Debat­te über den Bun­de­shaushalt 2021 und den Finanz­plan bis 2024 an.

Die Coro­na-Pan­demie stellt uns auch im Bun­de­shaushalt vor größte Her­aus­forderun­gen. Für das kom­mende Jahr wird erneut eine hohe Net­tokred­i­tauf­nahme erforder­lich sein. Umso wichtiger sind jet­zt die richti­gen Pri­or­itäten. Es gab noch nie so viel Geld für Zukun­fts- und Dig­i­tal­isierung­spro­jek­te wie aktuell. Wir soll­ten diese Chance gemein­sam nutzen, um Schub zu kriegen für die Tech­nolo­gien von mor­gen. Das reicht von dig­i­taler Bil­dung über zusät­zliche Investi­tio­nen in Kün­stliche Intel­li­genz und mod­erne Kom­mu­nika­tion­stech­nol­gien bis zur Dig­i­tal­isierung der öffentlichen Ver­wal­tung in Bund, Län­dern und Kommunen.

Die Regeln der Schulden­bremse haben sich bewährt. Wir haben in wirtschaftlich guten Zeit­en Vor­sorge getrof­fen. Durch starkes Wirtschaftswach­s­tum unter­schritt die Schulden­quote mit 59,8 % im ver­gan­genen Jahr erst­mals seit 2002 wieder den Maas­tricht-Ref­eren­zw­ert. Diese vorauss­chauende Haushalt­spoli­tik hat das entschlossene Han­deln in der Krise erst ermöglicht. Ein Rüt­teln an den Regeln der Schulden­bremse kommt für uns deshalb nicht in Frage. Wir hal­ten an unserem Zielt fest, mit dem Haushalt für das Jahr 2022 wieder zu den Regeln der nor­malen Schulden­bremse zurückzukehren.

Gern kön­nen Sie nach­fol­gend einige Infor­ma­tio­nen und die wichtig­sten Eck­punk­te zum geplanten Bun­de­shaushalt 2021 lesen.

Gesetz über die Fest­stel­lung des Bun­de­shaushalt­s­plans für das Haushalt­s­jahr 2021 (Haushalts­ge­setz 2021)

Der Haushalt­sen­twurf ste­ht im Zeichen der wirtschaftlichen Auswirkun­gen der Pan­demie und der umfan­gre­ichen Maß­nah­men, die im Hin­blick auf die Bekämp­fung der Coro­na-Krise erforder­lich sind. Ins­beson­dere mit ein­er bre­it­en Investi­tion­sof­fen­sive soll den Auswirkun­gen der Pan­demie begeg­net wer­den. Schw­er­punk­te der das Vorkrisen­niveau deut­lich über­steigen­den Investi­tion­saus­gaben sind die Bere­iche mod­erne Infra­struk­tur, ein kli­mafre­undlich­er Umbau der Wirtschaft, Bil­dung und Forschung sowie die Unter­stützung der Län­der beim The­ma Kinderbetreuung.

Die Coro­na-bed­ingt außergewöhn­liche Sit­u­a­tion macht es auch 2021 erforder­lich, die Aus­nah­meregelung der Schulden­bremse zu nutzen, um die Ein­nah­men und Aus­gaben im Bun­de­shaushalt über eine hohe Neu­ver­schul­dung auszu­gle­ichen. Nach aktuellem Stand wird sich die Net­tokred­i­tauf­nahme auf 96,2 Mrd. Euro belaufen; der über die nor­male Schulden­regelung hin­aus­ge­hende Anteil soll ab 2026 über 17 Jahre getil­gt werden.

Finanz­plan des Bun­des 2020–2024

Die mit­tel­fristige Finanz­pla­nung ist ein Pla­nungsin­stru­ment der Bun­desregierung, zu dem der Deutsche Bun­destag kein Gesetz ver­ab­schiedet. Der Finanz­plan bis 2024 ist maßge­blich durch umfan­gre­iche Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Pan­demie geprägt. Während 2021 neuer­lich die Inanspruch­nahme der Aus­nah­meregelung der Schulden­bremse unver­mei­dlich ist, wird ab 2022 angestrebt, zur Nor­mal­regelung der Schulden­regel zurück­zukehren. Hier beste­ht aber erhe­bliche finanzieller Handlungsbedarf.

Bun­desmin­is­teri­um für Verkehr und dig­i­tale Infrastruktur. 

Die Verkehrsaus­gaben sinken im Entwurf der Bun­desregierung gegenüber 2020 um 7,3 % auf knapp 34,1 Mrd. Euro. Trotz dieses Aus­gaben­rück­gangs steigen die klas­sis­chen Verkehrsin­vesti­tio­nen (der Bere­iche Straße, Schiene und Wasser­straße) 2021 auf rund 18,6 Mrd. Euro. Mit dem Kon­junk­tur- und Zukun­ftspaket wer­den unter anderem die Investi­tio­nen in kli­mafre­undliche Verkehrsträger erhöht. So wer­den für das „Schnel­l­läufer­pro­gramm Dig­i­tale Schiene“ 400 Mio. Euro im Jahr 2021 bere­it­gestellt (2020 bere­its 100 Mio. Euro). Für Investi­tio­nen in Bun­deswasser­straßen und zur Förderung der Schiff­fahrt sind im Haushalt­sen­twurf infolge des Kon­junk­tur- und Zukun­ftspakets bis 2024 ins­ge­samt 554 Mio. Euro enthal­ten (davon 2021 allein 293 Mio. Euro).

Bun­desmin­is­teri­um für Umwelt, Naturschutz und nuk­leare Sicherheit.

Der Aus­gaben­rah­men sinkt ins­ge­samt gegenüber dem Soll 2020 um knapp 350 Mio. Euro auf 2,68 Mrd. Euro. Den­noch wer­den in erhe­blichem Umfang Maß­nah­men zum Schutz der Umwelt und des Kli­mas finanziert. So steigen die Mit­tel für die inter­na­tionale Kli­maschutzini­tia­tive 2021 auf 600 Mio. Euro, um eine kli­mafre­undliche Erhol­ung der Wirtschaft von der Coro­na-Pan­demie zu ermöglichen. Auch zur Erhal­tung der biol­o­gis­chen Vielfalt und für den Insek­ten­schutz wird sich der Bund weit­er stark engagieren und hier­für bis 2024 jährlich 40 Mio. Euro zur Ver­fü­gung stellen. Für die Finanzierung und Durch­führung der Zwis­chen- sowie End­lagerung radioak­tiv­er Abfälle und das Stan­dor­tauswahlver­fahren sind 2021 ins­ge­samt 1,2 Mrd. Euro vorgesehen.

Bun­desmin­is­teri­um für Ernährung und Landwirtschaft

Der Haushalt­sen­twurf sieht für den Bere­ich Land­wirtschaft 7,7 Mrd. Euro vor, was einen Aus­gabenanstieg um knapp 9,2 % im Ver­gle­ich zum Jahr 2020 bedeutet. Den Schw­er­punkt bildet dabei weit­er­hin die Förderung des eigen­ständi­gen agrar­sozialen Sicherungssys­tems. Hier­für ste­hen 4,2 Mrd. Euro zur Ver­fü­gung; darin enthal­ten sind 177 Mio. Euro Bun­deszuschuss zur land­wirtschaftlichen Unfal­lver­sicherung. Im Rah­men der Gemein­schaft­sauf­gabe „Verbesserung der Agrarstruk­tur und des Küsten­schutzes“ sind 1,16 Mrd. Euro vorge­se­hen. Enthal­ten sind hier auch Mit­tel zur Verbesserung des Tier­wohls sowie für die Bewäl­ti­gung der durch Extremwet­ter­la­gen verur­sacht­en Wald­schä­den und den klim­agerecht­en Wal­dum­bau. Allein die Kon­junk­tur­maß­nah­men Wald und Holz belaufen sich auf 470 Mio. Euro. Zusät­zlich wird 2021 mit dem Investi­tions- und Zukun­ft­spro­gramm der Trans­for­ma­tion­sprozess in der Land­wirtschaft in Folge der Änderung der nov­el­lierten Düngemit­telverord­nung mit 250 Mio. Euro unter­stützt (bis 2024 ins­ge­samt 1 Mrd. Euro).

Bun­deskan­z­lerin und Bun­deskan­zler­amt — Generaldebatte

Im Regierungsen­twurf ist ein Aus­gaber­ah­men von knapp 3,4 Mrd. Euro vorge­se­hen. Darin enthal­ten sind auch das Bud­get der Staatsmin­is­terin für Kul­tur und Medi­en sowie der Staatsmin­is­terin für Migra­tion, Flüchtlinge und Inte­gra­tion. Tra­di­tionell ist die Beratung des Einzelplans „Bun­deskan­z­lerin und Bun­deskan­zler­amt“ der Anlass für die poli­tis­che Gen­er­alde­bat­te. Diese find­et stets am Mittwoch in ein­er Haushaltswoche statt.

Auswär­tiges Amt

2021 sinkt der Aus­gaben­rah­men des Auswär­ti­gen Amtes um knapp 600 Mio. Euro auf ins­ge­samt 6,04 Mrd. Euro. Gle­ichzeit­ig wer­den jedoch zusät­zliche Mit­tel für die Entwick­lungszusam­me­nar­beit und human­itäre Hil­fe, ins­beson­dere vor dem Hin­ter­grund der Coro­na-Pan­demie, bere­it­gestellt. Allein die Aus­gaben für human­itäre Hil­fe erre­ichen 2021 eine Höhe von 1,94 Mrd. Euro und fließen in die deutschen ODA-Leis­tun­gen ein (ODA ste­ht für „Offi­cial Devel­op­ment Assis­tance“ und meint die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit).

Bun­desmin­is­teri­um der Verteidigung

Der vor­liegende Haushalt­sen­twurf sieht für 2021 einen Aus­gaben­zuwachs in Höhe von 2,6 % auf 46,8 Mrd. Euro vor. Allein rund 1,2 Mrd. Euro ste­hen aus dem Kon­junk­tur­paket für vorgezogene
Investi­tio­nen zur Stärkung der Wirtschaft und zum Auf­bau eines Zen­trums für Dig­i­tal­isierung und Tech­nolo­gieforschung zur Ver­fü­gung. Mit den geplanten Investi­tio­nen sollen dem aktuellen Bedarf in den Bere­ichen Rüs­tungs­beschaf­fung und Dig­i­tal­isierung Rech­nung getra­gen und gle­ichzeit­ig bes­timmte Großvorhaben zum Schließen von Fähigkeit­slück­en vor­ange­bracht wer­den. Die Bun­desregierung beken­nt sich damit zu ihren Verpflich­tun­gen gegenüber der NATO und inner­halb der Europäis­chen Union. Die Mit­te­lan­sätze für Aus­land­sein­sätze der Bun­deswehr wer­den auf hohem Niveau fortgeschrieben.

Bun­desmin­is­teri­um für wirtschaftliche Zusam­me­nar­beit und Entwicklung

Der Etat des Min­is­teri­ums, der fast voll­ständig auf die deutsche ODA Quote anrechen­bar ist, bleibt 2021 nahezu unverän­dert bei 12,4 Mrd. Euro. Schw­er­punkt der Entwick­lungszusam­me­nar­beit ist vor allem die Bewäl­ti­gung der Coro­na-Pan­demie und ihrer sozio-ökonomis­chen Fol­gen in den Entwick­lungs- und Schwellen­län­dern. Angesichts der pan­demiebe­d­ingten Entwick­lun­gen (v.a. wirtschaftlich­er Ein­bruch und Aufwuchs der ODA-Aus­gaben) ist die ODA-Quote­nen­twick­lung aktuell wenig aussagekräftig.

Bun­desmin­is­teri­um des Innern, für Bau und Heimat

Für das Min­is­teri­um ist 2021 ein Aus­gaben­rah­men von knapp 18,3 Mrd. Euro vorge­se­hen. Gegenüber 2020 ist dies ein Anstieg um knapp 16,8 % oder rund 2,6 Mrd. Euro. Allein im Bere­ich der Inneren Sicher­heit steigen die Mit­tel im Jahr 2021 auf rund 6,9 Mrd. Euro. Darin enthal­ten sind Mit­tel für die vierte und let­zte Tranche der im Koali­tionsver­trag vere­in­barten 7.500 Stellen für die Sicher­heits­be­hör­den des Bun­des. Für die Umset­zung des Onlinezu­gangs­ge­set­zes wer­den im Jahr 2021als Teil des Kon­junk­tur­pakets 1,4 Mrd. Euro zusät­zlich zur Ver­fü­gung gestellt.

Im Baubere­ich steigt der Ansatz für das Wohn­geld im Jahr 2021 um 140 Mio. Euro auf 735 Mio. Euro. Für das Baukindergeld sind für das kom­mende Jahr knapp 900 Mio. Euro vorge­se­hen. Zudem ste­hen im Bere­ich des sozialen Woh­nungs­baus in den Jahren 2021 bis 2024 jew­eils 1 Mrd. Euro Finanzhil­fen für die Län­der zur Verfügung.

Bun­desmin­is­teri­um der Jus­tiz und für Verbraucherschutz

Der Aus­gaben­rah­men steigt im Entwurf Bun­de­shaushalt 2021 um knapp 3,6 % auf ins­ge­samt rund 952 Mio. Euro. Im Wesentlichen han­delt es sich um einen Ver­wal­tung­shaushalt mit einem hohen Anteil an Personalausgaben.

Bun­desmin­is­teri­um für Wirtschaft und Energie

Der Regierungsen­twurf sieht im Jahr 2021 eine Senkung der Aus­gaben des Min­is­teri­ums um knapp 4,2 % gegenüber dem Vor­jahr vor. Der Gesamte­tat beläuft sich damit auf rund 10,1 Mrd. Euro. Davon resul­tieren 2 Mrd. Euro aus dem Kon­junk­tur- und Zukun­ftspaket. Ins­beson­dere für trans­for­ma­tion­srel­e­van­ten Inno­va­tio­nen (Fahrzeuge, Schiff­bau, mod­erne Flugzeuge) sind erhe­bliche Mehraus­gaben veranschlagt.

Zudem ste­hen 2021 für außen­wirtschaftliche Part­ner­schaften zur Umset­zung der Wasser­stoff­s­trate­gie 390 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Die im Zuge der Coro­na-Hil­f­s­maß­nah­men ein­gerichteten Pan­demievor­sorge- und Bekämp­fungsti­tel wer­den auf rund 360 Mio. Euro erhöht. Für das Förder­pro­gramm infek­tion­ss­chutzgerecht­es Lüften sind 200 Mio. Euro im Jahr 2021 vorge­se­hen. Auch die Mit­tel für die Raum­fahrt wer­den erneut ange­hoben. Des Weit­eren sind 2021 im Zusam­men­hang mit dem Kohleausstieg erst­ma­lig Anpas­sungs­gelder zugun­sten der bis­lang in der Braunkohlein­dus­trie Beschäftigten vorgesehen.

Bun­desmin­is­teri­um für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend

Für das Min­is­teri­um wer­den im Jahr 2021 ins­ge­samt rund 12,2 Mrd. Euro für fam­i­lien­poli­tis­che Leis­tun­gen vorge­se­hen. Dies bedeutet ein Minus gegenüber dem pan­demiebe­d­ingt hohen Aus­gabeniveaus 2020 um knapp 1,4 Mrd. Euro. Das Eltern­geld stellt mit rund 7,3 Mrd. Euro weit­er­hin die wichtig­ste geset­zliche Leis­tung im Einzelplan dar. Des Weit­eren unter­stützt der Bund ins­beson­dere mit dem Gute-Kita-Gesetz langfristig die Län­der dabei, die Qual­ität in der Kindertages­be­treu­ung weit­erzuen­twick­eln. Die entsprechen­den Pro­gram­mvo­lu­mi­na erhöhen sich erheblich.
Bun­desmin­is­teri­um für Gesund­heit. Der Aus­gaben­rah­men beläuft sich im kom­menden Jahr rund 24,3 Mrd. Euro. Das entspricht einem Rück­gang um rund 41 % im Ver­gle­ich zum pan­demiebe­d­ingt sehr hohen Soll 2020. Größter Posten ist nach wie vor der Bun­deszuschuss zum Gesund­heits­fonds. 2021 beläuft sich dieser auf ins­ge­samt 19,5 Mrd. Euro. Davon resul­tieren 14,5 Mrd. Euro aus der seit 2017 fest­geschriebe­nen Ent­las­tung der Kassen für ver­sicherungs­fremde Leis­tun­gen, weit­ere 5 Mrd. Euro sind pan­demiebe­d­ingt und dienen der Sich­er­stel­lung der Sozialgarantie.

Zusät­zlich sind für den Kranken­haus- Zukun­fts­fonds Mit­tel in Höhe von 3 Mrd. Euro vorge­se­hen. Bun­desmin­is­teri­um für Bil­dung und Forschung. Für den Bere­ich Bil­dung und Forschung sind im Haushalt­s­jahr 2021 rund 20,2 Mrd. Euro vorge­se­hen, wom­it sich der Aus­gaben­rah­men nahezu auf Vor­jahres­niveau befind­et. Für das Pro­gramm Ganztagsschule/Ganztagsbetreuung an Grund­schulen sind 500 Mio. Euro Zuführun­gen an ein noch zu errich­t­en­des Son­derver­mö­gen veranschlagt.

Der Hochschul­pakt wird als „Zukun­ftsver­trag Studi­um und Lehre stärken“ fort­ge­set­zt und ist mit entsprechen­den Mit­teln unter­legt. Die Aus­gaben für die Deutsche Forschungs­ge­mein­schaft und wis­senschaftlichen Gesellschaften wer­den gegenüber dem Vor­jahr durch den Pakt für Forschung und Entwick­lung um 3 % erhöht. Zur Unter­stützung der anwen­dung­sori­en­tierten Forschung außeruni­ver­sitär­er Forschung­sein­rich­tun­gen ste­hen zum Aus­gle­ich der pan­demiebe­d­ingten Ein­nah­meaus­fälle zusät­zliche 400 Mio. Euro zur Ver­fü­gung. Zur Bewäl­ti­gung der Coro­na-Krise sind für Maß­nah­men der Gesund­heits­forschung weit­ere 484 Mio. Euro vorge­se­hen, zudem zusät­zlich 350 Mio. Euro für die Sicherung der beru­flichen Ausbildung.

Bun­desmin­is­teri­um für Arbeit und Soziales

Für den Bere­ich Arbeit und Soziales wer­den 2021 knapp 164 Mrd. Euro vorge­se­hen. Dies bedeutet eine Reduzierung der Aus­gaben um rund 3,9 % gegenüber dem Vor­jahres­soll. Den größten Aus­gaben­bere­ich – sowohl im Etat des Arbeitsmin­is­teri­ums als auch im Bun­de­shaushalt – stellen die Leis­tun­gen an die Renten­ver­sicherung dar. Diese steigen 2021 auf 106,1 Mrd. Euro und erre­ichen damit ein neues Rekordniveau.

Für das Gesamt­bud­get gemäß § 46 Abs. 1 SGB II zur Erbringung von Eingliederungsleis­tun­gen und Ver­wal­tungskosten sind wie bere­its im Vor­jahr rund 10,1 Mrd. Euro ver­an­schlagt. Ein Aus­gabenanstieg bei den pas­siv­en Leis­tun­gen nach dem SGB II auf 34,4 Mrd. Euro resul­tiert unter anderem aus der ungün­sti­gen kon­junk­turellen Entwick­lung auf­grund der anhal­tenden Coro­na-Pan­demie sowie der 2020 beschlosse­nen Anhebung der Bun­des­beteili­gung an den Kosten der Unterkun­ft und Heizung um 25 %. Hier­durch wer­den die Kom­munen finanziell gestärkt.

Quelle: CDU/C­SU-Bun­destags­frak­tion

Bild @ Jens Koeppen