– Neues Gesetz beschleunigt Modernisierung –
Das „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ – hinter dem langen Namen steht eine Maßnahme, durch die einfacher, effizienter, transparenter und schneller geplant und gebaut werden kann. Bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben – wie der Digitalisierung von Bahnstrecken oder der Verlängerung von Bahnsteigen – steckten bisher viele Projekte und geplante Maßnahmen lange in den Verwaltungen fest oder wurden durch Gerichtsverfahren verzögert. Durch das neue Gesetz, das kürzlich im Bundestag beraten wurde, werden Genehmigungen beschleunigt, Prozesse entschlackt und Gerichtsverfahren abgekürzt.
So kann zum Beispiel das Geld für den Schienenverkehr schneller verbaut werden. Das ist gut für die Bürger, für den Klimaschutz und für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Gerade in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ist es wichtig, Investitionen schneller und effektiver realisieren zu können.
Was genau steht in dem Gesetz? Die Elektrifizierung von Schienenstrecken und weiterer kleiner Baumaßnahmen, z.B. die Digitalisierung einer Bahnstrecke, werden vereinfacht; die Erhöhung oder Verlängerung von Bahnsteigen oder etwa deren barrierefreier Umbau werden grundsätzlich von der Genehmigungspflicht befreit; die Pflicht zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen wird gelockert – sie entfällt etwa bei der Erneuerung von Bahnübergängen. Für überregional wichtige Infrastrukturprojekte – etwa aus dem Bundesverkehrswegeplan oder dem Mobilfunkausbau – wird gesetzlich ein Sofortvollzug angeordnet. Das heißt: Nach Genehmigung durch die zuständige Behörde kann sofort losgelegt und gebaut werden – denn die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt dann.
Dass Verkehrsinfrastrukturprojekte oft zu schleppend umgesetzt werden, liegt nicht am fehlenden Geld. Durch den Investitionshochlauf der Großen Koalition in diesem Bereich kann sogar in Rekordhöhe investiert werden. Häufig dauern jedoch die Planungs- und Genehmigungsverfahren zu lange. Um diese zu beschleunigen, sind in den letzten drei Jahren bereits drei Gesetzespakete auf den Weg gebracht worden. Das “Investitionsbeschleunigungsgesetz” ist das vierte große Vorhaben in diesem Bereich und hat Maßnahmen als Grundlage, die der Koalitionsausschuss am 8. März 2020 beschlossen hatte.
Quelle: www.cducsu.de
Bild @ Jens Koeppen
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