– Neues Gesetz beschle­u­nigt Modernisierung –

Das  „Investi­tions­beschle­u­ni­gungs­ge­setz“ – hin­ter dem lan­gen Namen ste­ht eine Maß­nahme, durch die ein­fach­er, effizien­ter, trans­par­enter und schneller geplant und gebaut wer­den kann. Bei der Umset­zung von Infra­struk­tur­vorhaben – wie der Dig­i­tal­isierung von Bahn­streck­en oder der Ver­längerung von Bahn­steigen – steck­ten bish­er viele Pro­jek­te und geplante Maß­nah­men lange in den Ver­wal­tun­gen fest oder wur­den durch Gerichtsver­fahren verzögert. Durch das neue Gesetz, das kür­zlich im Bun­destag berat­en wurde, wer­den Genehmi­gun­gen beschle­u­nigt, Prozesse entschlackt und Gerichtsver­fahren abgekürzt.

So kann zum Beispiel das Geld für den Schienen­verkehr schneller ver­baut wer­den. Das ist gut für die Bürg­er, für den Kli­maschutz und für den Wirtschafts­stan­dort Deutsch­land. Ger­ade in wirtschaftlich her­aus­fordern­den Zeit­en ist es wichtig, Investi­tio­nen schneller und effek­tiv­er real­isieren zu können.

Was genau ste­ht in dem Gesetz? Die Elek­tri­fizierung von Schienen­streck­en und weit­er­er klein­er Bau­maß­nah­men, z.B. die Dig­i­tal­isierung ein­er Bahn­strecke, wer­den vere­in­facht; die Erhöhung oder Ver­längerung von Bahn­steigen oder etwa deren bar­ri­ere­freier Umbau wer­den grund­sät­zlich von der Genehmi­gungspflicht befre­it; die Pflicht zur Durch­führung von Umweltverträglichkeit­sprü­fun­gen wird gelock­ert – sie ent­fällt etwa bei der Erneuerung von Bah­nübergän­gen. Für über­re­gion­al wichtige Infra­struk­tur­pro­jek­te – etwa aus dem Bun­desverkehr­swege­plan oder dem Mobil­funkaus­bau – wird geset­zlich ein Sofortvol­lzug ange­ord­net. Das heißt: Nach Genehmi­gung durch die zuständi­ge Behörde kann sofort los­gelegt und gebaut wer­den – denn die auf­schiebende Wirkung von Wider­sprüchen oder Anfech­tungskla­gen ent­fällt dann.

Dass Verkehrsin­fra­struk­tur­pro­jek­te oft zu schlep­pend umge­set­zt wer­den, liegt nicht am fehlen­den Geld. Durch den Investi­tion­shochlauf der Großen Koali­tion in diesem Bere­ich kann sog­ar in Reko­rd­höhe investiert wer­den. Häu­fig dauern jedoch die Pla­nungs- und Genehmi­gungsver­fahren zu lange. Um diese zu beschle­u­ni­gen, sind in den let­zten drei Jahren bere­its drei Geset­zes­pakete auf den Weg gebracht wor­den. Das “Investi­tions­beschle­u­ni­gungs­ge­setz” ist das vierte große Vorhaben in diesem Bere­ich und hat Maß­nah­men als Grund­lage, die der Koali­tion­sauss­chuss am 8. März 2020 beschlossen hatte.

Quelle: www.cducsu.de

Bild @ Jens Koeppen